KostRMoG: Grüne fordern Nachbesserungen zugunsten von Übersetzern

Die GrünenDie Fraktion Bündnis 90/Die Grünen haben den Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags aufgefordert, im Entwurf für das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (KostRMoG) die Konditionen für Übersetzer zu verbessern. Die Abgeordneten Ingrid Hönlinger, Josef Philip Winkler, Jerzy Montag, Katja Keul, Volker Beck (Köln), Viola von Cramon-Taubadel, Memet Kilic, Dr. Konstantin von Notz und Wolfgang Wieland schreiben in ihrem Antrag:

Die in dem Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehene Modernisierung der derzeit  geltenden Kostenregelungen […] ist im Grundsatz zu begrüßen. Gebühren der […] Dolmetscherinnen und Dolmetscher, Übersetzerinnen und Übersetzer, welche lange Zeit nicht erhöht wurden, sollen der allgemeinen Einkommensentwicklung angepasst werden.

In Teilen bedarf der Gesetzentwurf jedoch der Nachbesserung. Weitreichende Gebührenumstrukturierungen dürfen nicht dazu führen, dass eines der Hauptziele des Gesetzentwurfs – die Anpassung der Kostenregelungen an die wirtschaftliche Entwicklung – für einzelne Bereiche nicht realisiert wird oder gar eine Verschlechterung in Teilbereichen eintritt.

Es muss insbesondere für die Betroffenen, deren Vergütung bereits jetzt nicht den Arbeitsaufwand widerspiegelt, sichergestellt werden, dass eine tatsächliche Verbesserung der wirtschaftlichen Lage eintritt.

Die Fraktion fordert, dass in § 11 Absatz 1 des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) die Vergütung für eine erheblich erschwerte Übersetzung angehoben und eine gesonderte Vergütung für die Übersetzung außergewöhnlich schwieriger Texte vorgesehen wird. Zur Begründung werden folgende Argumente angeführt:

Der Entwurf des 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes hat unter anderem zum Ziel, die Honorare an die wirtschaftliche Entwicklung anzupassen. In diesem Zusammenhang ist es nicht ersichtlich, warum die Übersetzerhonorare durchschnittlich gesenkt werden sollen.

Die Vergütung der Übersetzerinnen und Übersetzer erfolgt nach verschiedenen Schwierigkeitsstufen. Mit dem Kostenrechtsmodernisierungsgesetz wird zwar die Vergütung auf der ersten Schwierigkeitsstufe um 5 bis 10 Cent (pro 55 angefangene Anschläge) erhöht. Dafür wird aber auf der zweiten Schwierigkeitsstufe das Honorar um bis zu 29 Cent gesenkt. Die höchste Schwierigkeitsstufe, für die bisher 4 Euro vor- gesehen waren, wird im Gesetzentwurf sogar ganz gestrichen.

Dadurch steht zu befürchten, dass die im Gesetzentwurf vorgesehene Erhöhung auf der ersten Honorarstufe sich faktisch bei den Übersetzerinnen und Übersetzern finanziell nicht bemerkbar macht oder sogar durch die Herabsetzung der Honorare auf der zweiten Stufe und dem Entfallen der dritten Stufe ins Negative verkehrt wird.

Die Begründung des Gesetzentwurfs zu den neuen Übersetzerhonoraren verweist dazu auf das Ergebnis der Marktanalyse durch die Hommerich Forschung von 2009/2010, welche das Bundesministerium der Justiz in Auftrag gegeben hat. Die im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Honorarsätze ergeben sich so jedoch nicht aus der Analyse. Vielmehr wird dort angeführt, dass die außergerichtlichen Abrechnungssätze der Übersetzer je Standardzeile bis zu 104 Prozent über dem bisher vorgesehenen Honorar nach dem JVEG liegen.

Auf der Website des Deutschen Bundestags kann der vollständige Antragstext abgerufen werden.

[Text: Richard Schneider. Quelle: Deutscher Bundestag, Drucksache 17/12173 vom 30.01.2013. Bild: Pressestelle Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen.]