Vor dem Landshuter Landgericht müssen sich seit 20 Verhandlungstagen mehrere mutmaßliche Mitglieder einer russischen Bande wegen langjährigen Drogenhandels mit Heroin und Kokain verantworten. Sie sollen auch für die Belieferung von zwei Gefängnissen zuständig gewesen sein.
Seit Anfang 2009 hatte die Kripo die Telefone des Verdächtigen Sergej B. sowie die Besucherräume von mehreren Justizvollzugsanstalten mithilfe von Dolmetschern abgehört. Die Landshuter Zeitung schreibt:
Dabei habe der jeweilige Sachbearbeiter von Fall zu Fall entschieden, ob der Dolmetscher wörtlich übersetzen oder eine Zusammenfassung liefern sollte. Diese Aussage rief auf Seiten der Verteidigung heftiges Stirnrunzeln hervor. Woher man das denn vorher habe wissen können, ob jetzt was Wichtiges komme?
Die Protokollierung der Telefonüberwachung füllt fünf Aktenordner.
Wie erwartet, erhob die Verteidigung Einspruch gegen deren Verwertung. Erst wolle man die Namen der Dolmetscher erfahren. Diese hätten schließlich „unglaubliche Entscheidungsbefugnis“ gehabt, sagte Verteidigerin Ricarda Lang.
Mit der Versicherung des Kriminalhauptkommissars, die Dolmetscher seien „von guter Qualität, alle mit Diplom“, wollte sich Lang nicht zufrieden geben. Die Namen wollte der Zeuge nicht nennen, da es sich dabei um „innerdienstliche Angelegenheiten“ handle. Vorsitzender Richter Theo Ziegler kündigte an, dass die Kammer beabsichtigt, einen Sachverständigen zu beauftragen, die Arbeit der Dolmetscher stichprobenartig zu überprüfen.
[Text: Richard Schneider. Quelle: Landshuter Zeitung, 2012-02-10. Bild: Archiv.]