Weil er einen schweren Verkehrsunfall verursacht hatte, stand ein 69-Jähriger in Rheine vor Gericht. Die Westfälischen Nachrichten schreiben: „Der Angeklagte ist ein staatenloser Flüchtling, der kaum Deutsch spricht. Deswegen hatte die Richterin bereits im Vorfeld bei dem Verteidiger angefragt, ob ein Dolmetscher notwendig sei, was der Anwalt verneinte. Zum Termin erschien der Angeklagte mit seinem Sohn, der für ihn übersetzen sollte. Das ist aber juristisch nicht erlaubt.“
Die Richterin entschied mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft, das Verfahren zu vertagen. Sie erklärte: „Wir müssen gewährleisten, dass ein unabhängiger Dolmetscher dem Angeklagten die Zeugenaussage übersetzt.“
[Text: Richard Schneider. Quelle: Westfälische Nachrichten, 2013-06-21.]