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Archiv der Kategorie Verbände
BDÜ Service GmbH heißt jetzt BDÜ Weiterbildungs- und Fachverlagsgesellschaft mbH
30.8.2010 von Richard Schneider.
Die BDÜ Service GmbH, ein Unternehmen des Bundesverbandes der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ), firmiert seit dem 20. August 2010 unter dem Namen BDÜ Weiterbildungs- und Fachverlagsgesellschaft mbH. Es handelt sich um eine reine Namensänderung. Wolfram Baur leitet weiterhin als Geschäftsführer die Geschicke des Unternehmens. Sitz der Gesellschaft bleibt Berlin.
Ziel der Umfirmierung ist es, durch den neuen Namen klarer zum Ausdruck zu bringen, wofür das Unternehmen steht: Es organisiert Weiterbildungen und verlegt Fachbücher sowie Verzeichnisse – stets mit Fokus auf die Zielgruppe Dolmetscher und Übersetzer.
Als ein Unternehmen des BDÜ fördert die BDÜ Weiterbildungs- und Fachverlagsgesellschaft mbH die Ziele des Verbandes. Sie hat den Auftrag, mit ihren Produkten und Leistungen professionelle Dolmetscher und Übersetzer in der Berufsausübung zu unterstützen sowie das Ansehen des Berufsstandes zu steigern.
[Text: Birgit Golms. Quelle: Pressemitteilung BDÜ Weiterbildungs- und Fachverlagsgesellschaft, 2010-08-20. Bild: BDÜ.]
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Premiere: Across und BDÜ laden zur Freiberuflerkonferenz
13.8.2010 von Jessica Antosik.
Gemeinsam mit dem Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) veranstaltet die Across Systems GmbH am 22. Oktober 2010 in Köln eine Konferenz für freiberufliche Übersetzer. Aufgrund der großen Nachfrage wurde bereits eine Folgeveranstaltung am 22. März 2011 an gleicher Stelle angekündigt. Die Konferenzen sind Teil eines intensiven Schulungs- und Informationsangebotes rund um die Across-Sprachtechnologie, welches der Hersteller in Kooperation mit dem BDÜ konzipiert hat. In den vergangenen Jahren ist der Bedarf an Übersetzern mit versiertem Across-Know-how drastisch gestiegen. Insbesondere große Industrie-Unternehmen haben vermehrt Across-Technologie im Einsatz. Mit ihrem Schulungsangebot bieten die Kooperationspartner nun gemeinsam ein attraktives Weiterbildungsangebot.
In zwei parallelen Programmästen können die Konferenzteilnehmer Einführungsschulungen, Fortgeschrittenen-Trainings sowie Workshops zu speziellen Themen wählen. Diese sind abgestimmt auf die jeweiligen Vorkenntnisse der Teilnehmer, so dass sich Übersetzer in sehr kompakter Form weiterbilden und Know-how aneignen können. Weltweit setzen derzeit bereits rund 10.000 Übersetzer die Technologie von Across in ihrer täglichen Arbeit ein.
Mit seiner „Personal Edition for Freelance Translators“ bietet Across eine vollwertige Übersetzungsumgebung speziell für freiberufliche Übersetzer. Diese kann wahlweise als Einzelplatzanwendung oder als Client für den Zugriff auf den Across Server des Auftraggebers verwendet werden. Der Hintergrund: Immer mehr Auftraggeber machen eine durchgängige Lieferkette zur Voraussetzung für die Vergabe von Übersetzungsaufträgen und setzen deshalb die Verwendung der Across Personal Edition als Client an ihrem Server voraus.
Über die für freiberufliche Übersetzer kostenlose Software hinaus unterstützt Across diese Zielgruppe in vielfältiger Weise, beispielsweise durch technischen Support und regelmäßige Webinare. Auf der Konferenz wird der Hersteller auch sein neues Qualifizierungsprogramm vorstellen. Dessen wesentlicher Bestandteil ist ein Empfehlungs-Ranking, bei dem Übersetzer sogenannte crossPoints sammeln und sich damit bei Auftraggebern als qualifizierte Anwender ausweisen können.
In Köln haben die Konferenzteilnehmer zudem die Gelegenheit, mit anwesenden Unternehmensvertretern neue Kontakte zu knüpfen. Across-Mitarbeiter aus dem technischen Support und der Übersetzer-Betreuung stehen für Fragen rund um den Einsatz der Across-Technologie zur Verfügung. Die Teilnahme an der Konferenz ist kostenlos, eine verbindliche Anmeldung unter www.seminare.bdue.de ist erforderlich. Die vollständige Agenda ist nachzulesen unter: www.my-across.net/de/userconference.aspx.
Über Across Systems
Across Systems (www.across.net) mit Sitz in Karlsbad bei Karlsruhe und Glendale, Kalifornien, ist Hersteller des Across Language Server – der weltweit führenden unabhängigen Technologie für die „Linguistic Supply Chain“.
[Text: Across Systems GmbH. Quelle: Pressemitteilung, Across Systems GmbH, 12.08.2010. Bild: Across Systems GmbH, BDÜ.]
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IGBG wirft nach Anfeindungen anderer Verbände das Handtuch
14.7.2010 von Richard Schneider.
Soeben erreichte uns folgende Mitteilung der IGBG-Vorsitzenden Helena Piprek (Bild):
Die IGBG (Interessengemeinschaft Bundesdeutscher Gerichtsdolmetscher) stellt zum 31.07.2010 ihre ehrenamtliche Tätigkeit ein. Die bedauerliche Entscheidung erfolgt nunmehr nach 15-monatigem Bestehen der bislang privat finanzierten Tätigkeit der Interessengemeinschaft.
Aufgabenstellung und Zielrichtung der IGBG waren seit April 2009 auf sehr viel Wohlwollen und Interesse durch nationale und internationale Behörden und Organisationen, Rechtsanwaltskanzleien, Rechtsanwaltsverbände und Rechtsanwaltskammern, Richterverbände, Universitäten sowie diplomatische Vertretungen gestoßen.
Besonderer Dank gilt daher der großzügigen Unterstützung des Generalkonsulats der Republik Polen in Hamburg, der Handelskammer Hamburg / Geschäftsbereich Recht & Fair Play, der DPJV Deutsch-Polnischen Juristen-Vereinigung e.V., der Deutsch-Griechischen Juristenvereinigung e.V., dem Hamburgischen Richterverein e.V., der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg, dem Hamburgischen Anwaltverein e.V., der Deutsch-Ukrainischen Vereinigung von Richtern, Rechtsanwälten und Rechtswissenschaftlern und der Vereinigung für deutsch-russisches Wirtschaftsrecht e.V.. Genannt seien an dieser Stelle auch die sehr förderlichen Kontakte einzelner Generaldirektionen der Europäischen Kommission (GD Dolmetschen, GD Übersetzung) sowie zahlloser universitärer Lehrstühle, insbesondere des IALT der Universität Leipzig.
Der Grund für die Einstellung der ehrenamtlichen Tätigkeit liegt in den fortwährenden Versuchen anderer bundesdeutscher Berufsverbände der Dolmetscher und Übersetzer und deren Vertreter, gegen die IGBG und deren Vertreter seit ihrer Gründung außergerichtliche und gerichtliche Schritte einzuleiten. Seien es Aufforderungen zu Richtigstellungen in Veröffentlichungen unter Androhung der Einleitung rechtlicher Schritte, wettbewerbsrechtliche Abmahnungen oder die Einleitung von Gerichtsverfahren. Als Instrumente sind diese bekanntermaßen wenig geeignet, einen konstruktiven und kollegialen Austausch zu eröffnen und Synergien berufsstandintern und –übergreifend zu nutzen. Mittlerweile hat dies jedoch eine Qualität erreicht, wo ehrenamtliches Engagement – wohlgemerkt neben dem laufenden Tagesgeschäft – eindringlich zu hinterfragen ist. Obgleich sämtliche Schritte bislang erfolglos geblieben sind, so stoßen doch junge Initiativen wie die der IGBG und die Bereitschaft zur Übernahme ehrenamtlicher Verantwortung an ihre Grenzen.
Dies ist umso bedauerlicher, als die IGBG Ziele verfolgt hat, die dem gesamten Berufsstand und dem Austausch zwischen Juristen, Dolmetschern und Übersetzern dienlich gewesen wären. Beispielsweise die Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der Kollegenschaft, das Erfordernis der engen Zusammenarbeit mit den Juristinnen und Juristen im Sinne des Lawyer-Linguist bzw. Linguist-Lawyer, damit verbunden die hohe akademische Qualifikation im Sinne einer translatologisch-juristischen Doppelkompetenz, der Schutz des Berufsbildes, die direkte Beauftragung der Kolleginnen und Kollegen durch die Organe der Justiz und des Inneren, die damit verbundene Unterbindung des Auftragsmakelns, die bundeseinheitliche Vergütung nach JVEG Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (ohne Öffnungsklausel), eine enge Zusammenarbeit mit den akademischen Lehrstühlen und eine pro-aktive Mitsprache bei den Justizdolmetschergesetzen der einzelnen Bundesländer. - Mit dem Ziel, einen hohen Standard der juristischen Verdolmetschung und Übersetzung bei der Gewährung des grundrechtsgleichen Rechts auf rechtliches Gehör in der Bundesrepublik sicherstellen zu helfen.
Ungeachtet dieses Schrittes stehen unsere Kolleginnen und Kollegen natürlich weiterhin für alle Formen der beruflichen Zusammenarbeit mit den Partnern zur Verfügung - wenn auch nicht mehr unter dem Dach der IGBG.
Wir freuen uns daher weiterhin auf die tagtägliche Kooperation, gemeinsame Publikationen, Rezensionen, Veranstaltungen und Präsentationen und die Pflege des disziplinenübergreifenden Austauschs.
Mit freundlichen Grüßen aus Hamburg
IGBG Interessengemeinschaft
Bundesdeutscher Gerichtsdolmetscher
Dipl. Phil. Helena Piprek
[Text: Helena Piprek. Quelle: Mitteilung vom 2010-07-14. Bild: Piprek.]
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Dokumentation: Dolmetscher-Bereitschaft Englisch, Mai 1942
12.7.2010 von Richard Schneider.

Die Reichsfachschaft für das Dolmetscherwesen (RfD), eine Art Kammer, in der von 1933 bis 1945 die Sprachmittler in Deutschland organisiert waren, gab monatlich Studienhefte in verschiedenen Sprachen heraus. Diese erschienen unter dem Titel „Dolmetscher-Bereitschaft“ von 1939 bis 1945.
Herausgeber war der Leiter der RfD, Otto Monien, der gleichzeitig Leiter des Dolmetscher-Bereitschaftsdienstes der RfD war. Nach dem Krieg war Monien in der Dienststelle Blank Referent für das Dolmetscherwesen. Von 1950 bis 1955 war diese Behörde unter der Leitung von Theodor Blank der Vorläufer des Bundesministeriums der Verteidigung. Monien wurde später Leiter des Sprachenreferats im Verteidigungsministerium. 1958 gab er das Taschenbuch „Langenscheidts Texte für Soldaten“ (Deutsch/Englisch) heraus.
Die von der RfD herausgegebenen Sprachlehrhefte sind weitgehend unpolitisch. Sie wurden daher im Rahmen der Entnazifizierung im Gegensatz zu vielen anderen wichtigen Dokumenten nicht verboten, ausgesondert und vernichtet, sondern sind nach wie vor in Antiquariaten erhältlich. Das Monatsheft für die englische Sprache bestand bis Ende 1942 aus 8 Seiten, ab 1943 aus 12 Seiten.
Als PDF-Datei (5,6 MB) können Sie sich hier das Heft der Dolmetscher-Bereitschaft Englisch vom Mai 1942 anschauen. Einen Überblick über das Themenspektrum vermittelt das Jahresinhaltsverzeichnis 1942.
[Text: Richard Schneider. Quelle: uepo-Archiv. Bild und PDF-Dateien: Richard Schneider.]
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RfD-Ausweis für Sprachkundige aus den 1940er Jahren
11.7.2010 von Richard Schneider.
Viele Berufsverbände stellen für ihre Mitglieder Ausweise aus. Die Reichsfachschaft für das Dolmetscherwesen unterschied in den 1930er und 1940er Jahren zwischen folgenden “Leistungsstufen”: “I Dolmetscher”, “II Übersetzer” und “III Sprachkundiger”. Der “Sprachkundige” war dabei die niedrigste Qualifikationsstufe.
Nachfolgend ein im Jahr 1943 oder 1944 ausgestellter Ausweis für “Fräulein Fanny Scholle” aus Düsseldorf. Abmessungen im Original: 9,9 x 13,4 cm.

Vorderseite des Ausweises von Fanny Scholle aus Düsseldorf

Rückseite
[Text: Richard Schneider. Bild: Richard Schneider.]
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IGBG begrüßt Englisch als Gerichtssprache in Deutschland
31.5.2010 von Richard Schneider.
Zur der von Justiz und Politik so gut wie beschlossenen Einführung von Englisch als Gerichtssprache in Deutschland erklärt Helena Piprek (Bild), Vorsitzende der Interessengemeinschaft Bundesdeutscher Gerichtsdolmetscher (IGBG):
Grundsätzlich ist dieses Vorhaben aus Sicht der IGBG sehr zu begrüßen, dient es doch der Stärkung des bundesdeutschen Rechtsstandorts. Zudem werden im EU-Kontext gut 70 % der anstehenden Übersetzungen für die Sprache Englisch ausgeführt, was die herausgehobene Stellung des Englischen auch in internationalen Wirtschaftsbezügen betont.
Allerdings fehlt es noch an greifbaren Strukturen und Kriterien für die Gewährleistung einer hohen Qualität der juristischen Verdolmetschung und Übersetzung bei den vorgeschlagenen Kammern. Es ist nämlich nicht nur eine hohe theoretische und praktische Sprachbeherrschungskompetenz der Richterinnen und Richter, sondern auch sämtlicher beteiligten Verfahrensparteien bis hin zu den Protokollführern und den Geschäftsstellen zu gewährleisten.
Da die juristische Verdolmetschung und Übersetzung darüber hinaus Höchstanforderungen stellt, greift die Bezeichnung „Dolmetscher“ aus Sicht der IGBG viel zu kurz. Hier ist in jedem Fall die Doppelkompetenz im Sinne des akademisch ausgebildeten Lawyer-Linguisten bzw. Linguisten-Lawyer unter Ausweis der einschlägigen Qualifikationen und analog zu anderen EU-Mitgliedstaaten sicherzustellen (siehe auch Reflection Forum on Multilingualism and Interpreter Training im Auftrag der GD Dolmetschen der Europäischen Kommission).
Zudem wäre in einem weiteren Schritt darzulegen, wie diese Sprachmittlerinnen und Sprachmittler strukturell eingebunden werden sollen - in Festanstellung oder als Freelancer (Direktbeauftragung). Ein weiterer Punkt ist bei einer freiberuflichen Tätigkeit die Frage der Vergütung. Hier verweist die IGBG auf das JVEG, allerdings ohne Öffnungsklausel. Da es sich hierbei durchweg um Fachtexte handeln wird, wäre auch der jeweils höhere Zeilensatz pro Normzeile von mindestens 1,85 EUR/Normzeile anzusetzen. Bei der juristischen Verdolmetschung ist der Ansatz von 55,00 EUR netto/Std. im Marktvergleich wie bekannt sehr niedrig; hier möchte die IGBG auf die deutlich höheren Stundensätze für Simultan-, Konsekutiv- bzw. Flüsterdolmetschen der freien Wirtschaft verweisen. Gegen eine Beauftragung von Agenturen und eine Vermakelung hoch spezialisierter Sprachmittlerinnen und Sprachmittler mit der sprach- und rechtswissenschaftlichen Doppelkompetenz spricht sich die IGBG in dem Zusammenhang schon jetzt nachdrücklich aus.
Links zum Thema auf uepo.de
2010-05-23: Im Namen der Globalisierung: Englisch als Gerichtssprache in Deutschland
2010-05-08: Bundesrat: Auch Englisch soll zulässige Gerichtssprache sein
2010-05-03: Landgericht Bonn plant erste Gerichtsverhandlung in englischer Sprache
[Quelle: Mitteilung IGBG, 2010-05-10. Bild: Piprek.]
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Videokonferenztechnik bei Gericht: BDÜ äußert Bedenken
26.5.2010 von Richard Schneider.
Der Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) erhielt von dem vorliegenden Gesetzentwurf Kenntnis und möchte in Vertretung der Interessen seiner mehr als 6.000 Mitglieder wie auch in Abstimmung mit weiteren berufsständischen Verbänden und Vereinen dazu wie folgt Stellung nehmen:
Ob mit dem vorgelegten Gesetzentwurf eine Beschleunigung der Verfahren erreicht werden kann, wird im Wesentlichen davon abhängen, ob es gelingt, mit der technischen Ausstattung ein optimales Umfeld für die Arbeit der Dolmetscher zu schaffen und den Dolmetschern die notwendige Einarbeitungszeit in diese Technik im Rahmen ihres Einsatzes zu geben. Inwieweit die gesetzlich eröffnete Möglichkeit der Ton-Bild-Übertragung bei gleichzeitigem Einsatz von Dolmetschern dann tatsächlich genutzt wird, wird der Richter im jeweiligen Verfahren dann selbst entscheiden. Der Stellungnahme des Deutschen Richterbundes lässt sich jedenfalls entnehmen, dass seitens der
Richterschaft eher Bedenken bestehen. Dem schließen sich die Dolmetscher an.
Soweit es für den Einsatz der Videokonferenztechnik nicht des Einverständnisses der Parteien bedarf, sollte neben der Entscheidung über den Einsatz dieser Technik nach freiem Ermessen der Gerichte gleichwohl ein Anhörungsrecht auch für den zu beauftragenden Dolmetscher in Betracht gezogen werden.
Im Einzelnen:
Artikel 1 (GVG)
Die Ergänzung von § 185 GVG halten wir für unproblematisch, da hierdurch zumindest die grundsätzliche Möglichkeit geschaffen wird, dass die Ton-Bild-Übertragung auch beim Einsatz von Dolmetschern genutzt werden kann.
Der Gesetzentwurf lässt aber unberücksichtigt, dass das Dolmetschen bei der Nutzung der Videokonferenztechnik bereits aufgrund der technischen Rahmenbedingungen erheblich erschwert ist. Es können sich akustische bzw. technische Probleme bei der Übertragung ergeben. Eventuell fehlen Elemente wie Mimik, Gestik oder andere, für den persönlichen Eindruck und das allgemeine Verständnis relevante Informationen.
Das größte Problem besteht jedoch darin, dass der Dolmetscher keinen direkten Kontakt zum jeweils sprechenden Prozessbeteiligten hat und folglich die Länge und die Art der Äußerungen der zu dolmetschenden Person nicht steuern kann. Wenn die zu dolmetschende Person neben dem Dolmetscher sitzt, kann dieser nach Bedarf unterbrechen und den Rhythmus vorgeben. Dies ist dem Dolmetscher nicht möglich, wenn die zu dolmetschende Person weit weg ist und nicht bereit ist, ihren oft ungebremsten Redefluss zu unterbrechen. In diesem Fall ist der Dolmetscher gezwungen, mittels Notizentechnik längere Passagen zu memorisieren und im Anschluss konsekutiv vorzutragen. Diese
Technik wird aber normalerweise vom Gericht nicht gewünscht.
Unserer Auffassung nach sollten bei Einsätzen unter Nutzung von Videokonferenztechnik ausschließlich erfahrene Konferenzdolmetscher zum Einsatz kommen. Allein die Auswahl dieser Kollegen erfordert nach Überzeugung der Dolmetscher eine Schulung der damit betrauten Richter und Justizbediensteten (wie sie im Übrigen generell durch die demnächst zu verabschiedende EU-Richtlinie zum Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen im Strafverfahren vorgesehen ist).
Im Übrigen übt der Dolmetscher neben seiner Tätigkeit für das Gericht und die jeweiligen Verfahrensbeteiligten häufig auch parallel eine ebensolche Tätigkeit zwischen einer Prozesspartei und deren Prozessbevollmächtigtem aus. Diese Gespräche sind jedoch nicht dazu bestimmt, von anderen Verfahrensbeteiligten mitgehört zu werden. Weitere Probleme technischer bzw. logistischer Art sind zudem bei der in der gerichtlichen Praxis durchaus üblichen Übersetzung von Schriftstücken „vom Blatt“ im Rahmen der „virtuellen“ Verhandlung zu erwarten.
Zusammenfassung
Die Nutzung von Videokonferenztechnik für Gerichtsverhandlungen ist zweifelsohne eine dem Zeitgeist entsprechende Idee und technisch prinzipiell möglich. Unserer Meinung nach ist jedoch eine Intensivierung des Einsatzes der Videokonferenztechnik bei Verfahren mit Dolmetschern grundsätzlich in Frage zu stellen, da aufgrund der erschwerten Rahmenbedingungen die Qualität der Dolmetschleistungen zwangsläufig abnimmt. Das beabsichtigte Ziel der Kosteneinsparung wird nicht erreicht, wenn die Vernehmung aufgrund der erschwerten Bedingungen viel länger dauert oder nicht erfolgreich verläuft. Aus den genannten Gründen empfehlen wir, dass der Einsatz der
Videokonferenztechnik bei Verfahren mit Dolmetschern auf unvermeidbare Fälle beschränkt wird, in denen die Videokonferenztechnik bereits jetzt zum Einsatz kommt.
Darüber hinaus bestehen Bedenken hinsichtlich der praktischen Umsetzung, des Datenschutzes, des Schutzes der Persönlichkeits- und Urheberrechte des Dolmetschers. Aufgrund der geschilderten erschwerten Rahmenbedingungen halten wir eine höhere Vergütung der dazu eingesetzten Dolmetscher für angemessen. Aus der Sicht der Dolmetscher bedeutet der verstärkte Einsatz der Videokonferenztechnik in Gerichtsverhandlungen eine deutlich erhöhte Anforderung, die dazu führen kann, dass analog zum Konferenzdolmetschen zwei Dolmetscher benötigt werden.
Für den Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ)
Johann J. Amkreutz, Präsident
André Lindemann, Vizepräsident, Ressortleiter Gerichtsdolmetschen
[Quelle: Pressemitteilung BDÜ, 2010-05-26. Bild: BDÜ.]
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BDÜ unterstützt Forderung nach geschulten Dolmetschern im Gesundheitswesen
22.5.2010 von Richard Schneider.
Der Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ) unterstützt die Forderung von Staatsministerin Maria Böhmer nach ausgebildeten Dolmetschern für ausländische Patienten. Die Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration sprach sich am 20. Mai 2010 anlässlich der Jahrestagung des Deutschen Ethikrates in Berlin dafür aus, Dolmetscherdienste beim Arzt in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufzunehmen. Sie weist damit auf einen Missstand hin, den der Verband seit Jahren mit Sorge beobachtet.
„In Migrantenkreisen dolmetschen aus Kostengründen oft die Kinder für ihre Eltern“, weiß Norma Keßler, Vizepräsidentin des BDÜ. „Das ist für Kinder unzumutbar.“ Doch das ist nicht das einzige Problem. „Auch wenn erwachsene Verwandte als Dolmetscher einspringen, sind Missverständnisse aufgrund von Sprachbarrieren nicht auszuschließen.“ Das kann für die Gesundheit von Patienten gravierende Folgen haben.
Die Wahrnehmung von Schmerzen und deren Beschreibung sind kulturell spezifisch. Laiendolmetscher sind mit dieser Aufgabe oft überfordert. „Der Einsatz qualifizierter Dolmetscher im Gesundheitswesen bedeutet für Ärzte und Patienten Sicherheit“, so Keßler. „Der Arzt kann sicher sein, dass sein Patient ihm mithilfe eines geschulten Dolmetschers das Krankheitsbild umfassend beschreiben kann. Zugleich weiß er, dass der Patient seine Anweisungen verstehen und befolgen kann.“
Krankenhäuser haben die Möglichkeit, Dolmetschleistungen im Rahmen der patientengebundenen Verwaltungskosten abzurechnen. Ärzte haben diese Abrechnungsmöglichkeit nicht. Der Verband regt an, dass die Kosten für eine qualifizierte Verdolmetschung von den Krankenkassen übernommen werden sollten, angelehnt an das Modell der Gebärdensprachdolmetscher. Diese können mit einem entsprechenden Qualifikationsnachweis ihre Leistungen in der Regel nach dem JVEG (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz) abrechnen. Die rechtliche Grundlage ist das im Grundgesetz (Artikel 3, Absatz 3) verankerte Recht, wonach niemand wegen seiner Sprache benachteiligt werden darf.
Der BDÜ hat eine Broschüre „Qualitätssicherung im Gesundheitswesen“ erstellt. Mit der Broschüre will der Verband das Bewusstsein für die verantwortungsvolle Rolle von Dolmetschern im Gesundheitswesen schärfen. Die Broschüre steht auf der BDÜ-Website unter „Aktuelles“ zum kostenlosen Herunterladen bereit.
Mehr zum Thema auf uepo.de
Staatsministerin Böhmer fordert Dolmetscher als Kassenleistung
[Text: Birgit Golms. Quelle: Pressemitteilung BDÜ, 2010-05-21. Bild: BDÜ.]
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ATICOM-Verbandszeitschrift FORUM 1/2010 erschienen
27.4.2010 von Richard Schneider.
Der Fachverband der Berufsübersetzer und Berufsdolmetscher, ATICOM, hat kürzlich das neue FORUM veröffentlicht. Neben mehreren Seminarberichten sind für ermächtigte Übersetzer und für die an den Gerichten tätigen Dolmetscher mehrere Artikel dabei. Aus dem Inhalt:
Veranstaltungsankündigungen
- Anglophoner Tag
- Existenzgründungsseminar
IT-Ausstattung
Wie viel Computer braucht der Mensch?
Rezension
- Fachwörterbuch Kraftfahrzeugtechnik Französisch
Veranstaltungskalender
Veranstaltungsberichte
- ATICOM-Fachseminare Rechtsspanisch für Übersetzer
- ATICOM-Workshop für Portugiesisch-Übersetzer „Strafrecht in Brasilien und Portugal“
- ATICOM-Workshop „Der Portugiesisch-Dolmetscher im Strafverfahren“
- Honorare erfolgreich verhandeln
Preise und Markt
- Nach Outsourcing jetzt Crowdsourcing
- Die Eier legende Wollmilchsau
Praxistipps
- Online-Honorarrechner
Steuern & Versicherungen
- Operation mit der Krankenkasse abstimmen
Urkundenübersetzungen
- Teilnehmerbewertungen der Prüfung der deutschen Rechtssprache
- Bestätigung der Richtigkeit fremder Übersetzungen
Gerichtsdolmetscher
- Englisch als Gerichtssprache bei Wirtschaftsstreitigkeiten
ATICOM-Förderpreis 2009
- Und der ATICOM-Förderpreis 2009 geht an …
Deutsch aktuell
- Deudsch
Sowohl diese als auch die älteren Ausgaben des FORUMs können Sie als PDF auf der ATICOM-Webseite unter www.aticom.de/a-verbzeit.htm herunterladen.
[Text: Bettina Behrendt. Quelle: Pressemitteilung ATICOM, 2010-04-26. Bild: ATICOM.]
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Alle Jahre wieder: Erneuerung der gerichtlichen Ermächtigung in NRW
16.3.2010 von Richard Schneider.
Das Deutschlandradio berichtet über das neue Gerichtsdolmetschergesetz in Nordrhein-Westfalen: „Ende dieses Jahres laufen alle derzeit bestehenden Beeidigungen und Ermächtigungen für Dolmetscher und Übersetzer in NRW aus. Wollen sie den Status nicht verlieren, müssen sie ihre fachliche und persönliche Eignung erneut nachweisen – und zwar ab jetzt alle fünf Jahre.“
Der Sender spricht zu diesem Thema mit
- Ulrich Egger, Düsseldorf, Richter und Sprecher am Oberlandesgericht,
- Joachim Bartoschek, Gelsenkirchen, seit 35 Jahren als Dolmetscher und Übersetzer für die polnische Sprache beeidigt/ermächtigt, und
- Dragoslava Gradincevic-Savic (Bild), Düsseldorf, stellvertretende Vorsitzende des Fachverbands der Berufsübersetzer und Berufsdolmetscher ATICOM.
Die beiden Sprachmittler kritisieren die alle fünf Jahre fällige Erneuerung der Ermächtigung/Beeidigung, weil sie für jede einzelne Arbeitssprache mit Aufwand und Kosten verbunden und in anderen Berufsgruppen nicht üblich ist. Der Richter hält gerade diese Neuregelung für sinnvoll:
Es kann ja sein, dass ein Dolmetscher Straftaten begangen hat in den letzten fünf Jahren, das würde man dann am Auszug des Bundessozialregisters auslesen können. Oder möglicherweise hat der Dolmetscher auch viele Schulden gemacht. Sodass er im Insolvenzverzeichnis ist oder im Schuldnerverzeichnis. Dies wären Umstände, die dazu führen könnten, dass man die Ermächtigung nicht wieder erneuern würde.
Außerdem bliebe dadurch die bundesweite Online-Datenbank der Gerichte stets aktuell. Diese führt unter www.gerichtsdolmetscherverzeichnis.de alle in Deutschland beeidigten und ermächtigten Dolmetscher und Übersetzer auf.
Den vollständigen Artikel können Sie auf der Website des Deutschlandradios lesen.
[Text: Richard Schneider. Quelle: Deutschlandradio, 2010-03-12. Bild: Gradincevic-Savic.]
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