Nachfolgend dokumentieren wir unkommentiert den aktuellen Stand der Gehälter für die Übersetzer und Dolmetscher der EU-Kommission in Brüssel. Auf der weiter unten genannten Website der EU-Kommission heißt es:
Wenn Sie bei einer der EU-Institutionen als festangestellter Übersetzer arbeiten wollen, müssen Sie EU-Beamter werden – was die erfolgreiche Teilnahme an einem offenen Auswahlverfahren voraussetzt.
Mindestanforderungen
Damit Sie an einem Auswahlverfahren für Übersetzer teilnehmen können, müssen Sie einige Mindestanforderungen erfüllen.
Ausbildungsnachweis
Sie müssen ein mindestens dreijähriges Hochschulstudium erfolgreich abgeschlossen haben.
Berufserfahrung
Es wird keinerlei Berufserfahrung vorausgesetzt, ebenso wenig gibt es Altersbeschränkungen.
Sprachkenntnisse
Von Ihnen erwartet werden
- die perfekte Beherrschung ihrer Mutter- oder Hauptsprache (= Sprache 1);
- gründliche Kenntnisse des Deutschen, Englischen oder Französischen (= Sprache 2) und die Fähigkeit, aus dieser Sprache zu übersetzen, sowie
- über die Sprachen 1 und 2 hinaus gründliche Kenntnisse einer weiteren Sprache (= Sprache 3) und die Fähigkeit, aus dieser Sprache zu übersetzen.
Zudem müssen diese drei Sprachen zu den Amtssprachen der Europäischen Union gehören.
Allgemeine Voraussetzungen
Bewerber müssen
- Staatsbürger eines EU-Mitgliedstaats sein;
- im Vollbesitz der staatsbürgerlichen Rechte sein;
- etwaigen Pflichten im Zusammenhang mit dem Wehrdienst in ihrem Herkunftsland nachgekommen sein;
- den für die Ausübung des Amts zu stellenden sittlichen Anforderungen genügen.
Die europäischen Institutionen verfolgen eine Politik der Chancengleichheit und nehmen Bewerbungen entgegen unabhängig von Geschlecht, Rasse, Hautfarbe, ethnischer oder sozialer Herkunft, genetischen Merkmalen, Sprache, Religion oder Weltanschauung, politischen oder sonstigen Überzeugungen, Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, Vermögen, Abstammung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung, Familienstand oder familiärer Situation.
Gehalt
Die Gehälter im europäischen öffentlichen Dienst richten sich nach der jeweiligen Besoldungsgruppe und Dienstaltersstufe.Übersetzer werden in der Besoldungsgruppe AD 5 (d. h. als AD-Beamte) oder höher eingestellt.Neueinstellungen erfolgen jeweils in der niedrigsten Dienstaltersstufe der entsprechenden Besoldungsgruppe.
Persönliche Ansprüche und Zulagen
Sie haben gegebenenfalls Anspruch auf
- Haushaltszulage für Ehegatten bzw. eingetragene Lebenspartner und Kinder;
- Erziehungszulage und Zugang zur Europäischen Schule für Ihre Kinder;
- Erstattung von Umzugskosten;
- Einrichtungsbeihilfe;
- Auslandszulage, sofern sich Ihr Dienstort außerhalb Ihres Herkunftslands befindet.
Einkommenssteuer und Sozialversicherung
Die von Ihnen zu entrichtenden Steuern und Sozialabgaben werden von der EU festgesetzt und einbehalten.Nationale Steuern auf Ihr Gehalt werden nicht fällig.
Krankenversicherung und Altersversorgung
Vom Sozialversicherungssystem für EU-Beamte abgedeckt sind Krankheit, Unfall, Invalidität, Tod und Ruhegehalt. Die entsprechenden Beiträge werden vom Gehalt abgezogen.
[Text: EU. Quelle: http://ec.europa.eu/dgs/translation/workwithus/staff/permanent/index_de.htm. Bild: EU.]