
Neue JVEG-Sätze gelten ab 1. Juni 2025 – 93 Euro pro Stunde, 1,95 Euro pro Zeile
Ab dem 1. Juni 2025 können Gerichtsdolmetscher und -übersetzer höhere Honorare als bisher in Rechnung stellen, da das JVEG entsprechend angepasst wurde (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz). … [Mehr]