BDÜ veröffentlicht Positionspapier zu Übersetzungsanforderungen an EU-Patente

BDÜEin europäisches Einheitspatent soll eingeführt werden, für das keine Übersetzungsanforderung mehr besteht, sofern der Patentantrag in einer der drei Sprachen Englisch, Französisch oder Deutsch vorliegt. Ziel ist es, Kosten einzusparen. Am 30. Juni 2010 nahm die Kommission einen Vorschlag zur Regelung der Übersetzungsanforderungen an. Die genaue Bezeichnung lautet „Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES über die Umsetzung der verstärkten Zusammenarbeit bei der Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes im Hinblick auf die anzuwendenden Übersetzungsregelungen“ (KOM (2011) 216). Trotz intensiver Bemühungen des Ratsvorsitzes konnte jedoch bisher keine Einstimmigkeit über die Übersetzungsregelungen erzielt werden.

In diesem Diskussionszusammenhang hat der Bundesverband für Dolmetscher und Übersetzer e. V. (BDÜ) ein Positionspapier erarbeitet, in dem er klarstellt, dass eine Vereinheitlichung und Vereinfachung der Patentzulassung im europäischen Binnenmarkt gerade im Hinblick auf kleinere und mittlere Unternehmen grundsätzlich zu begrüßen sei. Durch die Einschränkung administrativer und formaler Anforderungen kann der Aufwand, sowohl was die Arbeitsleistung als auch Gebühren betrifft, reduziert werden.

Jedoch sei dabei sicherzustellen, dass bei der Ermittlung von Kosteneinsparpotenzialen angemessene Sachverhalte und Werte zugrunde gelegt werden. Ebenso sei zu vermeiden, durch das Gebot der Kostensenkung Probleme zu schaffen, die die Kosten an anderer Stelle deutlich erhöhten.

Der Verband weist auf die Notwendigkeit hin, dass rechtliche Inhalte im Patentbereich sprachlich korrekt und verständlich sein müssen, um Rechtssicherheit zu gewährleisten. Gefahren sieht er darin, dass Patente vermehrt von Nichtmuttersprachlern verfasst werden. Wenn sie nur noch eingeschränkt übersetzt werden, können sie darüber hinaus von vielen Interessierten nicht in ihrer Muttersprache abgerufen werden.

Die Kommission bestätigt grundsätzlich die Notwendigkeit einer umfassenden Übersetzung, um Patentinhalte in den EU-Mitgliedsstaaten zu verbreiten. Zur Abminderung der oben genannten Folgen plant die Europäische Kommission, diesen Übersetzungsbedarf durch maschinelle Übersetzungen zu decken. Aus der Erfahrung vieler Übersetzer, im Patentbereich wie auch aus anderen Bereichen, mit den momentan auf dem Markt erhältlichen automatischen Übersetzungssystemen warnt der BDÜ vor diesen Plänen.
Automatische Übersetzungssysteme können rechtlich komplexe Sachverhalte, an denen Patentanwälte mit erheblichem Zeitaufwand feilen, weder umfassend inhaltlich erfassen noch in andere Sprachen umsetzen. Solche Systeme können innovative Wortschöpfungen, die im Patentbereich üblich sind, oder auch Fehler im Ausgangstext in keinem Fall erkennen. Ein qualifizierter Patentübersetzer erkennt hingegen Schwierigkeiten, kann sich mit den Autoren der Texte oder anderen Sachkundigen abstimmen sowie gegebenenfalls auf Fehler aufmerksam machen.

Der BDÜ wirkt dem in bestimmten Kreisen vermittelten Eindruck entgegen, dass ausschließlich Humanübersetzungen das Patentierungsverfahren teuer machen. Der Hinweis auf die Übersetzungskosten, die in der Regel als der größte Kostentreiber bei der Patentierung in Europa genannt werden, erfolgt oft nur verkürzt. Es wird nicht beachtet, dass Übersetzer in der Regel über Patentanwälte mit der Übersetzung beauftragt werden und ein nicht unwesentlicher Anteil der „Übersetzungskosten“ beim Patentanwalt entsteht.

Das Positionspapier zieht das Fazit, dass ein wirksamer Schutz von patentrechtlichen Ansprüchen in den europäischen Mitgliedstaaten nach wie vor nur möglich ist, wenn die Patentschrift in den Sprachen der Inhaber und Nutzer von Patenten verfügbar ist. Außerdem empfiehlt es, maschinelle Übersetzungen im Patentbereich nur zu Informationszwecken anzufertigen.

Das Positionspapier können Sie als PDF-Datei auf der Website des BDÜ herunterladen.

www.bdue.de

[Text: BDÜ. Quelle: Pressemitteilung BDÜ, 2011-06-20. Bild: BDÜ.]