Sprachendienst des Bundestages missachtet Gleichstellungsgesetz und will Frauenanteil weiter erhöhen

Vogel zeigenDer Deutsche Bundestag hat im September 2016 eine Dolmetscher-Stelle mit den Arbeitssprachen Französisch, Englisch und Deutsch ausgeschrieben:

Für das Referat WI 1 – Sprachendienst – suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Dolmetscherin/einen Dolmetscher (Bes.-Gr. A13/A 14 BBesO / Entgeltgruppe 13/14 TVöD) […]

So weit, so gut. Interessant ist ein Absatz, der unter der ausführlichen Stellenbeschreibung steht:

Die Verwaltung des Deutschen Bundestages gewährleistet die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern und ist bestrebt, den Frauenanteil im genannten Beschäftigungsbereich zu erhöhen. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht.

Hallo? Geht’s noch? Das Übersetzen und Dolmetschen ist ein typischer Frauenberuf. Auch im Sprachendienst des Bundestages dürfte der Frauenanteil bei 70 bis 80 Prozent liegen.

Ginge es wirklich um „Gleichstellung“, wie hier suggeriert wird,  dürften bei gleicher Qualifikation der Bewerber eigentlich so lange nur noch Männer eingestellt werden, bis das Geschlechterverhältnis einigermaßen ausgeglichen ist.

Bundestag missachtet Gleichstellungsgesetz

Mit dem Hinweis auf die Bevorzugung von Frauen hat der Bundestag gegen das Bundesgleichstellungsgesetz verstoßen („Gesetz für die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den Unternehmen und Gerichten des Bundes“).

Denn in § 6 „Arbeitsplatzausschreibung“ heißt es ausdrücklich:

(1) […] Der Ausschreibungstext muss so formuliert sein, dass er Angehörige beider Geschlechter in gleicher Weise anspricht und Angehörige des in dem jeweiligen Bereich unterrepräsentierten Geschlechts verstärkt zur Bewerbung auffordert. […]

Nicht nur im Sprachendienst des Bundestages, sondern auch in den entsprechenden Abteilungen von Ministerien und Behörden dürften mindestens zwei Drittel der Stellen mit Frauen besetzt sein. Männer sind massiv unterrepräsentiert.

Bei Stellenausschreibungen der Sprachendienste des Bundes müssten also stets Männer „verstärkt zur Bewerbung aufgefordert“ und bei gleicher Eignung vorrangig eingestellt werden. Das ist gesetzlich so vorgeschrieben.

Aber was kümmern den Bundestag schon die eigenen Gesetze?

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[Text: Richard Schneider. Bild: Thomas Mucha / Fotolia.]