Deutscher Terminologie-Tag bittet um Einreichungen für DTT-Förderpreis 2024

DTT-Förderpreis
Der DTT-Förderpreis wird alle zwei Jahre vergeben. - Bild: UEPO

Der Deutsche Terminologie-Tag (DTT) bittet um Einreichungen für seinen alle zwei Jahre vergebenen Förderpreis, der mit 500 Euro dotiert ist.

Mit ihm werden „eine oder mehrere herausragende wissenschaftliche oder anwendungsorientierte Arbeiten einzelner oder mehrerer Personen oder Einrichtungen ausgezeichnet, die einen wichtigen Beitrag zur Terminologiewissenschaft oder Terminologiearbeit leisten und die als beispielhaft oder besonders zukunftsweisend auf diesen Gebieten erachtet werden können“.

Bis Ende Juni kann jedermann Arbeiten einzelner oder mehrerer Personen oder Einrichtungen einreichen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich bei der wissenschaftlichen Arbeit um eine Bachelor- oder Masterarbeit oder eine Dissertation handelt. Ebenso werden anwendungs- bzw. praxisorientierte Arbeiten von Unternehmen berücksichtigt.

Die Arbeiten müssen in deutscher Sprache vorliegen und sollten nicht älter als drei Jahre sein. Die Vorschläge sind zu begründen; bei akademischen Abschlussarbeiten kann z. B. das Gutachten der Hochschule beigelegt werden.

Der DTT-Förderpreis wird vom Vorstand des DTT auf Vorschlag einer unabhängigen Jury verliehen. Die Jury setzt sich aus mindestens drei Personen aus dem DTT-Fachbeirat (Mitglieder des DIT) oder dem DTT-Vorstand zusammen.

Die Auszeichnung wird auf dem DTT-Symposion persönlich überreicht, wo die Preisträger ihre Arbeit auch präsentieren.

Termine und Fristen

  • Bis 30. Juni 2024: Einreichung der Arbeit mit Begründung
  • Bis 30. September 2024: Begutachtung und Bekanntgabe der Preisträger
  • Herbst/Winter 2024: Abgabe eines Beitrags für den Tagungsband
  • Frühjahr 2025: Vortrag auf dem DTT-Symposion

Ansprechpartner beim DTT ist Prof. Dr. Petra Drewer von der Hochschule Karlsruhe unter der E-Mail-Adresse foerderpreis@dttev.org.

red