„Das nicht Erscheinen im Gericht kam eine Dolmetscherin am Montag teuer zu stehen. Ohne Entschuldigung blieb sie einer Sitzung fern – sehr zur Verwunderung des Richters. Der fackelte nicht lange und erlegte der Übersetzerin die Kosten des versäumten Termins auf. Das Verfahren konnte ohne ihre Hilfe nämlich nicht durchgeführt werden.“ Das berichtet die Westfälische Allgemeine über einen am Amtsgericht Unna verhandelten Fall von Ladendiebstahl.
Angeklagt ist eine 19-Jährige. Ihr wird vorgeworfen, in einem Geschäft in Dortmund Kleidung für 115,50 Euro gestohlen zu haben. Sie wurde dabei vom Ladendetektiv beobachtet und gestellt.
Anklageverlesung auch ohne Dolmetscherin, dann aber Vertagung
Der Richter fragte die Angeklagte, ob sie der Verhandlung auch ohne Dolmetscher folgen könne. Als sie dies bejahte, verlas der Staatsanwalt die Anklageschrift. Anschließend fragte der Richter nach, ob sie die Ausführungen des Staatsanwalts verstanden habe, was ebenfalls bejaht wurde.
„Als es dann jedoch um die Aussage der Angeklagten ging, wurde die Frau unsicher“, schreibt der Gerichtsreporter. Daraufhin erklärte der Richter, den Fall nur mit Dolmetscher weiterverhandeln zu können.
Und so musste das Routineverfahren vertagt werden, das bei Erscheinen der Dolmetscherin und geständiger Angeklagten wahrscheinlich noch am selben Tag innerhalb einer Stunde hätte abgeschlossen werden können.
[Text: Richard Schneider. Quelle: Westfälische Allgemeine, 2017-04-24. Bild: Richard Schneider.]