Sie sind Jurist und beherrschen eine oder mehrere Fremdsprachen? Wie wäre es mit einer Tätigkeit als Freelance-Übersetzer (m/w/d) für den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH)?
Beim EuGH sorgt der Sprachendienst (Juristische Übersetzung und Dolmetschdienst) für die praktische Durchführung der Sprachenregelung. Der Juristische Übersetzungsdienst besteht aus 24 Sprachreferaten, in denen Juristen mit der Übersetzung einer großen Bandbreite juristischer Texte (z. B. Urteile, Schlussanträge, verfahrensbezogene Dokumente) betraut sind. Diese Übersetzungen sorgen dafür, dass alle Unionsbürger in sprachlicher Hinsicht gleichen Zugang zum EuGH und dessen Rechtsprechung haben.
Etwa ein Drittel der Texte wird von Freelancern (Einzelpersonen oder Übersetzungsbüros) übersetzt. Die Freelancer (m/w/d) werden im Wege der Ausschreibung rekrutiert. Es gelten strenge Voraussetzungen. Damit sie dem hohen Anspruch, der an die Qualität ihrer Arbeit gestellt wird, gerecht werden können, werden die Freelancer von den betreffenden Sprachreferaten tatkräftig unterstützt. Dokumente und Informationen, die im Zusammenhang mit Übersetzungsaufträgen zur Verfügung gestellt werden, unterliegen der Vertraulichkeit.
Der EuGH hat gerade wieder eine neue Ausschreibung gestartet. Gesucht werden Freelance-Übersetzer (m/w/d) für die Übersetzung juristischer Texte aus 21 Amtssprachen der Union ins Deutsche. Bewerbungen sind möglich für eine oder mehrere Sprachkombinationen (Lose).
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Sie finden die Ausschreibung, die am 16. Oktober 2025 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde, unter: 683002-2025 – Wettbewerb – TED
Weitere Informationen finden Sie unter: curia.europa.eu/jcms/jcms/p1_268713/de
Sie können sich natürlich auch gerne mit einer E-Mail an uns wenden: FreelanceDE@curia.europa.eu
Stellenanzeige veröffentlicht am 17. Oktober 2025