ATICOM: „Drohende drastische Reduzierungen der Honorare im Justizbereich abgewendet“

ATICOMDer Fachverband der Berufsübersetzer und Berufsdolmetscher (ATICOM) hat seine Mitglieder wie folgt über die Erfolge im Bemühen um eine angemessene Vergütung der für die Justiz arbeitenden Dolmetscher und Übersetzer informiert:

Die von ATICOM mit Unterstützung einiger Verbände des Berliner Kreises und besonders engagierter einzelner Kolleginnen und Kollegen seit Monaten und bis zur letzten Minute unternommenen Bemühungen, die geplanten Reduzierungen im Regierungsentwurf des Zweiten Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes – die Grundlage für die Honorare nach JVEG – zu verhindern, haben gestern ein erstes positives Ergebnis gebracht:

 

Aufgrund unserer Proteste und Eingaben wurde nun mehr eine verbesserte Gesetzentwurfsfassung vorgelegt und als Gesetz in der Nacht vom 16. Auf den 17.05.2013 im Bundestag, mit Enthaltung der SPD und der Linken, verabschiedet.

 

Das Gesetz ist allerdings zustimmungspflichtig und muss daher erst vom Bundesrat ebenfalls angenommen werden. Passiert das Gesetz so wie verabschiedet den Bundesrat, würden am 01.07.2013 folgende Neuregelungen in Kraft treten:

 

Dolmetscher

 

Im Gegensatz zum bisherigen Einheitssatz von 55,00 €/Std. werden die Dolmetscher künftig nach zwei Stufen, nämlich 70 Euro bzw. 75 Euro pro Std. honoriert, in Abhängigkeit davon, welche Dolmetschausübungsart ihnen bei der Ladung vorgegebenwurde.

 

Gesetzestext: „[…] 70 Euro und, wenn er ausdrücklich für simultanes Dolmetschen herangezogen worden ist, 75 Euro; maßgebend ist ausschließlichdie bei der Heranziehung im Voraus mitgeteilte Art des Dolmetschens.“

 

Für das Ausfallhonorar gilt dann künftig ein Honorar für bis zu zwei Stunden, d.h. bis zu 140,- € bzw. 150,- €.

 

Gesetzestext: „Die Ausfallentschädigung wird bis zu einem Betrag gewährt, der dem Honorar für zwei Stunden entspricht.“

 

Übersetzer

 

Wir konnten zusammen mit unseren Unterstützern insbesondere für die Übersetzerkollegen und Kolleginnen bei den Stufen 1 und 2 noch wesentliche Verbesserungen im Vergleich zum ersten Gesetzesentwurf der Regierung erreichen.

 

1. Stufe

Bisher geltendes JVEG: 1,25 €

Regierungsentwurf: 1,30 € editierbar bzw. 1,40 € nicht editierbar

Nun verabschiedete Sätze im neuen Gesetz: 1,55 € editierbar bzw. 1,75 € nicht editierbar

 

2. Stufe

Bisher geltendes JVEG:  1,85 €

Regierungsentwurf: 1,56 € editierbar bzw. 1,68 € nicht editierbar

Nun verabschiedete Sätze im neuen Gesetz: 1,85 € editierbar bzw. 2,05 € nicht editierbar

 

3. Stufe

Bisher geltendes JVEG:  4,00 €

Regierungsentwurf: Ersatzlos gestrichen

Nun verabschiedete Sätze im neuen Gesetz: Ersatzlos gestrichen

 

Hier der dazu gehörige Gesetzestext: „Das Honorar für eine Übersetzung beträgt für jeweils angefangene 55 Anschläge des schriftlichen Textes (Grundhonorar). Bei nicht elektronisch zur Verfügung gestellten editierbaren Texten erhöht sich das Honorar auf 1,75 Euro für jeweils angefangene 55 Anschläge (erhöhtes Honorar). Ist die Übersetzung wegen der besonderen Umstände des Einzelfalls, insbesondere wegen der häufigen Verwendung von Fachausdrücken, der schweren Lesbarkeit des Textes, einer besonderen Eilbedürftigkeit oder weil es sich um eine in Deutschland selten vorkommende Fremdsprache handelt, besonders erschwert, beträgt das Grundhonorar 1,85 Euro und das erhöhte Honorar 2,05 Euro.“

 

Das ersatzlose Streichen der dritten Honorarstufe (bisheriges JVEG: 4,00 Euro) konnten wir trotz großen Widerstandes und belegten Argumenten leider nicht verhindern. Ich weise jedoch alle Kollegen und Kolleginnen ausdrücklich darauf hin, dass bei Zivilverfahren die gesetzliche Möglichkeit besteht, mit den Parteien gesonderte, also auch durchaus höhere Sätze als die jetzigen, als Vergütungsvereinbarungzwischen Übersetzer und Verfahrensparteien abzuschließen. […]

www.aticom.de

[Text: ATICOM. Quelle: Pressemitteilung ATICOM, 2013-05-17. Bild: ATICOM.]