Neu ab 2012: EU zwingt Banken zu Blitzüberweisung

GeldAb dem neuen Jahr müssen Geldinstitute papierlose Überweisungen (online, per Automat) innerhalb eines Geschäftstages ausführen – nicht nur in Deutschland, sondern auch innerhalb Europas (Staaten der EU bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums). Zwar gilt diese Regelung (nach § 675 s BGB) schon seit dem 31. Oktober 2009, doch konnten Banken und Sparkassen während einer Schonfrist mit dem Kunden maximal drei Tage für die Ausführung vereinbaren.

Diese Übergangsphase endet am 31. Dezember 2011. Lediglich bei Überweisungen auf dem Papier, die erst noch für die automatisierte Zahlungsverarbeitung umgewandelt werden müssen, sind zwei Geschäftstage erlaubt. Doch Achtung: Die schnellere Abwicklung hat für die Kunden auch eine Schattenseite. Wegen der kurzen Fristen können sie die Zahlung nicht mehr ohne weiteres widerrufen, etwa wegen eines Zahlendrehers oder falscher Kontoangaben. Das geht nur noch, wenn Bank oder Sparkasse bereit sind, darüber eine gesonderte Vereinbarung zu treffen.

[Text: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Quelle: Pressemitteilung 2011-12-01. Bild: Anne Katrin Figge/Fotolia.de.]