In jüngster Zeit kommt es immer häufiger vor, dass Flüchtlingen und Asylsuchenden auf der Straße vor Unterkünften, an zentralen Plätzen, vor Bahnhöfen usw. Dolmetscherdienste gegen Entgelt angeboten werden. Dies sei jedoch möglicherweise Schwarzarbeit und daher nicht zu empfehlen, warnt der Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern e.V. Zudem könne in diesen Fällen nicht für eine ordnungsgemäße Übersetzung und Verschwiegenheit garantiert werden. Der Flüchtlingsrat warnt deswegen vor den möglicherweise negativen Rechtsfolgen für die betroffenen Flüchtlinge oder Institutionen.
Wer seriöse Dolmetsch- oder Übersetzungshilfe braucht, solle sich besser an die Integrationslotsen bzw. das zuständige Sozialamt wenden. In Schwerin gibt es außerdem einen Dolmetscherpool, das Netzwerk für Sprach- und Kulturmittlung (SpuK). Dieser gewährleistet durch seine Fortbildungen auch die Qualität der jeweiligen Dienstleistungen.
Das Entgelt für einen Einsatz beträgt hier 15,00 Euro pro Stunde zuzüglich 10 Euro Aufwandsentschädigung. Dauert der Einsatz länger als eine Stunde, wird im Halbstunden-Takt weiter berechnet.
Landesweiter Dolmetscherpool nötig
In diesem Zusammenhang wiederholt der Landesflüchtlingsrat zugleich seine Forderung nach dem Aufbau eines landesweiten Dolmetscherpools in Mecklenburg-Vorpommern und bittet um Spenden, um die vielfältig anfallenden Dolmetscherleistungen zu unterstützen. Spenden können auf das Konto des Flüchtlingsrates (Bank für Sozialwirtschaft, BIC: 10020500 / BFSWDE33BER, IBAN: DE66100205000001194300) überwiesen werden.
Recht auf Dolmetscher bei Arztbesuchen
Außerdem macht der Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern noch einmal ausdrücklich darauf aufmerksam, dass alle Flüchtlinge und Asylbewerber, die noch nicht ausreichend Deutsch sprechen, beim Besuch von Fachärzten und Behörden das Recht haben, einen Dolmetscher gestellt zu bekommen.
[Text: Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern e. V. Quelle: Pressemitteilung Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern, 2015-08-13.]