Im Amtsgericht Günzburg wollte ein Englisch-Dolmetscher einen Gas-Revolver mit in den Gerichtssaal nehmen und weigerte sich zunächst, die Waffe am Eingang abzugeben. Der Mann war geladen worden, um bei einer Haftvorführung im Gericht zu dolmetschen.
Die Augsburger Allgemeine schreibt:
Bei der Eingangskontrolle schlug der Metalldetektor bei einem Mann an. Es stellte sich heraus, dass er einen Revolver mit sich führte, der ihm natürlich vom Personal abgenommen wurde. Dabei handelte es sich um eine geladene Gaswaffe. Diese könne sehr schwere Verletzungen hervorrufen, wenn sie direkt vor dem Gesicht eines Menschen abgefeuert werde, so [Amtsgerichtsdirektor] Henle.
Es stellte sich heraus, dass der 56-Jährige einen „kleinen Waffenschein“ besitzt. Dieser berechtigt aber nicht zum Mitführen der Waffe in öffentlichen Gebäuden.
Der Dolmetscher habe sich „uneinsichtig“ gezeigt, wie es weiter heißt. Er behauptete, die Waffe schön öfter bei Gerichtsterminen mitgeführt zu haben. Er habe diese bisher nie abgeben müssen.
Die Angelegenheit wurde an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.
[Text: Richard Schneider. Quelle: Augsburger Allgemeine, 2017-04-11.]