BGH: Revisionsanträge wegen unzureichender Dolmetschleistungen müssen detailliert begründet werden
Wer unter Hinweis auf mangelhafte Dolmetschleistungen Revision gegen ein ergangenes Urteil eingelegen will, muss die beanstandeten Mängel und deren Auswirkungen auf das Verfahren konkret begründen. … [Mehr]