1 Hintergrund
Das Projekt European Master’s in Translation (EMT) ist in einer Zeit entstanden, da sich der Übersetzerberuf in einer Umbruchphase befand. Der rasche technologische Fortschritt, die Globalisierung der Kommunikation und entscheidende historische Veränderungen in Europa und andernorts haben dafür gesorgt, dass das Thema Mehrsprachigkeit heute in aller Munde ist und die Sprachindustrie weltweit im Rampenlicht steht. Unter diesen neuen Rahmenbedingungen ist die Nachfrage nach hochqualifizierten Übersetzern rapide gestiegen; dabei taten sich auf dem Arbeitsmarkt und in den Sprachendiensten besorgniserregende Lücken bzw. Defizite auf.
Aufgrund ihrer Größe, ihrer Struktur und des Umfangs, in dem sie moderne Technologien einsetzt, sowie angesichts ihres Bedarfs an hochqualifizierten Fachkräften hat die Generaldirektion Übersetzung der Europäischen Kommission (DGT) eine besondere Verantwortung, eine federführende Rolle in diesem Bereich zu übernehmen und bei der Bewältigung der Herausforderungen zu helfen, die ein größer werdendes mehrsprachiges Umfeld an den Übersetzerberuf stellt.
Vor diesem Hintergrund initiierte die DGT das EMT-Projekt als eine Initiative zur Förderung einer hochwertigen Übersetzerausbildung und zur Verbesserung der Verfügbarkeit von Übersetzern auf dem gesamten EU-Markt. Dabei werden europäische Hochschulen, die Masterstudiengänge im Fach Übersetzen anbieten, ermuntert, gemeinsam festgelegte und marktorientierte Ausbildungsstandards anzulegen.
Strategische Überlegungen bei der Konzipierung des EMT-Projekts:
- die schnell wachsende Nachfrage nach hochwertigen Sprachdienstleistungen ein boomender Wirtschaftszweig auf europäischer und globaler Ebene;
- der Anstieg der Zahl der EU-Amtssprachen von 11 auf 23 zwischen 2004 und 2007, der die Störanfälligkeit des Arbeitsmarktes für Übersetzer und die Knappheit
qualifizierter Kräfte hat deutlich werden lassen, sowie das besondere Interesse der DGT an den Sprachen, die bei künftigen EU-Erweiterungen hinzukommen könnten.
Eine Vielzahl von Akteuren hat in den verschiedenen Phasen zum Erfolg des EMT-Projekts beigetragen. Die DGT hat ihren Teil geleistet, indem sie die europäischen Hochschulen, die Übersetzungsstudiengänge anbieten, zur Schaffung eines Qualitätsmaßstabs angeregt hat. Die EMT-Konferenzen, die seit 2006 regelmäßig stattgefunden haben, sollten die Übersetzer-Gemeinschaft zusammenführen und eine Debatte über die Art und Weise ermöglichen, wie sich die Projektziele am besten erreichen lassen. Diese Anstrengungen gipfelten in der Einigung auf die EMT-Qualitätsstandards, der ersten Bewerbungsrunde für Studienprogramme und der Gründung des EMT-Verbunds im Jahr 2009. In all dieser Zeit war die DGT das Bindeglied zwischen den Beteiligten, d. h. Motor, Plattform und Vermittlerin zwischen zahlreichen europäischen Hochschulen und anderen Akteuren aus Ländern inner- und außerhalb der EU.
2 Ziele
Das EMT-Projekt ist in seiner Art einzigartig und beruht auf einer Partnerschaft zwischen der DGT und einer Gemeinschaft europäischer Hochschulen, die Übersetzungsstudiengänge anbieten. Gefördert werden sollen in erster Linie die Vermittlung spezifischer Kompetenzen und die Anerkennung von Studiengängen, die den gemeinsam vereinbarten EMT-Qualitätsstandards genügen.
Übergeordnete Ziele des EMT-Projekts:
- Es soll Studierende in die Lage versetzen, ein hohes Kompetenzniveau zu erreichen, und zugleich in Studiengängen und Hochschulen in der EU für europäische Wertvorstellungen werben.
- Es ist darauf ausgerichtet, mehr Hochschulen für die Verbesserung der Ausbildung künftiger Übersetzerinnen und Übersetzer zu gewinnen.
- Es stellt den Versuch dar, Hochschulen bei der Verbesserung ihrer Programme zu helfen und ihnen vor Ort größere Bekanntheit zu verschaffen.
- Dazu gehören rechtliche Schritte, um Name und Logo des EMT als eine eingetragene Marke schützen zu lassen.
3 EMT-Verbund (EMT-Netz)
3.1 Aufbau des Verbunds
Da einige Hochschulen verschiedene Übersetzungsstudiengänge anbieten, die aber möglicherweise nicht alle die EMT-Anforderungen und -Standards erfüllen, können nur Studiengänge Mitglied werden und nicht Hochschulen. Weil jedoch ein Studiengang normalerweise keinen Rechtsstatus bzw. keine Rechtspersönlichkeit besitzt, ist die Hochschule, die den Studiengang anbietet, rechtmäßige Vertreterin; dies gilt auch für die Vergabe der Lizenz zur Verwendung der künftigen EMT-Markenzeichens.
Als Mitglieder des Verbunds kommen alle Studiengänge in Betracht, die die EMT-Standards erfüllen. Aus verwaltungstechnischen Gründen, wird der Mitgliedsstatus aber nur Studiengängen aus der EU verliehen, während Programme aus anderen teilnahmeberechtigten Ländern Beobachterstatus erhalten können. In den vom EMT-Rat eingesetzten Arbeitsgruppen werden operationelle Aufgaben von Mitgliedern und Beobachtern wahrgenommen. Stimmberechtigt sind nur die Mitglieder.
Studiengänge, für die eine Bewerbung zwar vorliegt, bei denen die Bedingungen für die Aufnahme in den Verbund jedoch noch nicht erfüllt sind, erhalten den Anwärterstatus.
Die Mitglieder dürfen nach außen die Bezeichnung Mitglied des EMT-Netzes verwenden.
Für die Zahl der Mitglieder und Beobachter gibt es keine Obergrenze.
Die Mitgliedschaft endet nach maximal vier Jahren. Danach können sich die Mitglieder erneut um Aufnahme in den Verbund bewerben.
3.2 Aufgaben des EMT-Verbunds und Unterstützung seitens der DGT
Der EMT-Verbund hat die Aufgabe, sich in ganz Europa und darüber hinaus aktiv für eine Förderung der Übersetzerausbildung einzusetzen; seine Mitglieder sind aufgefordert, gemeinsam mit anderen Mitgliedern und mit Anwärtern, im Bestreben, den Übersetzerberuf in der EU aufzuwerten, bestimmte Tätigkeiten durchzuführen (Entwicklung von Lehrplänen, Austausch von Studierenden und Lehrenden, sonstige gemeinsame Vorhaben). Die DGT wird dem Verbund dabei praktische Hilfestellung leisten:
- Sie wird den vorgeschlagenen Kompetenzkatalog mit Unterstützung von Experten aus dem Hochschulbereich noch weiter verfeinern und an das sich wandelnde berufliche Umfeld anpassen; außerdem wird sie einen entsprechenden Lernzielkatalog erstellen. Dies geschieht nach Rücksprache mit dem Verbund sowie mit europäischen und internationalen Organisationen und unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Marktes.
- Die jährlich stattfindenden EMT-Konferenzen bieten auch künftig Gelegenheit zum Knüpfen von Beziehungen, zum Gedankenaustausch und zur Weitergabe besonders
- bewährter Verfahren.
- Die DGT oder ein Mitglied für andere Mitglieder kann zusätzliche einmalige Konferenzen zu bestimmten Themen organisieren.
- Die DGT wird bis auf Weiteres die Sekretariatsaufgaben des Verbunds übernehmen; hierzu gehören die Verwaltung eines Netzplatzes mit Angaben zu den in den einzelnen
- Ländern angebotenen Studiengängen sowie die Schaffung der technischen Voraussetzungen für den Informationsaustausch über einen nichtöffentlichen Netzplatz (Wiki).
- Die DGT wird alles daran setzen, Interessierte über das EMT-Projekt zu informieren und den Hochschulen, die ihre Studiengänge verbessern möchten, mit Rat und Tat zur Seite zu stehen; dies gilt insbesondere für Länder, in denen ein Mangel an qualifizierten Übersetzern herrscht.
- Im Rahmen der Gastübersetzerregelung (VTS) entsendet die DGT regelmäßig ausgewählte Mitarbeiter für vier bis sechs Wochen an Hochschulen oder in öffentliche Einrichtungen in den Mitgliedstaaten, damit sie dort ihre Fremdsprachenkenntnisse bzw. ihre Fachkenntnisse in der eigenen Sprache verbessern und zugleich Studenten aus erster Hand über ihre Erfahrungen als EU-Übersetzer berichten. Wegen der besonderen EMTErfordernisse ist für die einwöchigen Aufenthalte bei den dem EMT-Netz angehörenden Hochschulen ein gesondertes Teilprogramm innerhalb des VTS eingerichtet worden. Für die aufnehmenden Hochschulen ergeben sich unter anderem folgende Vorteile:
- Sie erhalten Ratschläge, wie sie ihren Verpflichtungen aus ihrer Mitgliedschaft im EMT-Verbund am besten nachkommen können.
- Sie erfahren, welche Kompetenzen von professionellen Übersetzerinnen und Übersetzern in den EU-Institutionen verlangt werden.
- Sie erhalten Informationen über die Organisation eines institutionellen Übersetzungsdienstes.
- Bei Seminaren usw. können Erfahrungen aus der übersetzerischen Praxis ausgetauscht werden.
- Die DGT gewährt Studenten, die einen dem EMT-Verbund angeschlossenen Studiengang belegen, Vorrang bei der Zuteilung unbezahlter Praktikumsplätze. Dabei handelt es sich um vierwöchige Praktika in den entsprechenden Sprachabteilungen der DGT.
3.3 Überblick über die Vorteile und Verpflichtungen einer Mitgliedschaft im EMT-Verbund
[…]
4 Die Zukunft des EMT-Verbunds
In den letzten drei Jahren hat sich das EMT-Projekt zu einem Vorzeigeprojekt entwickelt, das sich positiv auf Europa, die Hochschulen und den Übersetzerberuf auswirken dürfte. Nach dem ersten erfolgreichen Bewerbungsaufruf für den Verbund und der Auswahl von 34 Studiengängen, die die Aufnahmekriterien erfüllen, ist das EMT-Netz inzwischen Wirklichkeit geworden (Liste der erfolgreichen Bewerber auf dem EMT-Netzplatz). Es ist an der Zeit, die Zusammenarbeit der Hochschulen, die die EMT-Standards erfüllen, zu intensivieren und den europäischen Mehrwert des Projekts zu steigern.
Als Auftakt zu den Aktivitäten des EMT-Verbunds organisierte die DGT am 8. und 9. Dezember 2009 in Brüssel die erste Konferenz des EMT-Netzes. Bei dieser Konferenz
haben die EMT-Mitglieder die Funktionsweise des EMT-Netzes festgelegt und den EMT-Rat gewählt.
Die jährliche EMT-Konferenz ist eine bedeutende Veranstaltung für Verbundsmitglieder, bei der sie im Plenum über die Arbeit und die künftige Entwicklung des Netzes debattieren können. Da das EMT-Netz keine geschlossene Gesellschaft sein soll, wird die Konferenz, sofern es die Haushaltslage erlaubt, auch Anwärtern und anderen Interessenten offenstehen.
Der zweite offene Bewerbungsaufruf für das EMT-Netz wurde im September 2010 veröffentlicht; Bewerbungsschluss ist der 10. Dezember 2010. In diesem Durchgang können sich Anbieter weiterer Studiengänge um Aufnahme in den Verbund bewerben, sofern die Studiengänge teilnahmeberechtigt sind.
Fernziel des EMT-Verbunds ist es, einen selbstverwalteten Spitzenverband für die Übersetzerausbildung zu schaffen.
EMT-Auswahlverfahren Vorläufiger Zeitplan
15. September 2010: Veröffentlichung des Bewerbungsaufrufs für das EMT-Netz 2010
11. bis 13. Oktober 2010: EMT-Konferenz 2010
10. Dezember 2010: Letzter Termin für die Einreichung von Bewerbungen im Rahmen des Auswahlverfahrens 2010
7.-11. Februar 2011: Bewertung der Bewerbungen
15. Mai 2011: Bekanntgabe der Ergebnisse
2013: EMT-Auswahlverfahren
[Text: Europäische Kommission, Generaldirektion Übersetzung. Quelle: Strategiepapier vom 07.10.2010. Bild: EU.]