„Jetzt hat die mit großer Härte geführte Auseinandersetzung zwischen Verlagen und Übersetzern um die Höhe der Honorare den Bundesgerichtshof (BGH) erreicht. Dieser will nach einer lebhaften bis turbulenten Verhandlung in der vergangenen Woche am 7. Oktober fünf Urteile verkünden. In den Prozessen geht es darum, ob die vom Marktführer Random House für englischsprachige Romane bezahlten Pauschalhonorare von 12 bis 17 Euro pro Manuskriptseite ohne nennenswerte Erfolgsbeteiligung rechtmäßig sind.“ Das schreibt die Süddeutsche Zeitung in ihrem Bericht über den Prozessauftakt. Der BGH muss in den nächsten Monaten erstmals ein schwammig formuliertes Urheberrechtsgesetz aus dem Jahr 2002 auslegen, das die Position der von den Verlagen traditionell schlecht bezahlten Literaturübersetzer stärken sollte. Unter der Überschrift „Was Übersetzer uns wert sind“ fasst die Welt die bisherige Entwicklung zusammen.
[Text: Richard Schneider. Quelle: Süddeutsche Zeitung, 2009-06-23; Die Welt, 2009-06-24.]