Rentenversicherungspflicht für Selbstständige: Verbändebündnis fordert begleitende Reformmaßnahmen

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25 Verbände aus dem Kreis der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbstständigenverbände (BAGSV), darunter auch der BDÜ, fordern in einer gemeinsamen Stellungnahme an Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas eindringlich, die Empfehlungen der Alterssicherungskommission für eine Rentenversicherungspflicht für Selbstständige nicht isoliert umzusetzen.

Denn dies könne erhebliche negative Konsequenzen für das Gründungsgeschehen in Deutschland haben.

Statusfeststellungsverfahren reformieren, faire Sozialbeiträge festlegen

Aus BAGSV-Sicht müssen zeitgleich unbedingt zwei weitere Reformen durchgeführt werden:

  1. Zum einen die in laufenden und früheren Koalitionsverträgen vorgesehene wirksame Reform des Statusfeststellungsverfahrens. Ohne sie droht eine Umgehung des Vertrauensschutzes für Bestandsselbstständige, so dass diese die Rentenversicherungsbeiträge zusätzlich zu ihrer bestehenden Altersvorsorge leisten müssen und/oder in großer Zahl Aufträge verlieren.
  2. Zum anderen eine Reform der Beitragsbemessung für Selbstständige in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Selbstständige zahlen bis dato deutlich höhere Beiträge als vergleichbare Arbeitnehmer und deren Arbeitgeber zusammen, weil die Bemessungsgrundlage, auf der die Beiträge berechnet werden, deutlich höher ist (mindestens 20 Prozent, teils mehr als 100 Prozent).

Finanzielle Überforderung von Nebenerwerbs-Selbstständigen

Ohne eine Reform der Beitragsbemessung droht eine finanzielle Überforderung insbesondere von Gründern und Selbstständigen im Nebenerwerb, die inzwischen 70 Prozent der Gründungen in Deutschland ausmachen.

Der Grund: Bei einer einkommensabhängigen Verbeitragung, die bei Gewinnen unter 2.000 bzw. 4.000 Euro (ab dem vierten Jahr) nötig ist, ist die prozentuale Belastung erdrückend.

Es drohen bürokratischer Mehraufwand und erhebliche Nachzahlungen

Selbst bei fairer Beitragsbemessung stellt die einkommensabhängige Erhebung eine bürokratische Herausforderung dar, weil Selbstständige gegenüber dem Finanzamt, der gesetzlichen Krankenversicherung und künftig auch der Rentenversicherung Einkommensschätzungen abgeben müssen, auf deren Basis Vorauszahlungen festgelegt werden.

Aufgrund der stark schwankenden Einnahmesituation in Verbindung mit längeren Verzögerungen bis zum Vorliegen des Einkommensteuerbescheids kann es zu erheblichen Beitragsnachzahlungen für die bis dahin vergangene Zeit kommen.

Zugleich sind Anpassungen der Vorauszahlungen an veränderte Bedingungen (zum Beispiel wenn ein Angehöriger pflegebedürftig wird oder ein wichtiger Kunde wegbricht) mit den drei zuständigen Stellen separat zu verhandeln, was mit erheblichem Aufwand verbunden ist.

Im Schnitt 6.500 Euro Beitragsschulden bei Krankenkassen

Die 2,3 Millionen gesetzlich versicherten Selbstständigen haben deshalb in Summe Beitragsschulden in Höhe von 15 Milliarden Euro bei ihren Krankenkassen, umgerechnet mehr als 6.500 Euro pro Kopf. Grund sind die überhöhten Beiträge in Verbindung mit dem hohen Aufwand für Korrekturen.

Hinzu dürften künftig Beitragsschulden in ähnlicher Höhe bei der Rentenversicherung kommen, da sich die Beitragslast annähernd verdoppelt.

Weitere Maßnahmen für verträgliche Einführung der Rentenversicherungspflicht

Ergänzend zu den beiden oben genannten Reformen schlagen die BAGSV-Verbände unter anderem folgende zusätzliche Maßnahmen vor, um die Einführung der Rentenversicherungspflicht verträglicher zu gestalten und den wirtschaftlichen Schaden zu minimieren:

  • Datenaustausch zwischen Finanzämtern, Krankenkassen und Rentenversicherung und Bestimmen eines einheitlichen Ansprechpartners für Beitragsanpassungen.
  • Während der ersten drei Jahre nach Gründung optional halbe prozentuale Beitragssätze mit der Möglichkeit, entstandene Beitragslücken später auszugleichen.
  • Für alle Selbstständigen eine jahresübergreifende Beitragsglättung wie sie bei Landwirten besteht, zur Vermeidung höherer Steuern und Abgaben bei gleichem Einkommen.
  • Verzicht auf eine formale Rentenversicherungspflicht für Bestandsselbstständige. Den vorgesehenen voraussetzungslosen Opt-out werden unseres Erachtens nahezu 100 Prozent der Betroffenen nutzen. Durch ihn entsteht aber großer bürokratischer Aufwand.
  • Übertragung der Reformen bei der Riesterrente auf die Basisrente („Rüruprente“), insbesondere des optionalen Auszahlplans. Dies würde die Altersvorsorge der Selbstständigen in Deutschland auf einen Schlag wesentlich verbessern – ohne Kosten für den Fiskus.
  • Zugang zur Aktivrente auch für Selbstständige.

Auch Abgeordnete sollen in gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden

Die BAGSV begrüßt, dass neben künftigen Selbstständigen auch künftige Abgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden sollen. Das ist für die Akzeptanz der Reform ganz entscheidend und führt zudem bei politisch Verantwortlichen zu einem besseren Wissen über und mehr Eigeninteresse an der gesetzlichen Rentenversicherung.

Über die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbstständigenverbände (BAGSV)

In der BAGSV haben sich gut 30 Selbstständigenverbände zusammengeschlossen, darunter auch der Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ), dessen Mitglieder zu mehr als drei Vierteln freiberuflich tätig sin. Die BAGSV-Verbände sprechen gemeinsam für mehr als 100.000 Mitglieder, vor allem Solo-Selbstständige und Unternehmen mit bis zu neun Mitarbeitern.

Die BAGSV-Verbände stimmen sich laufend über ihre politischen Positionen und Forderungen ab und haben sich so zu einem zentralen Ansprechpartner für die Politik entwickelt, wenn es um die Interessen von Solo- und Kleinstunternehmer geht.

PM BAGSV