Sie befinden sich in den Archiven der Kategorie Übersetzungsfehler.
- Ausbildung (67)
- Bibel/Koran (12)
- Bücher (75)
- Büroorganisation (13)
- Deutsche Sprache (94)
- Dolmetschen (95)
- Einwanderer (23)
- EU (40)
- Fremdsprachen (52)
- Gebärdensprachdolmetscher (9)
- Gebärdensprache (14)
- Gerichtsdolmetscher (81)
- Geschichte (30)
- Honorare/Gehälter (14)
- Interview (4)
- Literaturübersetzer (112)
- Lokalisierung (12)
- Markt (28)
- Maschinelle Übersetzung (12)
- medizinisch-soziales Dolmetschen (9)
- Missstände (47)
- Nachrichten (73)
- Nachrufe (8)
- Politik (59)
- Porträt (49)
- Qualitätssicherung (9)
- Recht (2)
- Simultandolmetscher (28)
- Sprache allgemein (61)
- Terminologie (24)
- Übersetzen (31)
- Übersetzungsfehler (31)
- Unternehmen (129)
- Veranstaltungen (163)
- Verbände (129)
- Videos (7)
- Werkzeuge (129)
- Wissenschaft (30)
- Wörterbücher (53)
- Zeitschriften (68)
- 22.5.2012: Universität Hildesheim: Master "Medientext und Medienübersetzung"
- 21.5.2012: Bram Stokers "Dracula" neu übersetzt
- 20.5.2012: Über die (Un-)Sitte der Filmsynchronisation in Deutschland
- 19.5.2012: Immer weniger luxemburgische Muttersprachler
- 18.5.2012: Focus: Wissenstest zur deutschen Sprache
- 17.5.2012: Anglizismen-INDEX Nr. 10 erhältlich
- 16.5.2012: Brandenburg: Kürzungen beim bilingualen Unterricht geplant
- 15.5.2012: Besonderheiten der schriftlichen Kommunikation im Internet
- 14.5.2012: Linguee startet Abonnement-Dienste "Premium" und "Professional"
- 13.5.2012: Kurzkrimi "Der Dolmetscher" von Marla B. Singer
- Mai 2012
- April 2012
- März 2012
- Februar 2012
- Januar 2012
- Dezember 2011
- November 2011
- Oktober 2011
- September 2011
- August 2011
- Juli 2011
- Juni 2011
- Mai 2011
- April 2011
- März 2011
- Februar 2011
- Januar 2011
- Dezember 2010
- November 2010
- Oktober 2010
- September 2010
- August 2010
- Juli 2010
- Juni 2010
- Mai 2010
- April 2010
- März 2010
- Februar 2010
- Januar 2010
- November 2009
- Oktober 2009
- September 2009
- August 2009
- Juli 2009
- Juni 2009
- Mai 2009
- April 2009
- März 2009
- Februar 2009
- Januar 2009
- Dezember 2008
- November 2008
- Oktober 2008
- September 2008
- August 2008
- Juli 2008
Archiv der Kategorie Übersetzungsfehler
Übersetzungsfehler: Südamerikanische Medien halten deutschen Nationaltorwart für schwul
27.2.2011 von Richard Schneider.
Der Bild-Zeitung ist aufgefallen, dass südamerikanische Medien den Torwart der deutschen Fußball-Nationalmannschaft, Manuel Neuer (25), für homosexuell halten. Ursache sind offenbar missverständliche Übersetzungen eines Interviews, das dieser der deutschen Illustrierten Bunte gab. Darin wurde Neuer unter anderem zum Thema „Homosexualität im Fußball“ befragt. Er erklärte: „Ja, wer schwul ist, sollte sich outen. Da fällt doch eine Last ab. Auch die Fans werden sich schnell daran gewöhnen. Wichtig ist die Leistung.“
Daraufhin titelte ein peruanisches Internet-Portal: „Auch der Fußball hat seinen Ricky Martin“. Weiter wurde berichtet, dass der Nationalkeeper trotz seines „Outings“ keine „Repressalien“ befürchte. Der argentinische Fernsehsender „Todo Noticias“ meldete: „Der Torwart hat gestanden und fühlt sich erleichtert.“ Und „ABC Color“ wusste zu berichten: „Der Gay-Torwart bittet seine Kollegen, sich zu outen.“
In Wirklichkeit ist das bei Schalke 04 spielende Ausnahmetalent selbstverständlich – wie alle Fußballer – heterosexuell veranlagt und lebt mit Freundin Kathrin (20) zusammen.
[Text: Richard Schneider. Quelle: Bild, 2011-02-15. Bild: photocase.de.]
Geschrieben in Übersetzungsfehler | Drucken | Keine Kommentare »
Unvollständige Übersetzung von Telefongesprächen
4.2.2011 von Jessica Antosik.
Am Landgericht Waldshut-Tiengen kam es zu Problemen bei den Inhalten von abgehörten Gesprächen in türkischer Sprache und deren deutsche Übersetzung. Angeklagt sind sechs Männer türkischer Staatsangehörigkeit wegen Bandenhandels mit 150 Kilogramm Marihuana. Der Stoff stammte aus Holland und wurde über Bad Säckingen verteilt. Die Telefonabhörungen gelten als Hauptbeweismittel für die Anklage.
Aus diesem Grund steht die Verteidigung der Situation äußerst kritisch gegenüber. “Wir müssen schon mit drei verschiedenen Fassungen von Übersetzungen arbeiten und vergleichen”, so Kerstin Oetjen aus Freiburg, Verteidigerin eines der Hauptangeklagten. “Die Inhalte von früheren Übersetzungen sind falsch. Es gibt unzählige Falschinterpretationen in früheren Übersetzungsprotokollen.” Außerdem gebe es einige Verwechslungen in den Zeiten Zukunft sowie Vergangenheit. Matthias Wetz, vorsitzender Richter, sagte: “Es gibt verschiedene Interpretationen und Bewertungen, die Unklarheiten werden diskutiert.”
Eine vereidigte Dolmetscherin aus Freiburg soll nun Abhilfe schaffen. Die 32-jährige wurde in der Verhandlung bereits als Sachverständige angehört. Die Dolmetscherin hat 13 von den etwa 300 abgehörten Telefongesprächen unabhängig von den früheren Übersetzungen angehört und anschließend übersetzt. Die vereidigte Dolmetscherin kam zu anderen Ergebnissen als der Kollege, ein nicht vereidigter Dolmetscher, der die Protokolle unvollständig und zudem nicht richtig im Wortlaut übersetzte.
Die Verhandlung soll noch bis Ende Februar dauern.
[Text: Jessica Antosik. Quelle: www.suedkurier.de, 13.01.2011.]
Geschrieben in Übersetzungsfehler | Drucken | Keine Kommentare »
Afghanische Polizisten wegen Übersetzungsfehler bei Nato-Luftangriff getötet
10.1.2011 von Jessica Antosik.
Bei einem Luftangriff der Nato kamen drei afghanische Polizisten ums Leben. Irrtümlicherweise wurden diese für Aufständische gehalten. Nach Angaben des stellvertretenden Gouverneurs der Provinz, Amanullah Gharji, habe es einen Anschlag der Taliban in der Region gegeben. Die US-Eliteeinheit habe anschließend mit der örtlichen Polizei nach den Tätern gesucht. Die afghanischen Polizisten jedoch wurden für Taliban-Kämpfer gehalten. Offenbar sei ein Übersetzer der internationalen Truppen Ursache dafür gewesen, so Gharji. Laut Nato hatten Bodentruppen neun bewaffnete Personen gesehen, die, so schien es, die Absicht hatten, einen Hinterhalt zu errichten. Daraufhin forderten sie Luftunterstützung an. Erst danach wurde bekannt, dass die Personen afghanische Polizisten waren. Das Ereignis könnte die Beziehung zwischen der Nato und der afghanischen Regierung sowie Bevölkerung weiter belasten.
[Text: Jessica Antosik. Quelle: focus.de, 10.01.2011.]
Geschrieben in Übersetzungsfehler | Drucken | Keine Kommentare »
Peinlicher Fehler bei Übersetzung von Grimms Märchen ins Chinesische
25.12.2010 von Jessica Antosik.
Eine neue Auflage des Grimm Märchens Schneewittchen und die sieben Zwerge wurde in China schnell wieder aus den Regalen genommen. Dummerweise hat der Verlag eine pornografische Variante des weltbekannten Märchens übersetzen lassen. In dem japanischen Ausgangstext hat Schneewittchen u.a. Geschlechtsverkehr mit den sieben Zwergen. In Japan ist die Adaption klassischer Texte in erotische Inhalte durchaus üblich, jedoch auch dem Leser bewusst. “Wir konnten die deutsche Originalversion der Märchen der Gebrüder Grimm nicht finden. […] Also nahmen wir eine japanische Ausgabe und übersetzten diese”, entschuldigte sich ein Vertreter von China Media Time in der Zeitung Global Times. Anderen Berichten in chinesischen Medien zufolge stammt das Manuskript aus Japan, die chinesische Übersetzung jedoch aus Taiwan. Aufgeflogen ist der Fall nur, weil Yang Wuneng, Übersetzer einer früheren chinesischen Version der tatsächlichen grimmschen Märchen, ein Exemplar der pornographischen Version in die Finger bekam. Für den chinesischen Verlag war dies eine äußert unangenehme Angelegenheit.
[Text: Jessica Antosik. Quelle: german.china.org.cn, nordbayern.de, spreadnews.de, 12/2010.]
Geschrieben in Übersetzungsfehler | Drucken | Keine Kommentare »
Griechenland: Übersetzungsfehler lockt Untersuchungsausschuss auf falsche Fährte
6.6.2010 von Richard Schneider.
Bestechung auf höchster Ebene witterte ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss, der in Griechenland zurzeit Schmiergeldzahlungen von Siemens an griechische Politiker untersucht. Im E-Mail-Verkehr eines griechischen Unternehmers, dem gute Beziehungen zum flüchtigen Chef von Siemens Hellas, Michalis Christoforakos, nachgesagt werden, heißt es: „Please see the information required to give the 50 percent deposit for the cabinet man“, gefolgt von einer New Yorker Kontonummer.
Bei dem „cabinet man“, der hier in den Genuss einer Anzahlung kommen sollte, konnte es sich nur um ein „Kabinettsmitglied“ handeln, schloss der Übersetzungsdienst des Parlaments. Denn erst eine Woche zuvor hatte ein ehemaliger Minister gestanden, Schmiergeld von Siemens angenommen zu haben. Diese Vermutung wurde so auch an die Medien weitergegeben. Das Handelsblatt schreibt:
Drei Tage lang genossen Valyrakis und seine Partei den Medienrummel, den die vermeintliche Enthüllung ausgelöst hatte. Inzwischen weiß man: der Ausschussvorsitzende schoss ein kapitales Eigentor. Das „Kabinettsmitglied“ ist heute in mehreren griechischen Zeitungen abgebildet. Es sitzt am Steuer eines weißen Ford-Lieferwagens mit der Aufschrift „Cabinet Man“. Bei dem Mann handelt es sich um einen Möbelschreiner, der in der New Yorker Wohnung des griechischen Unternehmers Küchenschränke installiert hatte und auf die Bezahlung seiner Rechnung wartete.
„Cabinet“ hat im Englischen viele Bedeutungen. Bei einem „cabinet meeting“ handelt es sich tatsächlich um eine Kabinettssitzung, aber ein „cabinet maker“ ist schlicht und einfach ein Möbelschreiner („cabinet“ = Schrank).
[Text: Richard Schneider. Quelle: Handelsblatt, 2010-06-02; Reuters, 2010-06-02.]
Geschrieben in Übersetzungsfehler | Drucken | Keine Kommentare »
“Mach mir eine harte Kopie!” Übersetzungsfehler in Filmdialogen
22.10.2009 von Richard Schneider.
Die von der Computerzeitschrift CHIP betriebene Website zehn.de („Die besten Listen“) hat einige Fehlübersetzungen aus Filmdialogen bekannter Hollywood-Klassenschlager zusammengestellt. Die Liste können Sie bei zehn.de aufrufen.
Link zum Thema auf uepo.de
Spiel mir das Lied vom Murmeltier - Filmtitel-Übersetzungen besser als ihr Ruf
Geschrieben in Übersetzungsfehler | Drucken | Keine Kommentare »
Patentschutz auch bei Übersetzungsmängeln
21.9.2009 von Richard Schneider.
Werden bei der deutschen Übersetzung eines europäischen Patents einzelne Ausdrücke nicht übersetzt, so verliert das Patent dadurch nicht seinen Schutz. Dies hat das Landgericht Mannheim entschieden.
Das Urteil bezieht sich zwar nur auf Patente, die vor dem Inkrafttreten des Londoner Übereinkommens am 01.05.2008 erteilt wurden, ist in seiner Argumentation aber nach wie vor interessant. (Durch das Londoner Übereinkommen entfiel die Pflicht zur vollständigen Übersetzung von Patenten des Europäischen Patentamts in die Landessprachen. Damit wurde ein Wunsch der mittelständischen Unternehmen zur Reduzierung der Übersetzungskosten erfüllt.)
In dem vorliegenden Fall ging es um CD-Rohlinge, bei deren Patentanmeldung eine in den Zeichnungen benutzte Abkürzung („ch. bits“ für „Kanalbits“) nicht übersetzt worden war.
Der niederländische Patentinhaber hatte die deutsche Tochter eines japanischen Konkurrenten verklagt, die in Deutschland Speichermedien (CD-Rs) mit den patentrechtlich geschützten Merkmalen vertrieben hatte.
Das beklagte Unternehmen versuchte, seinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen, indem es argumentierte, es bestehe überhaupt kein Patentschutz, da das Patent unvollständig ins Deutsche übersetzt worden sei.
Die Argumentation des Beklagten:
Die Beklagten sind der Ansicht, die geltend gemachten Ansprüche […] stünden der Klägerin bereits deshalb nicht zu, weil das Klagepatent in der Bundesrepublik Deutschland nicht in Kraft stehe. Gem. Art. II § 3 Abs. 2 IntPatÜG seien die Wirkungen des Klagepatents für die Bundesrepublik Deutschland von Anfang an nicht eingetreten, weil dessen Übersetzung nicht in einer eine ordnungsgemäße Veröffentlichung gestatteten Form eingereicht worden sei. Die Regelung des Art. II § 3 IntPatÜG verlange die Einreichung einer vollständigen Übersetzung, dass heißt eine solche, die sämtliche Teile und Seiten der übersetzten Beschreibung lückenlos aufweise und alle übersetzbaren Hinweise in den Zeichnungsblättern umfasse. Dies sei bei dem Klagepatent nicht der Fall. Wie aus Anlage K 1 ersichtlich, habe die Patentinhaberin davon abgesehen, eine Übersetzung der übersetzbaren Hinweise in den Zeichnungsblättern einzureichen. So sei bei der Beschriftung der Figur 2 auf Seite 1 der Zeichnungsblätter die Abkürzung „ch. bits“, die in der Beschreibung mit „Kanalbits“ übersetzt worden sei, bei den Beschriftungen der Figuren nicht übersetzt worden.
Es sei insoweit von einem strikten Verständnis der Vollständigkeit der Übersetzung auszugehen. Eine Differenzierung nach Qualität und Ausmaß bzw. Umfang des fehlenden Teils der Übersetzung sei nicht gerechtfertigt. […] Obgleich dem Gesetzgeber die einschneidende Konsequenz bewusst gewesen sei, habe er sich dafür entschieden, beim Fehlen der in Art. II § 2 Abs. 2 IntPatÜG genannten formalen Voraussetzungen dem europäischen Patent in Deutschland die Wirkung zu versagen, und zwar ohne jeglichen Ausnahmetatbestand.
Dem hielt das Gericht in seiner Urteilsbegründung Folgendes entgegen:
Die Wirkungen des Klagepatents sind für Deutschland eingetreten, da die Klägerin eine Übersetzung der Patentschrift im Sinne des weiter anwendbaren (I.) Art. II § 3 Abs. 1 IntPatÜG beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht hat (II.). Die Tatsache, dass bei der Figur 2 die Bezeichnung „Ch. Bits“ nicht mit übersetzt wurde, steht dem nicht entgegen, da kein Fall einer eine ordnungsgemäße Veröffentlichung nicht gestattenden Form nach Art. II § 3 Abs. 2 IntPatÜG vorliegt, sondern Art. II § 3 Abs. 4 IntPatÜG analog anwendbar ist (III.) […].
Art. II § 3 Abs. 1 IntPatÜG verlangt keine Übersetzung, die frei von Fehlern jeglicher Art ist.
Aus Art. II § 3 Abs. 1 IntPatÜG ergibt sich nicht, dass nur eine vollständige Übersetzung in dem Sinne, dass bereits die fehlende Übersetzung eines einzelnen Wortes zum Nichteintritt der Wirkungen führt, die Wirkungen des Patents für Deutschland eintreten lässt.
Denknotwendig ist keine Übersetzung „vollständig“ im dem Sinne, dass eine „Eins-zu-Eins“-Übertragung der fremdsprachigen Patentschrift möglich wäre. Ein derartiges Verständnis verkennt das Wesen einer Übersetzung, die kein schematischer Automatismus, sonder ein dynamischer Prozess ist, in dem der Übersetzer zur Erfassung des Sinngehalts des Ausgangswerks Formulierungen wählen kann und muss, die hinsichtlich einzelner Wörter keine Entsprechung im Ausgangstext haben.
Aus dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum 2. GPatG (BT-Drs. 12/632) ergibt sich, dass die Übersetzung der europäischen Patente dazu dienen soll, im Interesse der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft die Nutzbarmachung und Verbreitung der Patentinformation in deutscher Sprache zu fördern und zugleich Wettbewerbsnachteile der deutschen Unternehmen gegenüber ihrer ausländischen Konkurrenz zu beseitigen. Die deutschen Marktteilnehmer sollten ohne Sprachschwierigkeiten den Inhalt europäischer Schutzrechte zur Kenntnis nehmen können. Hauptziel der Übersetzungspflicht ist daher die Verbreitung der Patentinformation in deutscher Sprache. Hieraus wird deutlich, dass die Übersetzung (lediglich) informatorischen Charakter haben, nicht hingegen zu einer Begrenzung oder Veränderung des Schutzbereichs führen soll.
Schließlich erfordern auch Sinn und Zweck des Gesetzes keine entsprechende Auslegung; Die Grenze der Auslegung ist erst dann erreicht, wenn derart signifikante Auslassungen vorliegen, dass von einer Übersetzung nicht mehr die Rede sein kann. Ob dies bereits der Fall ist, wenn Zwischenüberschriften nicht übersetzt werden oder dann, wenn ganze Seiten nicht mit übersetzt werden, braucht die Kammer hier nicht zu entscheiden. Jedenfalls ist die Grenze im vorliegenden Fall nicht erreicht. Die Übersetzung der Klagepatentschrift enthält lediglich die Auslassung, dass die Wendung „ch. bits“ nicht eine entsprechende Übersetzung erfahren hat sondern unübersetzt stehen geblieben ist. Das Verständnis der Patentschrift wird dadurch jedoch in keiner Hinsicht eingeschränkt.
Eine qualitativer Unterschied zwischen einer fehlerhaften und einer unvollständigen Übersetzung besteht bei generalisierender Betrachtung nicht. In beiden Fällen kann der Informationswert der Übersetzung erheblich gemindert sein; es kann jedoch auch der Fall eintreten, dass der Informationswert der Übersetzung in keiner Weise beeinträchtigt ist.
Landgericht Mannheim, Urteil vom 10.07.2009, Aktenzeichen 7 O 327/08, im Wortlaut verfügbar in der Juris-Datenbank.
[Text: Richard Schneider. Quelle: Juris.de. Bild: Richard Schneider (Justitia auf dem Römerberg in Frankfurt).]
Geschrieben in Übersetzungsfehler | Drucken | Keine Kommentare »
Frankreich: Britische Touristin übernachtet unfreiwillig im Hôtel de Ville
25.8.2009 von Richard Schneider.
Mangelhafte Französischkenntnisse haben einer allein reisenden britischen Touristin eine unfreiwillige Übernachtung im Rathaus (Bild) der elsässischen Gemeinde Dannemarie beschert. Die Mittdreißigerin hielt den schmucken Bau im Stadtzentrum mit der Aufschrift “Hôtel de Ville” für das beste Haus am Platz und wollte dort ein Zimmer buchen.
Als sie am Freitagabend das Gebäude betrat, war die “Rezeption” nicht besetzt. Und auch sonst war niemand in der Empfangshalle zu sehen. Deshalb suchte sie erst einmal die Toilette auf, um sich frisch zu machen.
Just in diesem Moment verließen die letzten Personen das Rathaus – Stadträte und Verbandsvertreter, die bis in den Abend getagt hatten. Wie diese später erklärten, hatten sie sogar noch das Wasser im WC rauschen hören, maßen dem aber keine Bedeutung bei. Sie schlossen die schwere Eingangstür hinter sich zu und die Britin war gefangen.
Als der Frau dämmerte, dass sie sich wohl doch nicht in einem Hotel befand und dass man sie eingeschlossen hatte, schaltete sie das Licht im ganzen Gebäude ein, um auf sich aufmerksam zu machen. Außerdem schrieb sie in gebrochenem Französisch einen Zettel, den Sie mit Klebeband an eines der kleinen Fenster in der Eingangstür heftete: “22.08.2009 - Je suis fermer ici. Est ce possible la porte en ouvrir?”
Ihr gelang es jedoch nicht, die Aufmerksamkeit der wenigen Passanten im 2.500-Seelen-Ort Dannemarie auf sich zu ziehen. Schließlich schob sie zwei Sessel in der Eingangshalle zusammen und versuchte zu schlafen.
Am nächsten Morgen wunderte sich ein Angestellter der benachbarten Apotheke über den Zettel an der Pforte und alarmierte den Bürgermeister Paul Mumbach (Bild). Dieser befreite die Touristin und empfahl ihr eine Pension ganz in der Nähe.
Mumbach will nun englisch- und deutschsprachige Hinweisschilder am Rathaus anbringen lassen, damit sich ein solches Missverständnis nicht wiederholt. Zumindest nicht im 15 Kilometer südwestlich von Mülhausen gelegenen Dannemarie. Die Britin dürfte allerdings weder die erste noch die einzige Touristin sein, welche die Häuser der Marke ”Hôtel de Ville” für die größte französische Hotelkette hält.
Anmerkungen
Das Rathaus von Dannemarie wird vor Ort wie bei kleinen Gemeinden üblich als “Mairie” bezeichnet. Das Gebäude trägt jedoch auf dem dunklen Querbalken zwischen dem zweiten und dritten Stock in erhabenen, großen Buchstaben die Inschrift “Hôtel de Ville” (auf dem Foto kaum sichtbar). Der Bürgermeister erklärte gegenüber der Presse: “Elle a vu l’inscription ‘hôtel de ville’ et en a déduit qu’il s’agissait d’un hôtel où elle pouvait passer la nuit.”
Der zunächst von den Dernières nouvelles d’Alsace publizierte Vorfall wurde von Dutzenden von Zeitungen, Rundfunk- und Fernsehsendern auf der ganzen Welt aufgegriffen - in Frankreich (”Elle passe la nuit à l’hôtel … de ville”.), Deutschland (”Fiese Sprachfalle! Britin nachts im Rathaus gefangen”, “Besser ins Wörterbuch schauen! Rathaus mit Hotel verwechselt”), Polen (”Spędziła noc w ratuszu, bo myślała, że to hotel”), Großbritannien (”UK tourist trapped in French hall”), der Türkei (”Fransızca’da ‘otel’le ‘belediye’yi karıştırınca…”) und sogar in Südafrika (”The perils of the language barrier…”), Brasilien (”Erro de tradução faz turista passar a noite trancada em prefeitura francesa”) und Hongkong (英觀光客在法國誤將市政廳當成旅館). Außerdem muss die Touristin den Spott der Leser über sich ergehen lassen (”digne d’une comédie de boulevard”, “Et ce n’était pas une Belge!”), die genüßlich die mangelnden Fremdsprachenkenntnisse der Briten kritisieren.
Bürgermeister Mumbach wird seit zwei Tagen von Journalisten aus dem In- und Ausland belagert und kommt nicht mehr dazu, seinen Amtsgeschäften nachzugehen. Er rief die namentlich nicht bekannte Frau, die ihre Tour de France längst fortgesetzt hat, auf, sich noch einmal zu melden.
[Text: Richard Schneider. Quelle: AFP, 2009-08-24 und zahlreiche andere. Bild: dannemarie.fr.]
Geschrieben in Übersetzungsfehler | Drucken | Keine Kommentare »
Audis Pläne in China: Übersetzungsfehler stiftet Verwirrung
23.8.2009 von Richard Schneider.
Volkswagen betreibt in Changchun im Nordosten Chinas ein Joint Venture mit dem chinesischen Autobauer FAW und produziert dort recht erfolgreich Modelle der Marke Audi. Vor Kurzem lief das dreimillionste Fahrzeug vom Band, was in einer englischsprachigen Pressemitteilung groß gefeiert wurde.
Darin war auch von einer neuen assembly plant die Rede, die kurz vor der Eröffnung stehe. Plant kann man mit Werk übersetzen. „Und das hat für einige Verwirrungen gesorgt“, so eine Audi-Sprecherin.
So verbreitete die Nachrichtenagentur AFP folgende Meldung: „Audi will im September neues Werk in China eröffnen.“ Reuters meldete: „Zweites Audi-Werk in China nimmt im September Betrieb auf.“ Das Handelsblatt schrieb: „Audi eröffnet eine neue Fabrik im Nordosten Chinas.“ Die Finanzwebsite Börse Go erklärte: „Audi eröffnet im September neue Fabrik in China.“
Alles falsch! Denn mit dem missverständlichen Ausdruck assembly plant war lediglich eine schon seit 2008 im Bau befindliche zusätzliche Montagehalle für das bestehende Werk in Changchun gemeint.
Die Nachrichtenagentur Reuters schickte der von ihr am 17.08.2009 um 8:31 Uhr verbreiteten Falschmeldung deshalb um 13:58 eine Richtigstellung hinterher. Unter der Überschrift „Audi will Produktionskapazität in China verdoppeln“ heißt es nun: „Wegen glänzender Geschäfte in China erweitert der Autobauer Audi seine dortige Fabrik. Im September werde eine neue Montagehalle in Betrieb gehen und so die Produktionskapazität auf 200.000 Fahrzeuge verdoppelt, sagte eine Konzernsprecherin am Montag in Ingolstadt. Ein zweites Werk sei nicht in Planung.“
China ist Audis wichtigster Exportmarkt. Bereits seit 20 Jahren sind die Ingolstädter im Reich der Mitte präsent. Im ersten Halbjahr 2009 liefen die Geschäfte vor Ort so gut wie noch nie.
[Text: Richard Schneider. Quelle: AFP, 2009-07-27; Handelsblatt, 2009-07-28; Donaukurier, 2009-08-17; Reuters, 2009-08-17. Bild: Anatolij Meshkov, Fotolia.de.]
Geschrieben in Übersetzungsfehler | Drucken | Keine Kommentare »
Bundesrat korrigiert Fehler des EU-Übersetzungsdienstes
29.7.2009 von Richard Schneider.
Der Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause am 10. Juli 2009 der Verordnung über die „Einsatzbedingungen des fahrenden Personals im interoperablen grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr“ (Eisenbahn-Fahrpersonalverordnung) zugestimmt, dabei allerdings eine wesentliche Änderung beschlossen. Die nach einer auswärtigen Ruhezeit ursprünglich vorgesehene tägliche Ruhezeit am „Wohnort“ kann nunmehr am „Dienstort“ des Zugpersonals absolviert werden.
Mit der Eisenbahn-Fahrpersonalverordnung wird die EU-Richtlinie 2005/47/EG in deutsches Recht umgesetzt. Diese Richtlinie regelt insbesondere Dienstzeiten, Ruhepausen und Ruhezeiten der Lokführer im internationalen Verkehr. Sie sieht in ihrem französischen Urtext vor, dass Eisenbahnverkehrsunternehmer dafür Sorge tragen müssen, dass Lokführer nach einer auswärtigen Ruhezeit eine Ruhezeit an ihrem „Dienstort“ verbringen. Durch einen Übersetzungsfehler ist in der deutschen Fassung der EU-Richtlinie nicht von einer Ruhezeit am „Dienstort“, sondern am „Wohnort“ die Rede. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hatte in seinem Verordnungsentwurf den Übersetzungsfehler in das deutsche Recht übernehmen wollen. Der Bundesrat hat nun diesen Fehler behoben, indem er den Verordnungsentwurf des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung entsprechend korrigiert und eine Rückkehr an den Dienstort vorgesehen hat.
Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) begrüßt diesen Beschluss ausdrücklich. VDV-Hauptgeschäftsführerin Dr.-Ing. Claudia Langowsky hierzu: „Die Pflicht zur Rückkehr an den Wohnort, die der Verordnungsentwurf des Bundesverkehrsministeriums vorsah, hätte skurrile Folgen gehabt. Beispielsweise hätte ein Lokführer, der in Görlitz wohnt, aber seinen Dienst an der französischen Grenze versieht, nach jeder auswärtigen Ruhezeit in Frankreich an seinen Wohnort nach Görlitz zurückkehren müssen. Damit wären sinnvolle Einsatzpläne für den internationalen Verkehr kaum noch möglich gewesen. Dies wäre auch zu Lasten der Arbeitnehmer gegangen, die weit entfernt von ihrem Dienstort wohnen.“
Selbst die Europäische Transportarbeiter-Föderation habe sich deshalb dafür ausgesprochen, hier nicht auf den Wohn-, sondern den Dienstort abzustellen. Bei den europaweiten Einsatzmöglichkeiten des Fahrpersonals sei der Kraftverkehr bislang noch erheblich im Vorteil. Deshalb wäre es kaum verständlich, wenn durch gesetzgeberische Aktivitäten die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Eisenbahnverkehrsunternehmen mutwillig geschwächt würde.
[Text: Andreas Romahn. Quelle: www.newstix.de, das Informationsportal für den öffentlichen Personenverkehr, 2009-07-13.]
Geschrieben in Übersetzungsfehler | Drucken | Keine Kommentare »