Vorbildliche Leistungen in mehrsprachiger Kommunikation: BDÜ bittet um Vorschläge für Hieronymus-Preis

BDÜEine gelungene Kommunikation ist die Basis für erfolgreiche Gespräche, Geschäftsbeziehungen und Vertragsabschlüsse. Die Bereiche, in denen professionelle Übersetzer und Dolmetscher dazu beitragen können, sind vielfältig. Sie reichen von der Übersetzung von Verträgen, Internetauftritten und Handbüchern über das Dolmetschen von Produktvorführungen, die Lokalisierung von Software, das Dolmetschen von Vorträgen, die Begleitung bei Vertragsverhandlungen, die Einführung in eine fremde Kultur, den schnellen Überblick über fremdsprachliche Dokumente bis hin zur mehrsprachigen Präsentation eines Unternehmens.

Viele Unternehmen haben bereits die große Bedeutung kompetenter Sprachdienstleistungen und den Mehrwert des Einsatzes von qualifizierten Übersetzern und Dolmetschern erkannt. Daher verleiht der BDÜ den Preis in diesem Jahr während des „Tags der Sprachendienste“ am 31.10.2013 in Frankfurt/Main an ein Unternehmen, das mit seinem Handeln Vorbild in der Branche ist.

Verfahren

Vorschlagsberechtigt sind neben den BDÜ-Mitgliedern auch Unternehmen sowie alle an der qualifizierten Sprachmittlertätigkeit Interessierte. Ein Vorschlag wird formlos an die Bundesgeschäftsstelle, Uhlandstraße 4-5, 10623 Berlin, info@bdue.de, eingereicht. Dieser enthält eine Begründung mit spezifischer Benennung der auszeichnungswürdigen Aspekte (Umfang maximal 300 Wörter) und die Nennung eines Ansprechpartners in dem Unternehmen sowie der Kontaktdaten des Unternehmens.

Der Vorschlag muss bis spätestens 30. August 2013 in der Bundesgeschäftsstelle eingegangen sein. Vorgeschlagen werden kann jedes Unternehmen im In- und Ausland, das in vorbildlicher Weise seine mehrsprachige Kommunikation mit internen oder externen Übersetzern und/oder Dolmetschern realisiert. Von dem ausgezeichneten Unternehmen wird erwartet, dass es einen Firmenvertreter zur Entgegennahme des Preises auf der BDÜ-Konferenz entsendet und einer Veröffentlichung seines Namens und Logos im Zusammenhang mit dem Hieronymus-Preis des BDÜ zustimmt.

Das Entscheidungsgremium ist eine Jury, die sich zusammensetzt aus den Mitgliedern des Bundesvorstandes sowie aus 3 Vertretern der BDÜ-Mitgliedsverbände, die von der Jahresmitgliedersammlung des BDÜ bestimmt werden. Die Auswahl der Jury erfolgt durch Mehrheitsentscheidung in nicht öffentlicher Sitzung; die Entscheidung der Jury ist abschließend und nicht anfechtbar. Die Liste der vorgeschlagenen Unternehmen wird nicht veröffentlicht. Sollte die Jury zu dem Ergebnis kommen, dass kein auszeichnungswürdiges Unternehmen vorgeschlagen wurde, kann die Verleihung des Preises ausgesetzt werden.

Preis

Bei der Auszeichnung handelt es sich um einen primär ideellen Preis, der aus einem Glasquader mit Laser-Innendruck oder Vergleichbarem besteht.

Hintergrundinformation

Der Heilige Hieronymus gilt als der Schutzpatron der Übersetzer. Der Gedenktag des Heiligen am 30. September wurde 1992 vom internationalen Übersetzerverband FIT zum Weltübersetzertag ausgerufen. Der Gelehrte und Theologe Hieronymus, der von ca. 347 bis 420 lebte, übersetzte die Bibel in das Sprechlatein seiner Zeit. Bis zu diesem Zeitpunkt lagen die biblischen Schriften vornehmlich in griechischer Übersetzung und meist hebräischen Originaltexten vor. Das große Werk des Kirchenvaters, die Vulgata, war über viele Jahrhunderte die offizielle Fassung der Bibel in der römischen Kirche.

[Text: BDÜ. Quelle: BDÜ, 27.06.2013. Bild: BDÜ]