Das Amtsgericht Eutin hat eine Syrerin, die eine Gerichtsdolmetscherin beschuldigt hatte, falsch gedolmetscht zu haben, wegen falscher Verdächtigung zu einer Geldstrafe von 700 Euro verurteilt. Die Strafe wurde für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, wie der Ostholsteiner Anzeiger berichtet.
Das milde Urteil war möglich, weil die 35-Jährige geständig war. „Ohne das Geständnis hätte ich eine Freiheitsstrafe gefordert“, so Staatsanwältin Magdalena Salska. (Wobei die Freiheitsstrafe aber ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt worden wäre.)
Die aus Syrien eingewanderte Frau hatte vor einigen Monaten ihren Ehemann, von dem sie getrennt lebt, wegen mehrerer Sexualdelikte angezeigt, dabei nahm sie die Hilfe einer Dolmetscherin in Anspruch.
Bei einer späteren Sorgerechtsverhandlung vor dem Familiengericht zog sie ihre Anzeige wieder zurück. Sie bestritt, die Vorwürfe gegen ihren Mann überhaupt erhoben zu haben. Es sei die Dolmetscherin gewesen, die sich die Sexualdelikte „ausgedacht“ habe.
Richard Schneider