Flüchtlinge: BDÜ fordert Einsatz von Berufsdolmetschern, besitzt aber kaum Kapazitäten in „Asylsprachen“

Asylantragszahlen von 1975 bis 2014
Die Asylantragszahlen von 1975 bis 2014 zeigen, dass auch diese Branche Konjunkturzyklen besitzt und wir uns zurzeit in einer Boomphase befinden.

Seit 1992 ging die Zahl der Asylbewerber 15 Jahre lang stetig zurück. Seit 2008 steigt sie jedoch wieder an – und zwar exponentiell. Allein für das Jahr 2015 erwartet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge rund 250.000 Neuankömmlinge.

Deutschland gehört seit Jahrzehnten zu den beliebtesten Einwanderungsländern, besitzt aber immer noch kein Einwanderungsgesetz. Deshalb sind die Immigranten gezwungen, das für diese Zwecke untaugliche Asylrecht zu missbrauchen, um erst einmal ins Land zu kommen und hier vorläufig bleiben zu können.

Ein Riesengeschäft – aber nicht für Dolmetscher

Für die Unterbringung und Versorgung der durch Schleuser nach Deutschland geschafften illegalen Einwanderer wurden 2013 nach Angaben des Statistischen Bundesamtes insgesamt 1,5 Milliarden Euro ausgegeben. Darüber freuen sich vor allem die Besitzer von Schrottimmobilien, die zu Notunterkünften umgebaut werden, die Betreiber kommerzieller Flüchtlingsunterkünfte und andere Profiteure, wie etwa Wachdienste.

Die Betreuung und Eingliederung der Flüchtlinge überlässt der Staat hingegen in der Regel den Gemeinden, Hilfsorganisationen und vor allem ehrenamtlichen Helfern, die damit nicht nur finanziell überfordert sind.

Laien, Nebenberufler und Angehörige vermitteln zwischen Sprachen und Kulturen

Eine zentrale Rolle spielen dabei die zahlreichen Laien- und Hilfsdolmetscher, die als Kultur- und Sprachmittler im Alltag und in der Kommunikation mit den Behörden unschätzbare Dienste leisten.

Dass außerhalb der Asylrechtsverfahren kaum Berufsdolmetscher eingesetzt werden, hat nicht nur finanzielle Gründe. Für viele Sprachen, die zurzeit sehr gefragt sind, gibt es keine ausgebildeten Berufsdolmetscher (Tigre und Tigrinya) oder es gibt sie nicht in ausreichender Anzahl (Albanisch).

Deshalb kann diese wichtige Aufgabe auch künftig nur von Laien, Nebenberuflern und Angehörigen geleistet werden. Bei den Angehörigen handelt es sich meist um die Kinder der Einwanderer, die in der Schule wesentlich schneller Deutsch lernen als ihre Eltern in Sprachkursen. Dass eine Zwölfjährige mit ihrem Vater zur Arbeitsagentur geht, um für ihn zu dolmetschen, ist in diesem Zusammenhang ganz normal.

Hauptherkunftsländer Asylbewerber Februar 2015
Hauptherkunftsländer derjenigen, die versuchen, als Asylbewerber einzuwandern

BDÜ plädiert für Berufsdolmetscher, besitzt aber kaum Kapazitäten in den „Asylsprachen“

Der Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ) ruft in einer aktuellen Pressemitteilung dazu auf, mehr Berufsdolmetscher einzusetzen. Allerdings scheint der Verband dabei seine eigenen Kapazitäten zu überschätzen. Unter den 7.500 Mitgliedern befinden sich nur wenige, die bei den wichtigsten Asylsprachen helfen könnten.

Bundesweite BDÜ-Kapazitäten in den neun wichtigsten „Asylsprachen“

  • Albanisch: 17 BDÜ-Dolmetscher
  • Arabisch: 73
  • Serbisch: 54
  • Paschtu (Afghanistan): 6
  • Dari (Afghanistan): 8
  • Mazedonisch: 7
  • Somali (Somalia, Äthiopien): 1
  • Tigre (Eritrea): 0
  • Tigrinya (Äthiopien, Eritrea): 0

Insgesamt verfügt der größte Berufsverband der Branche über lediglich 166 Berufsdolmetscher, die bei der Betreuung helfen könnten. Bei 250.000 das Asylrecht in Anspruch nehmenden Einwanderern im Jahr 2015 hätte rein rechnerisch jeder BDÜ-Dolmetscher allein in diesem Jahr permanent 1.506 Flüchtlinge zu betreuen.

BDÜ warnt vor Überforderung ehrenamtlicher Dolmetscher

Die Pressemitteilung des BDÜ im Wortlaut:

Der BDÜ hat großes Verständnis für das Anliegen, schnell helfen zu wollen. Doch warnt er davor, Ehrenamtler zu überfordern. „Das Dolmetschen für Flüchtlinge, die sich in einer schwierigen Lebenssituation befinden, kann ehrenamtliche Helfer belasten“, so André Lindemann, Präsident des BDÜ. „Ehrenamtler sollten nicht ohne entsprechende Vor- und Nachbereitung für Flüchtlinge dolmetschen.“

 

Man müsse außerdem die Grenzen des Ehrenamts erkennen. „Es muss klar sein, dass für bestimmte Situationen nur professionelle Dolmetscher herangezogen werden sollten.“ Dies sei insbesondere im medizinischen und juristischen Bereich der Fall.

 

Lindemann: „Wenn es beim Arztbesuch um schwierige Diagnosen oder ernsthafte Erkrankungen geht, sollte es selbstverständlich sein, mit ausgebildeten Dolmetschern zusammenzuarbeiten. Es ist wichtig sicherzustellen, dass die Qualität der Verdolmetschung stimmt und die Kommunikation in allen Details funktioniert.“

 

Zum anderen gehe es auch darum, ehrenamtliche Dolmetscher davor zu schützen, in überfordernde Situationen zu geraten. So sei zum Beispiel das Dolmetschen von Therapiesitzungen eindeutig ein Feld für professionelle Dolmetscher. Diese haben nicht nur das nötige Fachwissen erlernt. Sie beherrschen auch Techniken und Methoden, die es ihnen ermöglichen, im Gespräch neutral zu bleiben und sich im positiven Sinne vom Gehörten abzugrenzen.

 

Auch juristische Gespräche sind nach Ansicht des BDÜ-Präsidenten ein Fall für ausgebildete juristische Sprachmittler, die – so wie auch die medizinischen Dolmetscher  – für ihre Arbeit ein angemessenes Honorar erhalten sollten. „Wenn es zum Beispiel um Sachverhalte geht, die ausländerrechtlich von Bedeutung sind, sollten ausschließlich Profis dolmetschen.“

 

Der Verband beobachtet deshalb auch mit gemischten Gefühlen, dass viele Gemeinden vermehrt so genannte „Dolmetscherpools“ mit ehrenamtlichen Laiendolmetschern aufbauen. „Wir verstehen das Anliegen. Doch die Qualität der Verdolmetschung muss sichergestellt sein und die ehrenamtlichen Dolmetscher dürfen nicht in Situationen geraten, in denen die engagierte Hilfe zu einer Überforderung führt“, mahnt Lindemann. „Der Einsatz von professionellen Dolmetschern ist für Gespräche jenseits von einfachen Alltagssituationen unverzichtbar. Die Grenzen des Ehrenamts und der Schutz der Helfer vor psychischen Belastungen sind bei der Planung und Kalkulation von Dolmetscherpools zu berücksichtigen.“

www.bdue.de

[Text: Richard Schneider; BDÜ. Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge; Pressemitteilung BDÜ, 2015-03-11. Bild: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.]