Auslandsüberweisungen: Dank EU-Kommission künftig nicht teurer als Inlandsüberweisungen

Die horrenden Gebühren für Auslandsüberweisungen machen der Übersetzungsbranche seit Jahrzehnten das Leben schwer.

Seit Jahren war absehbar, dass die europäische Einheitswährung kommt. Dennoch haben es Europas Kreditinstitute unterlassen, den innereuropäischen Zahlungsverkehr zu modernisieren und zu harmonisieren.

Die mit „viel Handarbeit“ begründeten hohen Gebühren für den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr hätten so gesenkt werden können.

EU-Gremien und Verbraucherorganisationen geißeln seit Jahren erfolglos diesen Missstand. Wegen der Untätigkeit der Kreditinstitute hat die EU-Kommission nun eine Preisverordnung beschlossen. Diese gilt

  • ab Juli 2002 für Barabhebungen an Bankautomaten und Kreditkartenzahlungen,
  • ab Juli 2003 für grenzüberschreitende Überweisungen im Euro-Raum.

Die Banken dürfen dann für grenzüberschreitende Vorgänge keine höheren Gebühren mehr verlangen als für den gleichen Dienst im Inland.

Der Kunde muss den Auftrag allerdings so einreichen, dass er sich automatisiert bearbeiten lässt. Hierzu ist die Angabe der internationalen Kontonummer (IBAN) und der internationalen Bankleitzahl (BIC) erforderlich. Preisunterschiede von Bank zu Bank sind weiterhin zulässig.

[Richard Schneider. Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 2001-12-08.]