Dolmetschen bei Gericht und Polizei: „In Paderborn und Bielefeld werden immer dieselben Büros beauftragt“

Die Berliner Dolmetscheraffäre hat das Übersetzerportal zum Anlass genommen, Berufsverbände und Einzelübersetzer um eine Stellungnahme zur Situation der Gerichts- und Polizeidolmetscher im deutschsprachigen Raum zu bitten. Nachfolgend ein Lagebericht aus dem Westfälischen.

Diplom-Sprachmittlerin Birgit Strauß arbeitet in Oerlinghausen als Freiberuflerin mit den Arbeitssprachen Russisch, Slowakisch und Tschechisch. Aufträge für andere Sprachen vermittelt sie im Rahmen ihres Übersetzungsbüros an Kollegen.

Sie weiß aus eigener Erfahrung, dass Monopolkonstellationen wie die in Berlin kein Einzelfall sind: „In Paderborn und Bielefeld werden immer dieselben Büros beauftragt. Weil sie erstens billig sind (nicht günstig!) und zweitens die Geschenke nicht ausbleiben.“

Wie dem Übersetzerportal von anderer Seite zugetragen wurde, geht es in einer Stadt so weit, dass Reisen verschenkt und Mittagessen bezahlt werden, weil der Inhaber des Übersetzungsbüros auch ein Reisebüro und eine Imbissbude betreibt.

Birgit Strauß hat sich zusammen mit anderen Kolleginnen bei Gericht schriftlich darüber beschwert, dass ein bestimmtes Büro bevorzugt wird, obwohl die von diesem beauftragten Dolmetscher in den meisten Fällen weder allgemein beeidigt sind noch eine sprachliche oder übersetzerische Qualifikation vorzuweisen haben.

Die Präsidentin des Landgerichts Paderborn, Frau Meyer-Wentrup, antwortete am 13.11.2002:

„Es gibt keine allgemeinen Kriterien, nach denen ein Dolmetscher beim Landgericht Paderborn ausgesucht wird. Die Entscheidung, welcher Dolmetscher hinzugezogen wird, trifft die sachbearbeitende Richterin bzw. der sachbearbeitende Richter. Insoweit ist sie/er nicht weisungsgebunden. Es ist ihr/ihm auch in eigener Entscheidungsfreiheit überlassen, von dem Dolmetscher- und Übersetzerverzeichnis Gebrauch zu machen oder nicht.“

Strauß weiter: „Das gleiche gilt für die hiesigen Polizeibehörden – nur wer billig ist, wird geladen. Qualifikation spielt keine Rolle, Ermächtigung sowieso nicht. Ein Büro aus Dortmund ist ständig für die Staatsanwaltschaften tätig, egal wo. Übersetzungen werden immer auf Firmenbriefbogen mit allen Firmenangaben abgegeben. Die Übersetzungen werden nicht von ermächtigten Übersetzern ausgeführt, gestempelt wird mit dem Firmenstempel und abgezeichnet mit irgendeiner Unterschrift. Auch das gilt.“

Sie ärgert sich auch darüber, dass Büros, die in entfernteren Orten beheimatet sind, mit Paderborner oder Bielefelder Behörden Exklusivverträge abschließen – zum Beispiel mit der Zentralen Ausländerbehörde und der Polizei. Diese Büros böten den Freiberuflern fürs Dolmetschen dann folgende Konditionen an: 16 Euro pro Stunde inklusive Kilometergeld, Anfahrtzeit und Mehrwertsteuer. Abgerechnet werde in Einheiten von 15 Minuten, Pausenzeiten würden abgezogen.

[Text: Richard Schneider. Quelle: Birgit Strauß und weitere Kollegen in Nordrhein-Westfalen.]