EU-Patent: Ministerrat will Übersetzungskosten deutlich senken

BundesadlerZum Beschluss des EU-Ministerrats vom 27.06.2011 über eine so genannte „allgemeine Ausrichtung“ zu den Verordnungen über das EU-Patent erklärt der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Max Stadler:

Die Reform des europäischen Patentsystems nimmt endlich konkrete Formen an. Nach vielen Jahren kontroverser Verhandlungen haben sich die EU-Mitgliedsstaaten heute erstmals auf einen ausformulierten Gesetzestext einigen können.Dies ist ein starkes Signal an die europäische Wirtschaft insgesamt – Deutschland als innovativste Wirtschaftskraft wird vom neuen EU-Patent aber ganz besonders profitieren.

Das EU-Patent muss kostengünstig und damit für die Unternehmen attraktiv sein. Deshalb werden durch diese Vorschläge die Kosten für Übersetzungen substantiell gesenkt. Somit wird das EU-Patent kostengünstiger und im internationalen Vergleich wettbewerbsfähiger. Dies ist ein erheblicher Fortschritt für den Innovationsstandort Europa.

Nachdem das EU-Patent nun konkrete Formen annimmt, muss auch das damit eng verbundene Projekt des europäischen Patentgerichts schnell vorankommen. Ohne eine funktionierende Patentgerichtsbarkeit kann es kein funktionsfähiges Patentsystem auf EU-Ebene geben.

Zum Hintergrund

Der EU-Ministerrat hat am 27.06.2011 in Luxemburg eine so genannte „allgemeine Ausrichtung“ zu den Verordnungen über das EU-Patent und das zugehörige Übersetzungsregime beschlossen. Die neuen Regelungen sehen die Möglichkeit vor, für Patente, die das Europäische Patentamt in München erteilt, eine einheitliche Schutzwirkung für die 25 Teilnehmerstaaten zu beantragen. Damit soll das Recht des Patentinhabers, Patentverletzungen zu verbieten, in allen teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten unter gleichen Voraussetzungen gelten. Die EU-Patente werden in den drei Verfahrenssprachen des Europäischen Patentamts erteilt (deutsch, englisch, französisch). Die derzeit erforderlichen kostenträchtigen Übersetzungen der Patentschriften in zahlreiche Amtssprachen entfallen weitgehend. Zugleich einigte sich der Rat über die Kriterien zur Festlegung der Höhe der Gebühren des EU-Patents und deren Verteilung auf die Mitgliedstaaten.

Am EU-Patent nehmen 25 EU-Mitgliedstaaten teil, die am 10. März 2011 eine „verstärkte Zusammenarbeit“ beschlossen haben; Italien und Spanien beteiligen sich aus sprachpolitischen Gründen nicht.

Zunächst muss das Europäische Parlament nun seine Stellungnahme zu dem Verordnungspaket abgeben. Außerdem wird im zweiten Halbjahr 2011 über die Schaffung einer einheitlichen europäischen Patentgerichtsbarkeit weiterberaten.

Deutschland ist das mit Abstand patentstärkste Land Europas. Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist mit nahezu 2.700 Mitarbeitern das größte nationale Patent- und Markenamt in Europa und weltweit das fünftgrößte nationale Patentamt. Beim DPMA wurden 2010 etwa 59.000 neue Patente angemeldet und 32.000 Patentverfahren abgeschlossen. Beim Europäischen Patentamt (EPA) wurden im Jahre 2009 ca. 134.500 Patente angemeldet, davon ca. 68.000 aus Europa. Der deutsche Anteil dieser Patente beträgt ca. 25.000; das sind fast dreimal so viele Patente, wie Frankreich als zweitstärkstes Land angemeldet hat (etwa 9000).

[Text: Bundesministerium der Justiz. Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium der Justiz, 2011-06-27. Bild: Archiv.]

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