Computer Aided Translation, virtuelle Datenbanken, Social Media-Plattformen zum Austausch von Übersetzungslösungen – hinter diesen Schlagworten verbergen sich verschiedenste digitale Entwicklungen der letzten Jahre.
Sie wirken sich auf die Anforderungen aus, die heute an Übersetzer gestellt werden. Daher hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) gemeinsam mit Sozialpartnern, Berufsverband, Sachverständigen und Bundesministerien nun im Auftrag der Bundesregierung eine neue Fortbildungsordnung zum Geprüften Übersetzer erarbeitet.
Die bundeseinheitlich geregelte Fortbildung steht Personen mit kaufmännischer oder verwaltender Berufsausbildung offen. Voraussetzung ist eine mindestens einjährige Berufspraxis oder vergleichbare Qualifikationen und gehobene fremdsprachliche Kenntnisse.
Mit dem anerkannten Fortbildungsabschluss kann man zum Beispiel für Unternehmen, Übersetzungsagenturen, Gerichte, Notare oder in öffentlichen Institutionen arbeiten.
Die modernisierte Prüfungsordnung greift digitale Kompetenzanforderungen für Übersetzungsdienstleistungen und die besondere Bedeutung von Projektarbeit im Kundenauftrag durch verschiedene Neuerungen auf.
Dies betrifft zum einen die Erweiterung der Prüfungsziele: Nach wie vor von zentraler Bedeutung sind inhaltlich und sprachlich korrekte Übersetzungen schwieriger Texte, das Verfassen eigener anspruchsvoller Texte in der Fremdsprache sowie die mündliche fremdsprachliche Kommunikation auf hohem Niveau.
Neu sind insbesondere die computerunterstützte Übersetzung, Recherche und Terminologieverwaltung sowie Medienkompetenzen bei der kritischen Bewertung von Informationsquellen. Zudem lernen Geprüfte Übersetzer, Aufträge kunden- und qualitätsorientiert zu planen und abzuwickeln.
Für diese Anforderungen beinhaltet die novellierte Fortbildungsordnung jetzt ein Prüfungsmodul: Zusätzlich zur schriftlichen Übersetzungsprüfung besteht eine neue Aufgabe der Prüflinge in der Erarbeitung eines Übersetzungsprojekts.
Dies hat den Vorteil, dass eine praxisnahe, für Übersetzer typische, projektbasierte Arbeitsform geprüft wird.
Die modernisierte Fortbildungsordnung zum Geprüften Übersetzer tritt zum 1. Januar 2018 in Kraft. Sie löst die alte Verordnung aus dem Jahr 2004 ab.
„Geprüfter Übersetzer“ ist ein IHK-Abschluss – Hat nichts mit dem „staatlich geprüften Übersetzer“ zu tun
Die jetzt geänderte Fortbildungs- und Prüfungsordnung bezieht sich offenbar ausschließlich auf die vor den Industrie- und Handelskammern (IHK) angebotene Prüfung zum „geprüften Übersetzer“. Die Vorbereitung erfolgt in der Regel bei privaten Fortbildungsschulen. Über das Bestehen der Prüfung wird ein Zeugnis ausgestellt.
Der bekanntere und anspruchsvollere Abschluss „staatlich geprüfter Übersetzer“ wird von der Neuregelung nicht erfasst. Er wird vor einem staatlichen Prüfungsamt abgelegt und kann als Grundlage für die gerichtliche Vereidigung dienen.
Weiterführender Link
- www.bibb.de/forbildungsordnung-uebersetzer
- Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Übersetzer und Geprüfte Übersetzerin (Übersetzerprüfungsverordnung – ÜbPrV), veröffentlicht im Bundesgesetzblatt am 17. Mai 2017
[Text: BIBB, ergänzt von Richard Schneider. Quelle: Pressemitteilung BIBB, 2017-06-12.]