Im Namen der Globalisierung: Englisch als Gerichtssprache in Deutschland

Justitia
Bild: Richard Schneider

Nach den vielen oberflächlichen Presseberichten zur ersten vollständig englischsprachigen Gerichtsverhandlung in Deutschland, die am 10.05.2010 am Landgericht Bonn stattfand, ist in der Wochenzeitung Die Zeit jetzt ein Artikel erschienen, der sich eingehender mit der Problematik der Gerichtssprache befasst. Hier einige Auszüge:

»Wir müssen verhindern, dass dem deutschen Recht durch die Dominanz des Englischen der Boden entzogen wird«, sagt Hamburgs Justizsenator Till Steffen. Mit der Reform will die Politik den Unternehmen im Land helfen. Wenn häufiger deutsches Recht angewendet werde, sei das nämlich ein Heimvorteil für die Firmen –- selbst wenn dabei englisch gesprochen werde.

»Die Idee scheint gut, aber ich weiß nicht, ob sie wirklich durchsetzbar ist«, sagt Christian Groß, der beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag für Zivilrecht zuständig ist. Zu viel sei noch ungewiss: ob die Richter fit genug sind in der Fremdsprache, ob die englischen Akten auch in weiteren Verfahren verwendet werden können, ob sich sprachkundige Sachverständige finden lassen.

Rechtsanwalt Georg Maier-Reimer von der Kanzlei Oppenhoff & Partner fürchtet, »dass die Parteien vor Gericht aneinander vorbeireden und das Missverständnis erst im Urteil bemerken«. Zu sehr sei jede Fachsprache von ihrer eigenen Rechtstradition geprägt, als dass man deutsches Recht problemlos auf Englisch verhandeln könne. »Wo die Grenze zwischen Sprache und Recht verläuft, lässt sich nicht eindeutig festlegen.« […]

In der Diskussion um den Paragraphen 184 geht es um weit mehr als nur die Sprache. Es geht um die Frage, welches Recht sich international durchsetzt. Zwei Systeme kämpfen um die Vorherrschaft: das Common Law aus Großbritannien und den USA, bei dem sich die Richter vor allem auf ältere Urteile beziehen, und das Civil Law der Kontinentaleuropäer, das viel stärker auf Gesetzestexten beruht. Es ist ein Streit um Marktanteile und Umsätze, ganz wie zwischen zwei Unternehmen. […]

»Es geht ja keineswegs nur darum, deutsche Rechtsideen zu exportieren«, sagte vor einem Jahr die damalige Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. »Es geht auch darum, attraktive Mandate und Streitfälle für deutsche Kanzleien und die deutsche Justiz zu importieren.«

Denn Wirtschaftsprozesse sind lukrativ für Anwälte und Gerichte. Ein Berufungsverfahren mit einem Streitwert von einer Million Euro kann teuer werden: Rund 25.000 Euro gehen an die Anwälte und etwa 18.000 Euro an das Gericht. […]

Zu den vehementen Kritikern der Reform gehört Klaus Tolksdorf. Ausgerechnet. Als Präsident des Bundesgerichtshofs ist Tolksdorf sozusagen die oberste deutsche Instanz im Zivilrecht. »Ich warne vor allzu forschen Globalisierungs-Euphorien«, sagte er im Februar in Karlsruhe. Der Gerichtspräsident sprach von drohenden Fehlurteilen und fragte sibyllinisch: »Endet mit Englisch als Gerichtssprache die Sprachverwirrung wirklich, oder fängt sie da erst an?«

Erst jetzt, nachdem die internationalen Anwaltskanzleien und ihre Politiker vollendete Tatsachen geschaffen haben, formieren sich allmählich die Kritiker. Zu ihnen gehören Gerichtsdolmetscher, Rechtsphilosophen, Politiker und Sprachpfleger, die noch um Fassung und Worte zu ringen scheinen.

Den vollständigen Artikel mit der Überschrift „„Im Namen der Globalisierung““ können Sie auf der Website der Zeit lesen. Ein weiterer Artikel zum Thema ist im Handelsblatt unter dem Titel „“Juristen sollen Englisch lernen““ erschienen.

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[Text: Richard Schneider. Quelle: Die Zeit Nr. 21, 2010-05-20. Bild und Montage: Richard Schneider.]