In Wien hat ein Anwalt bei einem Strafprozess den Gerichtsdolmetscher als „Kleinkriminellen“ bezeichnet. Außerdem verließ er echauffiert ohne Erlaubnis für 20 Minuten den Saal.
Dafür wurde ihm eine Geldbuße von 1.000 Euro auferlegt, die nach einer Anhörung vor der Berufungskommission für Anwälte auf 750 Euro reduziert wurde. Dagegen ging der Anwalt vor dem österreichischen Verfassungsgerichtshof vor, da er seine Meinungsfreiheit eingeschränkt sah. Dem folgten die Richter jedoch nicht. Sie bestätigten die zuvor verhängte Geldbuße.
[Quelle: Die Presse, 2008-08-28.]