Bundespsychotherapeutenkammer: Dolmetscher künftig über Krankenkassen finanzieren

Logo Bundespsychotherapeutenkammer
Bild: BPtK

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert die Bundesregierung auf, klare Regelungen für die Kostenübernahme beim Einsatz von Sprachmittlern in psychotherapeutischen und ärztlichen Gesprächen zu treffen.

Mit dem Patienten zu sprechen, sei insbesondere bei der Behandlung psychischer Erkrankungen unverzichtbar. Damit Psychotherapie gelingen kann, müssten sich Patient und Psychotherapeut in einer Sprache austauschen können, so die Kammer in einer Pressemitteilung.

Bisher seien die Krankenkassen nicht gesetzlich verpflichtet, Dolmetscher und Sprachmittler für die Behandlung fremdsprachiger Patienten zu bezahlen. Eine fehlende sprachliche Verständigung, aber auch kulturelle Unterschiede sowie Missverständnisse gefährdeten daher viel zu häufig eine fachgerechte Diagnostik, Aufklärung und Behandlung von Migranten.

Dr. Dietrich Munz
Dr. Dietrich Munz – Bild: BPtK

„Wenn Patient und Psychotherapeut nicht die gleiche Sprache sprechen, ist es unbedingt notwendig, auf interkulturell geschulte Dolmetscher oder Sprachmittler zurückgreifen zu können“, fordert BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. Der Einsatz von Dolmetschern und Sprachmittlern sei auch bei der Behandlung von psychisch kranken Flüchtlingen notwendig.

Der Anspruch auf eine Behandlung ohne unüberbrückbare sprachliche Hürden solle unabhängig vom rechtlichen Status des Patienten bestehen. „Für eine gute Gesundheitsversorgung fremdsprachiger Patienten ist es nicht wichtig, ob sie erst vor Kurzem als Flüchtlinge nach Deutschland gekommen sind oder aus anderen Gründen in Deutschland leben“, so BPtK-Präsident Munz weiter.

Die BPtK fordert deshalb, im Sozialgesetzbuch V (SGB V) zu regeln, dass die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für qualifizierte Sprachmittlung übernimmt, wenn diese für eine angemessene Diagnostik, Aufklärung und Behandlung fremdsprachiger Patienten erforderlich ist.

Um eine angemessene Versorgung von Flüchtlingen sicherzustellen, die noch keinen Anspruch auf die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung haben, sei eine entsprechende Regelung im Asylbewerberleistungsgesetz notwendig.

Kay Funke-Kaiser / BPtK

Leipziger Buchmesse 2024