BDÜ veröffentlicht neuen Honorarspiegel für Übersetzungs- und Dolmetschleistungen

BDÜ-Honorarspiegel 2014Der BDÜ hat Ende 2015 die neueste Version seines Honorarspiegels veröffentlicht. Das Heft umfasst 65 Seiten und kann für 17,50 Euro sowohl in gedruckter als auch elektronischer Form beim Verband bestellt werden.

Warum erstellt der BDÜ einen Honorarspiegel?

Anders als für Leistungen in anderen (zumeist verkammerten) freien Berufen – z. B. bei Anwälten und Architekten – gibt es in Deutschland für die Leistungen von Übersetzern und Dolmetschern keine allgemeingültigen Gebühren- oder Honorarordnungen.

Darüber hinaus ist es den Berufsverbänden der Übersetzungsbranche aus kartellrechtlichen Gründen nicht gestattet, eine Honorarordnung aufzustellen oder Honorarempfehlungen abzugeben.

Einen gewissen Anhaltspunkt für die Vergütung bietet lediglich das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG), dessen Geltungsbereich jedoch auf die Honorierung von Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen beschränkt ist, die für die Justiz erbracht werden.

Seit 2008 jährliche Umfragen zur Honorarsituation

Um dennoch in einem preislich für Auftraggeber und Auftragnehmer gleichermaßen weitgehend unübersichtlichen Markt für ein gewisses Maß an Transparenz zu sorgen, führt der BDÜ seit dem Jahr 2008 regelmäßig Umfragen über die im Vorjahr in Deutschland erzielten Honorare für Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen durch.

Die hierbei ermittelten und in der vorliegenden Broschüre dargestellten Werte stellen keine Honorarempfehlungen dar, sondern spiegeln vielmehr – im eigentlichen Sinn des Wortes „Honorarspiegel“ – die Honorarsituation für Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen im Jahr 2014 in der Bundesrepublik Deutschland wider.

Bestellung

Der Honorarspiegel 2014 kann über die Website des BDÜ-Fachverlags bestellt werden.

[Text: BDÜ-Fachverlag, ergänzt von Richard Schneider. Quelle: BDÜ-Fachverlag. Bild: BDÜ-Fachverlag.]

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