Hinrich Schmidt-Henkel als VdÜ-Vorsitzender wiedergewählt – Verlage brechen Vergütungsverhandlungen ab

Hinrich Schmidt-Henkel
Hinrich Schmidt-Henkel

Auf seiner diesjährigen Mitgliederversammlung (02.-03.03.2013) hat der Verband deutschsprachiger Übersetzer literarischer und wissenschaftlicher Werke e.V., Bundessparte Übersetzer im Verband deutscher Schriftsteller (VS) in ver.di, kurz VdÜ genannt, den renommierten literarischen Übersetzer Hinrich Schmidt-Henkel für eine weitere vierjährige Amtszeit als 1. Vorsitzenden bestätigt. Als 2. Vorsitzender wurde Luis Ruby wiedergewählt. Die Gremien des Verbandes (Vorstand und Honorarkommission) und zahlreiche weitere Amtsträger wurden ebenfalls bis 2017 neu gewählt.

Schmidt-Henkel sagte nach der Wahl:

Ich danke den Mitgliedern für das Vertrauen und freue mich auf die Zusammenarbeit mit den neuen Gremien. Sie verkörpern in ihrer Besetzung die Tradition unseres bald 60-jährigen Verbandes und seine Jugendlichkeit.

 

Nachdem vor einigen Tagen die laufenden Vergütungsverhandlungen von den daran beteiligten Verlagen abgebrochen wurden, wird es unsere wichtigste Aufgabe sein, rasch an den Verhandlungstisch zurückzukommen, sobald das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsbeschwerde des Hanser-Verlags entschieden hat.

Verlage brechen Vergütungsverhandlungen wegen Klage vor Verfassungsgericht ab

Die Vergütungsverhandlungen des Verbandes mit einigen Hardcover-Verlagen waren sehr weit gediehen; jetzt aber teilte man dem Übersetzerverband mit, man wolle bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts keine weiteren Verhandlungstermine abhalten. Die Verfassungsbeschwerde des Hanser-Verlags richtet sich gegen die BGH-Urteile zur Übersetzervergütung, aber auch gegen Teile des zugrunde liegenden Gesetzes.

Die Mitgliederversammlung des VdÜ zeigte sich über den Abbruch enttäuscht und verärgert.

Hinrich Schmidt-Henkel hierzu: „Ich teile diese Verärgerung. Egal wie die Verlage es nennen, dies ist ein Abbruch der Verhandlungen. Niemand weiß, wann Karlsruhe entscheidet, niemand weiß, wie die Entscheidung inhaltlich ausfällt, niemand weiß, was die bisherigen guten Verhandlungsergebnisse dann noch wert sind. Es ist eine bittere Enttäuschung: Unsere Verhandlungspartner haben den Weg der gemeinsamen Einigung verlassen und hoffen darauf, dass das Gericht ihnen das Recht des Stärkeren bestätigt und überhaupt die gesetzliche Verpflichtung zu angemessenen Verträgen kippt. Die Übersetzer und alle Urheber hoffen das Gegenteil, damit ihnen die vom Gesetzgeber beabsichtigte angemessene Vergütung künftig zuteil wird – zwölf Jahre nach Verabschiedung des ‚Stärkungsgesetzes‘.“

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[Text: VdÜ. Quelle: Pressemitteilung VdÜ, 2013-03-03. Bild: VdÜ.]