Dolmetschkosten Bundespolizei von 2015 bis 2023 fast verdoppelt

Bundespolizei Personenkontrolle
Personenkontrolle der für den Schutz der Landesgrenzen zuständigen Bundespolizei, die von 1951 bis 2005 Bundesgrenzschutz hieß. - Bild: Bundespolizei

Die Dolmetschkosten der Bundespolizei haben sich in den Jahren von 2015 bis 2023 annähernd verdoppelt.

Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion im Bundestag zum Thema „Fragen zur Rolle der Bundespolizei bei der Bewältigung der Migrationskrise“ hervor (Drucksache 20/8968 des Deutschen Bundestags). Darin heißt es:

6. Welche Kosten für Dolmetscher bzw. Sprachmittler sind der Bundespolizei in diesem Jahr (Stichtag: 31. August 2023) und im Vergleich zum Vorjahreszeitraum sowie den entsprechenden Zeiträumen in den Jahren 2015 und 2016 entstanden?

Die Gesamtausgaben der Bundespolizei für die Inanspruchnahme von beauftragten Sprachmittelnden betrugen im jeweiligen Zeitraum 1. Januar bis 31. August des jeweiligen Jahres:

Jahr 2023 von Bundesregierung veröffentlichter Wert 2026 von Bundesregierung korrigierter Wert
2015 44 653 000 Euro 4 465 300 Euro
2016 45 084 000 Euro 4 508 400 Euro
2022 67 623 000 Euro 6 762 300 Euro
2023 82 898 000 Euro 8 289 800 Euro

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um die Gesamtausgaben im Rahmen der bundespolizeilichen Aufgabenerfüllung handelt. Eine gesonderte Erfassung für grenzpolizeiliche Maßnahmen erfolgt nicht und ist auch nicht vorgesehen.

7. Welcher Betrag ist bei dem entsprechenden Haushaltstitel der Bundespolizei dafür (Frage 6) jeweils jährlich eingeplant worden?

Die Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Sprachmittelnden sind Bestandteil der Veranschlagung bei Kapitel 0625 Titel 532 02 und sind aus den Haushaltsplanansätzen im Kapitel 0625 zu decken.

Hinweis: Kosten pro Jahr 50 Prozent höher als hier angegeben

Zu beachten ist, dass die vier von der Bundesregierung genannten Beträge aus Gründen der besseren Vergleichbarkeit mit dem laufenden Jahr 2023 jeweils nur den Zeitraum 1. Januar bis 31. August, also acht Monate, umfassen. Es fehlen somit in jedem Jahr volle vier Monate – ein Drittel des Jahres.

Oder anders gesagt: Die Zahlen geben nur zwei Drittel der Gesamtkosten pro Jahr an. Die Sprachmittlungskosten für das gesamte Jahr 2023 dürften sich bei der Bundespolizei auf rund 12 Mio. Euro belaufen.

Richard Schneider