Neue Fassung des Triacom-Leitfadens „Umsatzsteuer von Übersetzern“ erschienen

Triacom-UmsatzsteuerleitfadenDer Übersetzer Per N. Döhler, Inhaber des Übersetzungsbüros Triacom und seit mehr als 30 Jahren im Geschäft, gibt seit Jahren einen überaus nützlichen Leitfaden heraus: „Umsatzsteuer von selbstständigen Übersetzern und Dolmetschern – Gültig für Deutschland – Mit besonderer Berücksichtigung von Leistungen für ausländische Kunden“.

In der soeben veröffentlichten 16. Fassung hätten sich keine großen sachlichen Änderungen ergeben, die meisten Anpassungen seien redaktionell oder präzisierend, so der Autor.

Neu ist allerdings, dass der Text nun auch als Artikelserie im Triacom-Blog abgerufen werden kann. Döhler verspricht sich dadurch eine vertiefende Diskussion, denn die Leser haben dort die Möglichkeit, eigene Erfahrungen zu schildern und Kommentare abzugeben.

In der Einleitung der 11-seitigen Publikation heißt es:

Wie nahezu alle Dienstleistungen unterliegen Umsätze selbstständiger Übersetzer und Dolmetscher grundsätzlich der Umsatzsteuer. Die Regeln dafür sind jedoch nicht immer einleuchtend. So gelten für die Arbeit für Kunden im Ausland verschiedene Sonderregelungen, getrennt nach Unternehmen/Privatkunden und getrennt nach EU/Nicht-EU.

Leider sind viele Steuerberater und Finanzbeamte mit der speziellen Problematik bei Übersetzern und Dolmetschern nicht vertraut; sogar das Bundeszentralamt gibt manchmal widersprüchliche Auskünfte. Daher haben wir diesen Leitfaden erstellt.

Der Text kann keine eingehende Beschäftigung mit dem Umsatzsteuerrecht ersetzen. Es wurden nur Aspekte aufgenommen, die für Übersetzer und Dolmetscher besondere Bedeutung haben.

Viele Übersetzer haben in den vergangenen Jahren diese Zusammenstellung aller in Deutschland für die Berufsgruppe der Übersetzer und Dolmetscher geltenden umsatzsteuerrechtlichen Bestimmungen an ihren Steuerberater weitergeleitet. Diese sind dafür erfahrungsgemäß sehr dankbar, denn Übersetzer als international agierende Kleinunternehmer sind mit ihren Auslandsumsätzen für viele Steuerberater Exoten.

Der Text des Umsatzsteuerleitfadens als Serie von Blogbeiträgen:
http://blog.triacom.com/archive/2012/02/22/einleitung

Der Umsatzsteuerleitfaden als PDF-Datei zum Herunterladen:
www.triacom.com/archive/content.de.html

[Text: Richard Schneider. Quelle: Triacom-Mitteilung, 2013-02-17. Bild: Döhler.]