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Archiv der Kategorie Übersetzen

Nicht Äpfel mit Birnen vergleichen – Angebotsvergleich bei Übersetzungen

Die Redewendung “Man darf nicht Äpfel mit Birnen vergleichen” ist eine allseits bekannte Weisheit. Wenn es um Übersetzungsprojekte geht, gilt sie umso mehr, denn Angebotsinhalte sind oft sehr unterschiedlich. Viele schauen auf den Endpreis und wissen nicht, welche Leistungen sie eigentlich dafür erhalten. Während im Supermarkt solche Zustände längst abgeschafft sind und Produktpreise vergleichbar gemacht wurden, stehen wir in der Übersetzungsbranche noch am Anfang. Wer gelegentlich eine Übersetzung zu vergeben hat, spürt die Folgen von Unachtsamkeiten bei Angebotsvergleichen nicht stark. Anders verhält es sich bei Firmen, die in regelmäßigen Abständen Übersetzungen ausschreiben und an den günstigsten Anbieter vergeben.

Welche sind diese einzelnen Leistungen, die zu einem Übersetzungsprojekt gehören? Wenn darüber Klarheit herrscht, lässt sich eine einheitliche Anfrageschablone erstellen, mit der ein wirklicher Vergleich möglich ist. Je langfristiger der Bedarf, desto wichtiger werden erst zweitrangig erscheinende Faktoren wie ein Qualitätssystem nach der DIN EN 15038 Norm oder die Pflege von Translation Memories.

Im Wesentlichen besteht ein Übersetzungsprojekt aus folgenden Aufgaben:

  • Projektverwaltung: Bei komplexen mehrsprachigen Projekten kann es sogar dazu kommen, dass 100 einzelne Arbeitsschritte geplant, überwacht und mit unterschiedlichen Ressourcen produziert werden. Der Projektmanager muss für eine reibungslose Kommunikation aller Beteiligten sorgen und die Einhaltung einzelner Termine überwachen.
  • Terminologieextraktion: Wer Qualität verspricht, braucht meistens Terminologie. Diese notwendige Arbeit ist für den Endkunden nicht immer sichtbar, sie fällt aber bei qualitätsbewussten Anbietern oft an.
  • Übersetzen: Stand der Technik ist der Einsatz von Translation Memories (Übersetzungsspeicher), die angeschafft und konfiguriert werden müssen. Der Import der Texte in das System und der abschließende Export ist auch mit Arbeit verbunden.
  • Qualitätssicherung der Übersetzungen: Die europäische Norm DIN EN 15038 sieht Übersetzungen vor, die komplett nach dem 4-Augen-Prinzip lektoriert sind. Jeder erfahrene Praktiker kann nur bestätigen, dass dies ein absolutes Muss ist. Das gilt umso mehr bei Sprachen, die nicht alle verstehen.
  • Layoutarbeit: Viele Projekte haben eine Layoutkomponente. Aufgrund von Text-längenunterschieden, anderen Silbentrennungsregeln usw. muss das Layout in der Fremdsprache angepasst und anschließend geprüft werden.
  • Einbau von Korrekturen: Manche Projekte werden im Ausland durch Firmenniederlassungen lektoriert, die Änderungs- oder Korrekturwünsche melden. Diese müssen in die Übersetzung eingebaut werden.
  • Aktualisierung und Pflege von Datenbanken: Es geht dabei zum einen um Translation Memories und zum anderen um Terminologiedatenbanken, falls vorhanden. Wer diese Bestände nicht regelmäßig pflegt (z.B. weil unterschiedliche Dienstleister abwechselnd Übersetzungsaufträge erhalten), wird garantiert über kurz oder lang Qualitätsprobleme haben, weil die Inhalte uneinheitlich und manchmal fehlerhaft sind und sich in neue Übersetzungen fortpflanzen.

All diese Aufgaben sind mit Arbeit verbunden und so oder so muss sich diese Arbeit im Preis wieder finden, denn niemand arbeitet umsonst. Niedrige Preise bedeuten oft, dass die eine oder andere Tätigkeit gekürzt wird oder gar nicht erfolgt, wie es meistens bei qualitätssichernden Maßnahmen der Fall ist. Manche Anbieter detaillieren einzelne Positionen ihrer Angebote (z. B. Übersetzung, Layout und Projektmanagement), andere nennen einen Pauschalpreis und weitere einen Einheitspreis (Wort oder übersetzte Zeile) mit oder ohne Abstufung für Wiederholungen und Fuzzy Matches.

Für einen echten Vergleich ist es also sinnvoll, eine Anfrageschablone zu erstellen, die vergleichbare Positionen enthält. Wie detailliert alles sein soll, bleibt jedem selbst überlassen. Wichtig ist es zu definieren, was über die reine Übersetzungsleistung hinaus noch in der Endleistung enthalten sein soll. Man könnte z. B. festlegen, dass man einen Wortpreis für die Übersetzung haben möchte, der alle Leistungen gemäß DIN EN 15038 (sprich Qualitätssicherung des vollständigen Textes nach dem 4-Augen-Prinzip und Datenpflege) einschließlich Projektmanagement enthält, und einen Preis pro Druckseite für das Layout. Das Angebot soll dann Einheitspreis und Mengen (eventuell abgestuft nach Wiederholungskategorie) aufnehmen. Damit lassen sich Äpfel und Äpfel vergleichen und somit das optimale Ergebnis für das Unternehmen erzielen.

[Text: D.O.G. GmbH. Quelle: D.O.G. news 1/11. Bild: © HAKOpromotion - Fotolia.com.]

Übersetzungen im Produktlebenszyklus

Im Mittelpunkt der Entwicklung neuer Produkte steht heute der Lebenszyklus. Dieses Konzept begleitet ein Produkt in allen seinen Lebensphasen von der Geburt bis zur Entsorgung. Teams von Entwicklern, Ingenieuren, Marketingspezialisten denken darüber nach, wie sie bei der Produktspezifikation die Wünsche der weltweit vorhandenen Kunden berücksichtigen, wie sie Wartung und Kundenservice optimal gestalten und wie sie zum Schluss einzelne Komponenten umweltfreundlich recyceln. Aber mit Übersetzungen und teilweise auch mit der Erstellung der Produktdokumentation verlieren diese Teams im Allgemeinen keine Zeit. Es ist an und für sich erstaunlich, wenn man weiß, dass bei Industrieprodukten der Anteil der Dokumentationskosten an den Produktkosten nicht selten 1-3 % ausmacht (Peter Oehmig, 2005: tekom-Regionalgruppe Nord, “Was darf’s denn kosten?”). An Übersetzungen denkt man meistens erst dann, wenn eine fremdsprachige Version zum Einsatz kommen muss. Daran sind je nach Bedarf unterschiedliche Menschen und Abteilungen beteiligt, die in linguistischen Fragen oft wenig miteinander zusammenarbeiten.

“Produkt” ist ein sehr allgemeiner Begriff. Er kann sich auf eine Maschine, auf einen chemischen Stoff, auf eine Dienstleistung oder auf eine Software beziehen, die ja verschiedenartige Dokumentationen und Informationen nach sich ziehen. Tatsache ist aber, dass alle diese Produkte in unterschiedlichen Phasen ihres Einsatzes dokumentiert werden. Wenn man die Liste der Texte zusammenstellt, die sich auf ein Produkt beziehen, staunt man darüber, wie lang diese ist und wo überall Texte entstehen. Produktinformationen finden sich z. B. in Spezifikationen, auf CAD-Plänen, in Zulassungsanträgen, in Softwaretexten, in Handbüchern, in Marketing-Material, in Verträgen und und und. Und vieles davon ist oft in mehreren Sprachen verfügbar. Allein in der EU gibt es 23 Amtssprachen, die für bestimmte Bestandteile einer Dokumentation Pflichtsprachen darstellen, wenn Firmen ihre Produkte in das europäische Ausland vertreiben wollen.

Selten hat dies aber dazu geführt, eine ganzheitliche Übersetzungsstrategie zu entwickeln, die den Übersetzungsbedarf im gesamten Produktlebenszyklus berücksichtigt. Bestenfalls hat man dabei nur einen Teilbereich wie die Übersetzung von Bedienungsanleitungen optimiert. So passiert es immer wieder in der Praxis, dass ein Konstrukteur eine englische Übersetzung für seine Pläne organisiert, die andere Fachwörter verwendet als die Unterlagen, die später Kundendienstmitarbeiter benutzen. Oder der Softwarebenutzer in Brasilien findet in seiner Online-Hilfe Formulierungen, die eindeutig ein Übersetzer aus Portugal erstellt hat. Oft wissen diese einzelnen Übersetzer, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten für unterschiedliche Abteilungen Produktinformationen übersetzen, nichts voneinander und übersetzen dieselben oder ähnliche Sätze immer wieder, weil es keine gemeinsame Übersetzungsdatenbank gibt. Man stelle sich vor, die deutsche Industrie würde nach dieser Methode Maschinen entwickeln! Dass diese Arbeitsweise in Sachen Übersetzungen zu allerlei Fehlentwicklungen führt, ist nachvollziehbar. Zum einen leidet die Qualität darunter. Unterschiedliche Übersetzer bedeuten unterschiedliche Fachwörter und einen uneinheitlichen Schreibstil.

Zum anderen gibt es ein Effizienzproblem. Es ist Stand der Technik, dass professionelle Übersetzer mit Translation Memory Systemen arbeiten. Das Translation Memory speichert alle übersetzten Sätze und dient sie bei neuen Übersetzungsprojekten zur Wiederverwendung an. Das erhöht die Konsistenz der übersetzten Texte und senkt die Kosten … wenn alle Übersetzer tatsächlich solche Translation Memories durchgehend gemeinsam benutzen. Da es aber kein auf den gesamten Produktlebenszyklus ausgerichtetes Übersetzungsmanagement gibt, bestehen in verschiedenen Abteilungen oft Insellösungen zeitversetzt nebeneinander. Übersetzungsdienstleister A hat die Konstruktionsunterlagen übersetzt und speichert die Übersetzung in seinem Translation Memory. Später kommt für die nächste Abteilung Übersetzungsdienstleister B zum Zuge und kümmert sich um die Betriebsanleitungen, wobei er bereits übersetzte Sätze von Dienstleister A nicht wieder verwendet, weil er sein eigenes Memory benutzt. Schließlich übersetzt ein weiterer Dienstleister Marketingunterlagen mit ganz anderen Wörtern. Zusammengefasst heißt dies, dass Unternehmen hier Möglichkeiten verschenken, bereits vorhandene Übersetzungen wiederzuverwenden und eine gemeinsame Sprache zu sprechen. Corporate wording heißt dies im Fachjargon. Wenn man regelmäßig in mehrere Sprachen übersetzen lässt, ist diese Fragestellung aufgrund der Hebelwirkung mehrerer Sprachen umso wichtiger.

Auch die Arbeit mit diesen sich abwechselnden Übersetzern bedeutet ein Vielfaches an Verwaltungs- und Kommunikationsaufwand. Mitarbeiter müssen Informationen, Definitionen, Erläuterungen mehrfach zusammenstellen. Unterschiedliche Stellen im Unternehmen erstellen ähnliche Anweisungen für unterschiedliche Übersetzer. Die Pflege von Terminologie oder von Übersetzungsdatenbanken erfolgt dezentral und Inhalte sind teilweise redundant.

Zu guter Letzt wirkt sich diese Situation auf den Faktor Zeit aus. Durch den unkoordinierten Einsatz von Übersetzern in Großunternehmen kommt es zu Verzögerungen, Korrekturbedarf und Mehraufwand, die in Einzelfällen den Zeitpunkt der Vermarktung eines Produktes negativ beeinflussen. Das nachträgliche Korrigieren einer Softwareoberfläche kostet Zeit, genauso wie das überflüssige Übersetzen von Texten, weil Translation Memories nicht konsolidiert wurden. Chancen, durch Feinabstimmung und zeitversetzte Arbeit Prozesse zu verkürzen, werden verpasst.

Während vielerorts Produkte über ihre eigenen Grenzen hinaus zu wachsen scheinen, herrscht im Übersetzungsmanagement noch ein sehr großzügiger Umgang mit Qualität und Ressourcen. Noch. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis der globale Wettbewerb die Optimierung des Übersetzungsprozesses für den kompletten Produktlebenszyklus auf den Radarbildschirm der Mehrheit von Unternehmen bringt. Warum also länger warten?

Aber welche sind die Schritte dorthin? Als Erstes bedarf es einer Bestandsaufnahme. Welche Texte gehören zu einem Produkt? Wer verfasst diese Texte und wer übersetzt sie? Zu welchem Zeitpunkt des Produktlebenszyklus entstehen diese Texte bzw. deren Übersetzungen? Mit welchen technischen Mitteln werden sie produziert? Gibt es eine zentrale Terminologiedatenbank? Wer archiviert die Translation Memories und wo? Danach geht es um die Bewertung der Texte, der Übersetzungen und der Prozesse. Was lässt sich standardisieren (Inhalte, Terminologie, Formate, Verfahren), wo gibt es Reibungsverluste?
Lassen sich Prozesse parallel oder zeitversetzt ausführen, welche Inhalte kann man wiederverwenden?

Mit dieser Analyse kann man die betroffenen Mitarbeiter und Abteilungen an einen Tisch holen und mit Hilfe von Übersetzungsspezialisten den optimalen Prozess und die optimale Technologie für eine auf den gesamten Produktlebenszyklus abgestimmte Übersetzungsstrategie von der Geburt der Übersetzungen an bis zu deren Entsorgung festlegen. Dabei ist die Einbeziehung eines Partners mit globalem Konzept und Erfahrung sicherlich nur von Vorteil.

[Text: D.O.G. GmbH. Quelle: D.O.G. news 1/11. Bild: © JPS - Fotolia.com.]

Geschichte des Übersetzungsdienstes der Europäischen Kommission

Geschichte des Übersetzungsdienstes der Europäischen KommissionAuf 82 Seiten hat die EU-Kommission die Geschichte ihres Übersetzungsdienstes zusammengefasst. Karl-Johan (Juhani) Lönnroth, seit 2004 Generaldirektor der Generaldirektion Übersetzung, würdigt im Vorwort den Beitrag der Übersetzer beim Aufbau der Europäischen Union:

Die Geschichte des Übersetzungsdienstes der Europäischen Kommission ist vor allem die Geschichte von Frauen und Männern, die durch ihren persönlichen Einsatz zur Schaffung der Europäischen Union beigetragen haben. Ohne die Brücken der Übersetzung wäre eine Union zwischen den europäischen Völkern nicht vorstellbar gewesen. […]

Während die Mehrsprachigkeit der Gemeinschaft anfangs eher notgedrungen als pragmatische Lösung hingenommen wurde, ist sie heute ein Alleinstellungsmerkmal und ein Grundprinzip der Europäischen Union. Und natürlich spielt die Übersetzung bei der Wahrung der europäischen Identität eine zentrale Rolle.

Im Laufe dieser fünf Jahrzehnte hat es der Übersetzungsdienst stets verstanden, mit Flexibilität und Innovationsfähigkeit die ungezählten Herausforderungen zu meistern, so dass die EU heute mit ihren 27 Mitgliedstaaten noch ebenso gut funktioniert wie früher mit sechs. Er hat unter Beweis gestellt, dass er den verschiedensten Anforderungen gerecht werden kann, und mit eben dieser Kompetenz und Professionalität wird er sich auch künftigen Herausforderungen stellen. […]

Mit Hilfe der Übersetzer lässt sich das babylonische Sprachengewirr unter Kontrolle halten. Fleißig und unauffällig arbeiten sie für die europäische Idee. Sie beweisen Können und Kreativität, wenn sie neue Gemeinschaftskonzepte in alle europäischen Sprachen übertragen und so für eine weite Verbreitung der europäischen Botschaft sorgen.

Die Anfänge des heute größten Übersetzungsdienstes der Welt waren bescheiden:

Ein Dokument der Hohen Behörde aus dem Jahr 1953 erwähnt eine Gesamtzahl von 35 Übersetzern und Überprüfern (10 Überprüfer auf 25 Übersetzer), aufgeteilt nach Sprachen. Schon von Anfang an besteht neben den vier Sektionen für die Amtssprachen eine englische Sektion, da diese Sprache weltweit in der Schwerindustrie, in der wissenschaftlichen und technischen Literatur sowie im Kohle- und Stahlhandel, insbesondere bei den großen englischen und amerikanischen Handelspartnern, am häufigsten verwendet wird.

Die deutsche Sektion umfasst 12 Übersetzer, die französische 10, die italienische 5, die niederländische 6 und die englische 2. Die Übersetzer des Sprachendienstes der Hohen Behörde werden gelegentlich von externen Übersetzern unterstützt. […]

Den Übersetzern steht ein Pool von Stenograf(inn)en und von Schreibkräften zur Seite, die die Übersetzungen aufnehmen bzw. mit der Schreibmaschine zu Papier bringen. Ein Planungsbüro (Planning) erfasst die ein‑ und ausgehenden Dokumente und überwacht den Fortschritt der Übersetzungs- und Schreibarbeiten. Die Auswahl des Übersetzungspersonals überlässt man damals dem Dienstleiter.

Europäische Kommission (2009): Geschichte des Übersetzungsdienstes der Europäischen Kommission. Luxemburg: Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union.
79 Seiten, ISBN 978-92-79-08848-3.

Das Buch können Sie sich kostenlos als PDF-Datei im EU Bookshop herunterladen.

[Text: Richard Schneider. Quelle: Generaldirektion Übersetzung. Bild: Amt für Veröffentlichungen.]

Risiko Auslandsgeschäft: Schulenglisch reicht nicht

Mehr als jeder dritte Euro wird in Deutschland über den Außenhandel verdient. Viele Mittelständler fahren dabei volles Risiko. Weil sie möglichst schnell und unbürokratisch loslegen wollen, verzichten sie bei den Verträgen auf international erfahrene Anwälte und juristisch geschulte Übersetzer.

Die billigste Lösung ist oft die teuerste. Das musste auch ein Messgerätehersteller aus Baden-Württemberg feststellen, der Frankreich als neuen Markt für sein Druckmessgerät erschließen wollte. Schnell wurde er mit einem Handelsvertreter aus dem Elsass einig, der den Markt für ihn aufrollen sollte. Das Geschäft lief gut an. Doch nach sechs Monaten trudelten reihenweise Beschwerden ein. Die Kunden klagten über mangelnden Service, schlechte Behandlung und nicht eingehaltene Zusagen. Der Mittelständler aus Deutschland sprach seinem Handelsvertreter umgehend die Kündigung aus. Und erlebte eine böse Überraschung. Der nach französischem Recht geschlossene Vertrag sicherte dem „Agent Commercial“ noch einen Schadensersatzanspruch von hochgerechnet zwei Jahresprovisionen zu, in diesem Fall fast 450.000 Euro. Diese Summe musste das deutsche Unternehmen zahlen, völlig unabhängig davon, ob die von dem Handelsvertreter ursprünglich betreuten Kunden noch Umsatz mit ihm machten. Mit einem nach deutschem Recht geschlossenen Vertrag wäre auf das Unternehmen keine Forderung in dieser Höhe zugekommen.

Mit Schulenglisch globale Grenzen austesten

„So wie dem Messgerätehersteller aus Baden-Württemberg ergeht es vielen Mittelständlern“, urteilt Peter Hille, Rechtsanwalt und Chef des juristischen Sprachdienstleisters FORIS lingua aus Bonn. „Obwohl das Auslandsgeschäft mit hohen finanziellen Risiken verbunden ist, verhandeln Mittelständler ihre Verträge gerne auf eigene Faust.“ Weil es schnell gehen muss und nicht zu teuer werden soll, verzichten sie darauf, Verträge mit international erfahrenen Juristen wasserdicht aufzusetzen. Stattdessen nutzen sie Textbausteine alter Verträge oder Musterverträge aus dem Internet und glauben mit ihren Sprachkenntnissen aus der Schulzeit oder dem juristisch unbeleckten Übersetzungsbüro um die Ecke schon auf der sicheren Seite zu sein. „Eine Gewährleistungsregelung wird so plötzlich zu einer Garantiezusage, mit ungleich höherer Haftung. Für den Verkäufer kann das im Haftungsfall hohe Kosten bedeuten“, sagt Rechtsanwalt Emil Epp von der deutsch-französischen Rechtsanwaltskanzlei Epp, Gebauer & Kühl in Baden-Baden.

Oft knallt es, wenn unterschiedliche Rechtssysteme aufeinandertreffen

„Im Grunde ist beim Übersetzen juristischer Texte der Vergleich der beiden Rechtssysteme die Hauptbeschäftigung“, betont Rechtsanwalt Epp. In Frankreich etwa kennt man keine Grundschuld, dort gibt es nur die Hypothek. Wer nicht aufpasst, hat schnell einen Handelsvertreter (Voyageur Représentant Placier) mit arbeitnehmerähnlichen Rechten auf der Gehaltsliste, der teuer abgefunden werden muss. Und: In Frankreich gelten Geschäftsabschlüsse bereits ab der Einigung als rechtsbindend – während in Deutschland vielfach noch Formalitäten einzuhalten sind wie etwa ein Eintrag ins Handelsregister oder das Einholen einer notariellen Beglaubigung.

Deckungsgleiche Rechtsbegriffe gibt es manchmal gar nicht

Zwar existiert mit dem UN-Kaufrecht bereits ein einheitlicher Rechtsstandard für internationale Handelsgeschäfte. „Doch von einem einheitlichen Rechtsverständnis sind wir im Welthandel noch weit entfernt“, betont auch Volker Bongardt, Geschäftsführer der TML Services  in Monheim, die weltweit Maschinen für die Bau-, Minen- und Hüttenindustrie ausliefert, wartet und repariert. „Wir haben Geschäftspartner in 60 Ländern und prüfen bei unseren Verträgen sehr genau, ob die juristischen Begriffe, die wir und unsere Kunden im Kopf haben, sich auch wirklich decken. Wenn dem nicht so ist, muss unser Übersetzer entweder den Ausdruck in der Ausgangssprache belassen oder ihn in einer erklärenden Fußnote möglichst genau umschreiben.“

Wenn internationale Verträge zu Kompromissen werden

Generell gilt: Bei grenzüberschreitenden Verträgen müssen der Ort der Gerichtsbarkeit, das anzuwendende materielle Recht und die Vertrags- und damit auch Gerichtssprache stets festgelegt werden. „In der Praxis ringt man häufig mit seinen Geschäftspartnern um eine Kompromisslösung“, berichtet Bongardt. „Denn jeder will natürlich sein nationales Recht und seine Muttersprache durchsetzen.“ Weil das nicht geht, suchen die Unternehmen nach dem gemeinsamen Nenner, der von beiden Parteien als fair angesehen wird. Peter Hille empfiehlt: „Wenn zum Beispiel deutsches Recht gelten soll, als Vertragssprache aber Englisch gewählt wird, empfiehlt es sich, eine Begriffsliste mit Übersetzungen ins Deutsche aufzustellen und mit dem ausländischen Geschäftspartner zu vereinbaren, dass die Interpretation des deutschen Begriffs als verbindlich gilt.“

Über FORIS lingua
FORIS lingua ist auf rechtskonforme Fachübersetzungen in den Bereichen Wirtschaft, Recht und Finanzen spezialisiert. Vor rund zehn Jahren von der FORIS AG, dem Erfinder der Prozessfinanzierung, gegründet, arbeitet der Übersetzungsdienstleister für Rechtsanwaltskanzleien, Steuerberater, Notare und Wirtschaftsprüfer sowie für international tätige Unternehmen und öffentliche Institutionen. Mehr als 500 Fachübersetzer mit nachgewiesener muttersprachlicher Qualifikation und einschlägiger Berufserfahrung als Juristen, Betriebswirte und Finanzexperten ermöglichen kompetente Fachübersetzungen in fast alle Sprachen dieser Welt.

www.forislingua.de

[Text: Pia Preuß. Quelle: Pressemitteilung FORIS lingua, 2010-11-30.]

Auftragserteilung nicht abgewartet: Übersetzer erhält statt 12.000 nur 7 Euro

Rechnet ein Übersetzer mit außergewöhnlich hohen Kosten, muss er seinen Auftraggeber (in diesem Fall ein Gericht) vorwarnen und die explizite Auftragserteilung abwarten. Dies hat ein österreichische Gericht jetzt klargestellt. Die Tageszeitung Die Presse berichtet:

Ein englisches Dokument galt es […] zu übersetzen. Ein Anwalt wurde an einem Freitag damit beauftragt. Er ließ das Gericht noch am selben Tag wissen, dass die Übersetzung rund 15.000 Euro kosten werde. Am Montag übermittelte das Gericht die Information den Prozessparteien und schrieb dem Übersetzer, dass er vorerst einmal „keine Tätigkeiten entfalten“ solle. Dieses Schreiben langte beim Anwalt am Mittwoch ein. Dann wurde der Übersetzungsauftrag widerrufen.

Der Übersetzer forderte trotzdem Geld: Denn als ihn das Schreiben erreicht habe, habe er bereits zwei Drittel des Dokuments übersetzt. Dafür würden ihm rund 12.200 Euro gebühren. Das Landesgericht St. Pölten ließ den Sachverständigen abblitzen. Der Mann sei zwar seiner Warnpflicht nachgekommen, habe es aber verabsäumt, auf die Antwort des Gerichts zu warten. Es gebe keinen Grund, warum der Mann so früh mit der Arbeit begonnen habe. Das Oberlandesgericht Wien bestätigte die Entscheidung. Man müsse schon die Antwort des Gerichts abwarten, die hier auch relativ zügig kam. Statt 12.200 Euro bekommt der Sachverständige nun nur sieben Euro für Postgebühren (1 R 121/10m).

Wie der übersetzende Anwalt innerhalb weniger Tage Kosten von 12.200 Euro anhäufen konnte, geht aus dem Zeitungsbericht nicht hervor. Möglicherweise hat er mehrere Übersetzer parallel damit beschäftigt.

[Quelle: Die Presse, 2010-10-17.]

EU wirbt um deutschsprachige Übersetzer

EUWie schon am 21. Juli berichtet wurde, sucht die Europäische Union dringend deutschsprachige Übersetzer für den weltweit größten Übersetzungsdienst. Derzeit sind in Brüssel 33 Stellen vakant. Vorausgesetzt werden natürlich perfekte Deutschkenntnisse sowie sprachliche Kreativität, denn oftmals müssen Worte beschrieben oder gar neu erfunden werden.

Die EU startete vor einiger Zeit einen Aufruf mit dem provokanten Titel: „Deutsch - vom Aussterben bedroht?“ Andrea Dahmen, Referatsleiterin bei der EU, sieht jedoch kein besorgniserregendes Nachwuchsproblem für die deutsche Sprache, da es mittlerweile immer mehr Übersetzer-Studiengänge in Deutschland gibt.

Angesichts der Finanz- und Wirtschaftskrise werden insbesondere Spezialisten aus dem Bereich Wirtschaft und Finanzen gesucht. Das Einstiegsgehalt beläuft sich auf 4200 Euro (netto). Das überschreitet natürlich den Standard in diesem Beruf. Bereits im 18. Jahrhundert wurde den Übersetzern allerdings vorgeworfen, sie verdienen zu viel. Lessing sagte Folgendes: „Unsere Übersetzer verstehen selten die Sprache; sie wollen sie erst verstehen (lernen); sie übersetzen, [um] sich zu üben, und sind klug genug, sich ihre Übungen bezahlen zu lassen.“

Vor dem Hintergrund, dass Übersetzer über alle möglichen Themen übersetzen müssen, von Energieverfahrenstechnik über Tiermedizin bis hin zur Reinigung der Kanalisation, sei die Frage, ob es der Wahrheit entspricht, was Lessing seinerzeit gesagt hat, mal dahin gestellt.

Zu diesem Thema hat u.a. der Soester Anzeiger einen längeren Artikel veröffentlicht.

[Text: Jessica Antosik. Quelle: Soester Anzeiger, 02.08.2010. Bild: EU.]

EU-Kommission will Übersetzungsregelung für EU-Patent vereinfachen

Der am 01.07.2010 von der Europäischen Kommission präsentierte Vorschlag zur Regelung der Übersetzung des künftigen EU-Patents ist der noch fehlende Baustein, damit das einheitliche EU-Patent Realität werden kann. Heutzutage ist es zehnmal teurer, in Europa ein Patent zu erhalten als in den USA. Diese Situation ist für Forschung, Entwicklung und Innovation demotivierend und untergräbt die europäische Wettbewerbsfähigkeit. Daher besteht Handlungsbedarf in Europa – Innovatoren müssen ihre Erfindungen zu erschwinglichen Kosten mit einem einheitlichen Patent schützen können, das in der gesamten EU Wirkung hat, bei dem möglichst geringe Übersetzungskosten anfallen und das nicht mehr national validiert werden muss. Der neue Vorschlag stützt sich auf das erfolgreiche Drei-Sprachen-System des Europäischen Patentamts (EPA) und dürfte bei Verabschiedung die derzeit noch erheblichen Übersetzungskosten deutlich reduzieren.

Michel BarnierMichel Barnier (Bild), EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen, hierzu: „Damit Europa global wettbewerbsfähig sein kann, müssen wir Innovationen fördern. Daran hapert es noch – es ist viel zu teuer und kompliziert, ein Patent zu erhalten. Entscheidend für Forschung und Entwicklung und das künftige Wachstum ist daher ein in der gesamten EU gültiges EU-Patent. Der heutige Vorschlag – der letzte Baustein des Patentreformpakets – ist eine gute Nachricht für Innovatoren in ganz Europa, insbesondere für kleine Unternehmen. Ich hoffe, dass die Mitgliedstaaten schnell handeln werden, damit sichergestellt ist, dass das EU-Patent Realität wird. Ich bin fest entschlossen, mit allen Seiten eng zusammenzuarbeiten, um zu einer endgültigen Einigung zu gelangen.“

Geltendes Patentrecht in Europa

Das derzeitige europäische Patentsystem ist, insbesondere mit Blick auf die Übersetzungserfordernisse, sehr teuer und komplex. Das EPA – eine zwischenstaatliche Einrichtung, der 37 Staaten angehören (EU 27 + 10 andere europäische Länder) – prüft die Patentanmeldungen und erteilt ein europäisches Patent, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Damit ein erteiltes Patent jedoch in einem Mitgliedstaat Wirkung hat, muss der Erfinder eine nationale Validierung beantragen. Dabei fallen Übersetzungs- und Verwaltungskosten an.

Angesichts dieser Kosten lassen die meisten Erfinder ihre Erfindung nur in sehr wenigen Mitgliedstaaten patentieren. Beispielsweise kostet ein in 13 Ländern validiertes europäisches Patent ganze 20.000 EUR, wovon allein fast 14.000 EUR auf die Übersetzungskosten entfallen. Damit ist ein europäisches Patent zehnmal teurer als ein amerikanisches Patent, das etwa 1.850 EUR kostet.
 
Verhandlungen über das EU-Patent

Im August 2000 legte die Kommission einen Verordnungsvorschlag über ein Gemeinschaftspatent vor (jetzt nach dem Lissabonner Vertrag als EU-Patent bezeichnet). Im Dezember 2009 verabschiedeten die Mitgliedstaaten einstimmig Schlussfolgerungen zur Verbesserung des Patentsystems in Europa. Das Paket enthielt die wichtigsten Elemente zur Verwirklichung eines einheitlichen EU-Patents und eines neuen Patentgerichts in der EU, klammerte jedoch die Übersetzungsregelungen aus. Voraussichtlich gegen Ende 2010 wird das Gutachten des Gerichtshofs der Europäischen Union über die Vereinbarkeit des Entwurfs des Übereinkommens über das neue Patentgericht mit den EU-Verträgen vorliegen. Mit dem heutigen Vorschlag wird das Paket vervollständigt, indem die Übersetzungsregelungen für das EU-Patent festgelegt werden.

Übersetzungsregelungen für das EU-Patent

Mit dem heutigen Vorschlag für eine Ratsverordnung würden die Bearbeitungskosten für ein EU-Patent, das in allen 27 Mitgliedstaaten Wirkung hat, auf unter 6.200 EUR gesenkt, wobei nur etwa 10 % auf Übersetzungskosten entfielen.

Der Kommissionsvorschlag stützt sich auf die geltende EPA-Sprachenregelung. Die Kommission schlägt vor, dass das EU-Patent in einer der Amtssprachen des EPA – Englisch, Französisch oder Deutsch – geprüft und erteilt wird. Das erteilte Patent wird in dieser Sprache veröffentlicht, deren Wortlaut dann (rechtlich) verbindlich ist. Die Veröffentlichung wird die Übersetzung der Patentansprüche in die beiden anderen EPA-Amtssprachen umfassen. Patentansprüche sind der Teil des Patents, in dem der Umfang des Patentschutzes der Erfindung festgelegt wird.

Außer im Fall eines Rechtsstreits bezüglich eines EU-Patents werden vom Patentinhaber keine weiteren Übersetzungen in andere Sprachen verlangt. Bei einem Rechtsstreit kann der Patentinhaber aufgefordert werden, weitere Übersetzungen auf seine Kosten anfertigen zu lassen. So hat der Patentinhaber u. U. eine vollständige Übersetzung des EU-Patents in der Sprache des mutmaßlichen Patentrechtsverletzers oder in der  Verfahrenssprache des Gerichts vorzulegen, wenn diese von der Sprachfassung des Patents abweicht.

Der Kommissionsvorschlag enthält auch flankierende Maßnahmen, mit denen das Patentsystem für Innovatoren leichter zugänglich gemacht werden soll. Erstens sollen hochwertige maschinelle Übersetzungen des EU-Patents in alle EPA-Amtssprachen zur Verfügung gestellt werden. Damit haben Erfinder in Europa leichter Zugang zu technischen Informationen über Patente in ihrer eigenen Sprache. Ferner soll der Zugang für Anmelder eines EU-Patents aus EU-Ländern, deren Landessprache nicht Englisch, Französisch oder Deutsch ist, erleichtert werden, indem sie die Möglichkeit haben, ihre Anmeldungen in ihrer eigenen Sprache einzureichen. Die Kosten für die Übersetzung in die EPA-Verfahrenssprache (je nach Wahl des Anmelders bei der Patentanmeldung Englisch, Französisch oder Deutsch) werden erstattungsfähig sein.

Hintergrund

Im Dezember 2009 erzielten die Mitgliedstaten eine politische Einigung und nahmen die Schlussfolgerungen des Rates über eine allgemeine Ausrichtung zum Verordnungsvorschlag für eine EU-Patent an. Einvernehmen wurde über die wesentlichen Grundzüge der neuen Patentgerichtsbarkeit in Europa und des künftigen EU-Patents erzielt, wobei jedoch die Übersetzungsregelungen ausgeklammert wurden.  Die Mitgliedstaaten vereinbarten jedoch, dass die Übersetzung des EU-Patents in einer gesonderten Verordnung geregelt werden sollte. Daher hat die Kommission diesen Vorschlag zur Regelung der Übersetzung des EU-Patents angenommen.

[Text: EU. Quelle: Pressemitteilung EU-Kommission, 2010-07-01 (IP/10/870). Bild: EU-Mediathek.]

Kunstausstellung in Wien: Übersetzung ist eine Form

In Wien läuft derzeit eine Ausstellung zum Thema Übersetzung. Vom 09.04. bis 29.05.2010 präsentieren junge Künstler in 13 Exponaten ihre Interpretationen des Übersetzungsprozesses. Die Kuratoren Birgit Rinagl und Franz Thalmair schreiben:

Lange ist der Weg der Übersetzung bis ein Ausgangstext seiner neuen Bestimmung zugeführt wird, um dann zu erfahren, dass jede noch so ausdifferenzierte sprachliche Einheit bei wechselndem Kontext und neuerlicher Rezeption unweigerlich einer Bedeutungsveränderung im Sinne der Interpretation unterliegt.

Die Ausstellung „Übersetzung ist eine Form. / Translation is a mode.“ fokussiert auf zeitgenössische Handlungsfelder im Bereich konzeptueller Medienkunst, die inhaltlich wie formal auf das Thema der Übersetzung Bezug nehmen.

Ausgehend von philologisch-linguistischen Übersetzungsparadigmen werden im Ausstellungsraum die Ebene des Mediums, die Ebene der Form und jene des Inhalts der gezeigten Werke getrennt voneinander und auf ihre wechselseitige Beziehung hin befragt.

Im Zentrum des Interesses stehen sowohl werkimmanente Fragestellungen zum Thema der Übersetzung als auch jene Übersetzungsprozesse, die aus kuratorischer Sicht konstituierend auf die Ausstellbarkeit und die Präsentationsformen medialer Kunst wirken.

In der Tagespresse ist ein längerer Artikel zur Ausstellung erschienen. Manisha Jothady beschreibt unter der Überschrift „Schlüssel zum Verstehen der Welt“ nicht nur einige Ausstellungsstücke, sondern auch die grundlegenden Prozesse des Übersetzens. Sie können den Artikel in voller Länge auf der Website der Wiener Zeitung lesen.

Die Künstler und die einzelnen Exponate werden auf cont3xt.net vorgestellt.

Kunstraum Niederoesterreich
Als junger Ausstellungs- und Projektraum zeichnet sich der Kunstraum Niederoesterreich durch seine Offenheit für experimentierfreudige und gattungsübergreifende Projekte aus. Er ist künstlerische Forschungsstätte und gleichzeitig lebendiger Ort der Kommunikation für Kunstinteressierte und Professionisten. Seit 2005 steht der Kunstraum des Landes Niederösterreich in der Herrengasse 13 mitten in Wien an fünf Tagen der Woche bei freiem Eintritt für Besucher offen. Mit atmosphärisch reizvoller Architektur und 300 m² Ausstellungsfläche im Palais Niederösterreich, dem ehemaligen niederösterreichischen Landhaus, bietet der Kunstraum Präsentationsmöglichkeiten für junge österreichische und internationale Künstler. Ohne Verkaufs- oder Quotendruck und doch im Zentrum des kulturellen Geschehens können sie hier mit ihren Arbeiten an die Öffentlichkeit treten.

www.kunstraum.net

[Text- und Bildzusammenstellung: Richard Schneider. Quelle: Kunstraum Niederoesterreich; Wiener Zeitung, 2010-05-11. Bild: Kunstraum Niederoesterreich.]

Dialekte im Film: Ein Problem für die Synchronisation

Willkommen bei den Sch'tisAm Beispiel des französischen Spielfilms Willkommen bei den Sch’tis demonstriert die arte-Sendereihe Metropolis die Probleme und Hürden bei der Übersetzung von Dialekten.

Die deutsche Synchronisation war sehr aufwändig, weil unter anderem ein Linguist damit beauftragt wurde, die Lautverschiebungen des Sch’ti-Dialekts im Deutschen nachzukonstruieren. Statt der üblichen 40.000 bis 60.000 Euro kostete die Eindeutschung daher mehr als 150.000 Euro. Für das britische Kino erhielt der Film Untertitel, in denen ebenfalls eine dialektale Aussprache nachgebildet wurde. Eine Synchronisationskultur und -branche gibt es in Großbritannien nicht.

Den Arte-Beitrag können Sie sich auf YouTube anschauen (5:34 Minuten): http://www.youtube.com/watch?v=LPIsZqvofSY.

[Text: Richard Schneider. Quelle: arte/YouTube. Bild: ProKino Filmverleih GmbH.]

Die Übertitler an der Deutschen Oper Berlin

Der Tagesspiegel porträtiert unter der Überschrift „Der Dolmetscher – Von Beruf Übertitler“ die Personen, die an der Deutschen Oper Berlin dafür sorgen, dass man versteht, was auf der Bühne gesungen wird. Die Zeitung schreibt:

Lutz Walter ist Übertitler. Er ist derjenige, den in der Deutschen Oper niemand beachtet, weil alle in die andere Richtung schauen. Der in einem kleinen, düsteren Raum hockt, hinter den billigsten Plätzen. Er ist zuständig dafür, dass auf einer schwarzen Projektionsfläche über der Bühne weiße Sätze erscheinen.

Wir erfahren, dass die Zauberflöte aus 180 Noten- und Textseiten mit 493 „Takes“ und der Rosenkavalier sogar aus rund 500 Seiten und 1.500 „Takes“ besteht. Wobei allerdings rätselhaft bleibt, was ein Übertitler unter einem „Take“ versteht.

Miriam Konert ist Dramaturgieassistentin. Sie „tüftelt […] Übersetzungen aus, fragt sich, wo ein Gedankenstrich, ein Punkt fehlt. […] Nach Diskussionen mit dem Regisseur und einem Lektor überprüft sie Rechtschreibfehler, fügt ,Blacks‘ in die Powerpoint-Präsentation ein: Folien ohne Text, die stehen bleiben, wenn nur das Orchester spielt.“

Zur Akzeptanz der Übertitel schreibt das Blatt:

Als sie 1993 eingeführt und zunächst mit Dias, dann mit Filmrollen projiziert wurden, waren die Opernfans nicht gerade erfreut. „Störend“, lautete das Urteil, „vom Kunstwerk ablenkend.“ Platt, banal. Götz Friedrich erlaubte die Neuerung an seiner Oper bloß bei fremdsprachigen Stücken und Premieren. Für manche Inszenierungen legte er sogar eine bestimmte Anzahl von Übertiteln fest, die nicht überschritten werden durfte. Erst 2004, unter der Intendanz von Kirsten Harms, wurden die meisten Vorstellungen für den Zuschauer „lesbar“.

Den genannten Artikel können Sie im Tagesspiegel lesen.

Deutsche Oper Berlin, Barbara Schöneberger

[Text: Richard Schneider. Quelle: Tagesspiegel, 2010-03-23. Bild: Andre Rival im Auftrag der Deutschen Oper Berlin.]