EU arbeitet bei geplanter Richtlinie zur Plattformarbeit mit fragwürdigen Zahlen

Andreas Lutz
Der promovierte Diplom-Kaufmann Andreas Lutz hat 2012 den VGSD gegründet und ist seitdem dessen Vorstandsvorsitzender. - Bild: Thomas Dreier

Die Studie, die dem Gesetzesvorhaben der Europäischen Union zur Plattformarbeit zugrunde liegt, enthält zahlreiche Schätzungen, die obere Grenzwerte sind. Obwohl die Autoren der Studie selbst darauf hinweisen und die Zahlen nicht plausibel sind, werden sie in Politik und Medien ohne entsprechende Einordnung weiterverbreitet. Darauf hat der Verband der Gründer und Selbstständigen (VGSD) jetzt hingewiesen.

Gerade hat der Parlamentsentwurf der geplanten EU-Richtlinie zur Plattformarbeit das EU-Parlament passiert.

Wieder einmal ist dabei von 28,3 Millionen Plattformbeschäftigten die Rede und von bis zu 5,5 Millionen Menschen, die „dem Risiko einer falschen Einstufung des Beschäftigungsstatus ausgesetzt“ (also scheinselbstständig) sein könnten. Diese Zahlen entstammen der Folgenabschätzung („impact assessment“), die die EU-Kommission vom litauischen Politikberatungsinstitut PPMI anfertigen ließ.

Hochrechnung auf Deutschland

Nimmt man an, dass sich die Gruppen entsprechend der Zahl der Erwerbstätigen gleichmäßig auf die 27 EU-Staaten verteilen, entfielen auf Deutschland 6,7 Millionen Plattformbeschäftigte und 1,3 Millionen Scheinselbstständige. Das wären mehr als dreimal so viele Plattformbeschäftigte, wie es Solo-Selbstständige gibt (nämlich knapp zwei Millionen). Zwei Drittel aller Solo-Selbstständigen wären zudem scheinselbstständig.

Die Autoren der Studie weisen selbst mehrfach darauf hin, dass die Zahl der Plattformbeschäftigten in der Studie zu hoch ausfallen könnte, weil diese online durchgeführt wurde. Das könnte zu einer starken Selbstselektion geführt haben.

Zudem zählen zu den 28,3 Millionen Plattformbeschäftigten alle Befragten, die mehr als nur „sporadisch“ für Plattformen arbeiten. Schon ein paar Stunden im Monat machen eine Person also zur Plattformbeschäftigten. Auch bei der Schätzung der Zahl der Scheinselbstständigen schreiben die Autoren, dass die Umfrage „nicht unbedingt die verlässlichsten Daten“ hervorbringen könnte.

Ein Beispiel: Im zweiten Quartal 2020 waren in Frankreich 141.000 Kleinstunternehmer im Transport- und Liefersektor gemeldet. Die PPMI-Umfrage (S. 76) schätzt für denselben Bereich 505.000 Plattformbeschäftigte – also mehr als dreimal so viele. „Es ist wahrscheinlich, dass die Studie die Zahl überschätzt“, schreiben die Autoren.

Auftraggeber werden verunsichert, Selbstständige werden Aufträge verlieren

Die Hinweise der Forscher darauf, dass die Zahlen zu hoch liegen könnten, sind in der Studie immer wieder deutlich. Leider wurden diese Warnungen öffentlich nie aufgegriffen. Dies hat für freiwillig und gerne Selbstständige schon jetzt negative Auswirkungen.

„Die geplante Richtlinie führt zu einer Verunsicherung bei Auftraggebern, durch die hochqualifizierte, fair bezahlte und freiwillig Selbstständige in großer Zahl Aufträge verlieren“, sagt Andreas Lutz, Vorstandsvorsitzender des Verbands der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD).

Der VGSD kritisiert die unüberlegte Übernahme der Zahlen. „Nicht zwei Drittel aller Solo-Selbstständigen sind scheinselbstständige Fahrradkuriere – dieser Eindruck wird aber in der Öffentlichkeit erweckt“, sagt Lutz.

Über den VGSD

Der Verband der Gründer und Selbstständigen e. V. (VGSD) mit Sitz in München vertritt die Interessen von Solo- und Kleinstunternehmern, Gründern sowie Teilzeit-Selbstständigen. Der 2012 gegründete Verband zählt aktuell rund 6.000 Vereins- und 15.000 Communitymitglieder, die aus allen Branchen kommen.

Besonders hoch ist der Anteil von Wissensarbeitern und „neuen Berufen“. So ist der VGSD unter anderem der größte Verband von IT-Selbstständigen und Beratern in Deutschland.

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PM VGSD