LG Hamburg: Autorinnenklage gegen gendernde Zeitschrift erfolgreich – Urheberrecht verletzt

Justitia
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Das Landgericht Hamburg hat am 18. Mai 2022 einer Klägerin Recht gegeben, deren Zeitschriftenbeitrag für den Bonner Fachverlag managerSeminare (Weiterbildungsmedien für Führungskräfte, Trainer und Berater) gegen ihren Willen gegendert worden war (Az. 308 O 176/21). Die Frau machte dabei geltend, dass durch die Änderungen ihr Urheberrecht verletzt worden sei.

Der Richter habe bereits zu Beginn der Verhandlung klargestellt, dass eine konkrete Klage auf Einhaltung des Urheberrechts gute Aussichten auf Erfolg hätte. Laut Richter sei es unstrittig, dass hier ein Verstoß gegen das Urheber- und Persönlichkeitsrecht vorliege, so Sabine Mertens, deren Artikel vom Verlag an zwei Stellen „gendergerecht“ umgeschrieben worden war.

Verlag muss vier Fünftel der Prozesskosten tragen

Das Gericht hat daher einen Vergleich vorgeschlagen, den die Klägerin dem Verlag bereits vorher als außergerichtliche Einigung über ihren Anwalt vorgeschlagen hatte: Die betreffenden Stellen werden im Online-Angebot des Verlages in den Originalzustand zurückversetzt, die Beklagten müssen vier Fünftel der Prozesskosten tragen.

Der Verlag hat diesen Vorschlag nun akzeptiert.

Autorenrechte gestärkt

„Das ist ein guter Tag für das Urheberrecht und die Freiheit des Autors“, so Mertens, die als Coach in eigener Praxis arbeitet und beim Verein Deutsche Sprache (VDS) die AG Gendersprache leitet.

Mertens weiter: „Das hätte der Verlag auch einfacher haben können, aber er sitzt auf einem sehr hohen Ross. Die Redaktion ist fest von der Richtigkeit und Überlegenheit ihrer Gendersprachregeln überzeugt.“

Verlag hatte „Zeichner“ zu „zeichnende Person“ abgeändert

Die vom Verlag herausgegebene Zeitschrift Training aktuell hatte aus „Zeichner“ (im Sinne von „jemand, der mit Stift und Papier zeichnet oder gezeichnet hat“) eine „zeichnende Person“ gemacht. Mertens hatte den Verlag mehrfach darauf hingewiesen, keine Änderungen zugunsten des Genderns zulassen zu wollen.

Trotz der Zusage, den Artikel in der eingereichten Form abzudrucken, hat der Verlag ihn nach der Freigabe durch die Autorin in der Endversion „gendergerecht“ verändert. Mertens: „Von der Redaktion eines Magazins, das sich mit Weiterbildung und Lernen beschäftigt, erwarte ich mehr Respekt für die Freiheit des Autors.“

VDS-Vorsitzender Walter Krämer
Der Dortmunder Statistik-Professor Walter Krämer ist Vorsitzender des Vereins Deutsche Sprache. – Bild: VDS

VDS-Vorsitzender Krämer rät, sich nicht kleinkriegen zu lassen

„Das ist ein Erfolg auf ganzer Linie“, sagt der Vorsitzende des VDS, Prof. Walter Krämer. „Es zahlt sich aus, gegen die ideologisch getriebene Gendersprache vorzugehen und sich nicht kleinkriegen zu lassen.“ Der VDS hatte die Klage gegen die Zeitschrift unterstützt.

rs