„Mit deutlicher Mehrheit angenommen“: 72 der 1.200 VdÜ-Mitglieder stimmen Vergütungsregelung zu

VdÜMitglieder des Literaturübersetzerverbandes VdÜ haben am 29.03.2014 auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung in Köln den mit einer Gruppe von Verlagen ausgehandelten Vorschlag für eine Gemeinsame Vergütungsregel (GVR) „mit deutlicher Mehrheit angenommen“, wie es in einer Pressemitteilung heißt.

Zugleich sei den Verbandsgremien aufgetragen worden, weitere Verlage zur Mitwirkung an der GVR zu gewinnen. Vergütungsregeln zweiter Klasse für Verträge mit Konzernverlagen dürfe es dabei nicht geben, so die Mitgliederversammlung.

Was die VdÜ-Pressemitteilung verschweigt: Es waren lediglich 76 der 1.200 Mitglieder anwesend, das entspricht 6 Prozent. Von diesen haben 72 mit Ja gestimmt, während sich 4 der Stimme enthielten. Das Stimmungsbild entspricht in diesem Fall zwar vermutlich der Meinung der Mehrheit der Mitglieder, aber der Vorgang wirft erneut ein Schlaglicht auf die geringe Mitgliederbeteiligung und die untauglichen Abstimmungsverfahren bei den Übersetzerverbänden. (Siehe auch unseren Artikel Mehr Demokratie wagen! Plädoyer zur Einführung von Briefwahlen bei Übersetzerverbänden.)

Hinrich Schmidt-Henkel
Hinrich Schmidt-Henkel

Hinrich Schmidt-Henkel, 1. Vorsitzender des VdÜ, begrüßt die Entscheidung der Versammlung: „Mit dieser Vergütungsregel zeigen wir, dass eine von Sachkenntnis und gutem Willen getragene vernünftige Einigung möglich ist. Das langjährige Gezerre um die Definition von angemessener Mindestvergütung der Übersetzer ist damit einvernehmlich aufgelöst. Wir danken der Gruppe der beteiligten Verlage und gehen weiterhin auf andere Verlage zu mit der Einladung, sich der Vergütungsregel anzuschließen.“

Stephan D. Joß, Geschäftsführer des C. Hanser Verlags, München: „Ich freue mich über diese Einigung, einen Interessensausgleich, mit der die Belange der Beteiligten weit besser geregelt sind, als jedes Gerichtsurteil es könnte. Mit der Annahme der Vergütungsregel durch den VdÜ steht die Tür für weitere Verlage offen.“

Heinrich Bleicher-Nagelsmann, Bereichsleiter Kunst & Kultur bei ver.di: „Wir haben hierin eine verlässliche, praxisorientierte Vergütungsregel, die ein solides Fundament geschaffen hat und einen Maßstab für alle Vertragsabschlüsse setzt.“

Erstunterzeichner sind die Verlage C. Hanser, München, Hanser Berlin und Nagel & Kimche, die Frankfurter Verlagsanstalt (Joachim Unseld), Hoffmann & Campe Verlag, marebuch, Schöffling Verlag und der Wallstein Verlag.

Diese Vergütungsregel verwirklicht erstmals für Literaturübersetzungen die Forderung der Urheberrechtsnovelle von 2002 nach gemeinsamen Regeln von Urhebern und Verwertern, mit denen eine angemessene Mindestvergütung definiert wird.

Die Beteiligten haben die GVR bei einer Pressekonferenz am 30.03.2014 in Köln der Öffentlichkeit vorgestellt. Der Text der Vergütungsregel ist bei der Pressestelle des Übersetzerverbandes erhältlich.

Links zum Thema

www.literaturuebersetzer.de

[Text: Maria Hummitzsch, ergänzt von Richard Schneider. Quelle: Pressemitteilung VdÜ, 2014-03-30; Börsenblatt, 2014-03-30. Bild: VdÜ.]