Zur aktuellen Forderung der Städte und Gemeinden nach der Einbeziehung der freien Berufe in die Gewerbesteuer erklärt der Präsident des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB), Dr. Ulrich Oesingmann:
Der BFB widerspricht den Forderungen unterschiedlicher Organisationen, die Freien Berufe in die Systematik der Gewerbesteuer einzubeziehen, ausdrücklich.
Es gibt überhaupt keinen Anlass dazu, von der auch vom Bundesverfassungsgericht eingenommenen Position abzurücken. Das Bundesverfassungsgericht hat längst entschieden, dass es signifikante Unterschiede zwischen Freien Berufen und Gewerbetreibenden gibt. Dieses Argument müsste sich sogar ungeneigten Geistern erschließen: Freiberufler sind keine Gewerbetreibenden mit Produktions- und Lagerstätten. Schließlich schmaucht etwa über freiberuflichen Praxen, Kanzleien und Büros kein Schlot und niemand hat eigene Zu- und Abfahrten. Freie Berufe sind nicht am Rande der Gemeinden in Gewerbegebieten, sondern mittendrin, wohnortnah bei den Menschen, die ihre Leistungen nachfragen, auch in Form von Notfall- und Bereitschaftsdiensten. Kurzum, die Freien Berufe sind Infrastruktur.
Auch muss in dieser Debatte ein Klischee gehörig gegen den Strich gebürstet werden. Durch Wiederholung wird die Behauptung, Freie Berufe zahlten nichts, auch nicht wahrer. Denn sie ist schlicht falsch. Die Freien Berufe leisten ihren Anteil an den Gemeindefinanzen. Die Gemeinden erhalten 15 Prozent des Aufkommens aus der Einkommensteuer, zu der Existenzen der Selbstständigen in den Freien Berufen regelmäßig veranlagt werden.
[Text: BFB. Quelle: Pressemitteilung BFB, 2010-04-22. Bild: BFB.]