An dieser Stelle hatten wir über die Tatsache berichtet, dass der BDÜ als Veranstalter des Gerichtsdolmetschertags die stellvertretende Vorsitzende der ATICOM zur persona non grata erklärt hat, da sie sich Mitte der 1990er Jahre maßgeblich für den Austritt des damaligen BDÜ-Landesverbands Nordrhein-Westfalen aus dem Bundesverband eingesetzt hat. (Aus dem abtrünnigen Verband ging später die ATICOM hervor.) Ihr Vorschlag, auf der zweitägigen Konferenz in Hannover ein Referat zu halten, wurde bereits im Vorjahr unter Berufung auf einen sechs Jahre alten Beschluss abschlägig beschieden.
Diese Meldung hat in den beteiligten Verbänden für heftige Turbulenzen und persönliche Anfeindungen gesorgt, da vor allem beim BDÜ der Eindruck entstand, bei der Meldung handle es sich um eine gezielte Indiskretion der unerwünschten Person mit dem Ziel, den BDÜ im Vorfeld des Gerichtsdolmetschertages zu diskreditieren. Dies war jedoch nicht der Fall.
Der Vorfall wurde uepo.de von zwei unbeteiligen Personen unabhängig voneinander bereits vor etlichen Monaten zugetragen. Er war offenbar einem weitaus größeren Kreis bekannt als von den Beteiligen gedacht.
Da sich sowohl die ATICOM als auch der BDÜ-Bundesverband seit Jahren um eine einvernehmliche Beilegung der Angelegenheit bemühen – was aber offenbar bislang am Widerstand Einzelner im BDÜ-Landesverband Nordrhein-Westfalen scheitert -, wollte uepo.de nicht weiter Öl ins Feuer gießen und hat den Artikel zunächst einmal entfernt.
Wir sind gerade dabei, den Bericht so umzuschreiben und zu ergänzen, dass die verzwickte Angelegenheit ausgewogen dargestellt wird und alle Seiten damit leben können.