Brannenborch will Plattdüütsch sichtboar moaken – Landtag verabschiedet Niederdeutsch-Gesetz

Land Brandenburg
Bild: Land Brandenburg

In Brandenburg hat der Landtag ein Niederdeutsch-Gesetz verabschiedet, das die plattdeutsche Sprache im Land schützen und fördern soll:

  • Es definiert die niederdeutsche Sprachgruppe, ihre politischen Mitwirkungsmöglichkeiten sowie den räumlichen Anwendungsbereich ihrer Sprachenrechte.
  • Das Gesetz verankert Schutz und Förderung des Niederdeutschen insbesondere im Bildungsbereich – in Kitas und Schulen ebenso wie in der Erwachsenenbildung.
  • Es ermöglicht die öffentliche Zweisprachigkeit, zum Beispiel bei Orts- und Weg-Beschilderungen sowie im amtlichen Sprachgebrauch.
  • Und es richtet einen Beirat für Niederdeutsch bei der Landesregierung ein.

Das Gesetz soll noch in Niederdeutsch übersetzt und bereitgestellt werden.

Manja Schüle
Manja Schüle (SPD) – Bild: Karoline Wolf für Land Brandenburg

Kultur- und Wissenschaftsministerin Manja Schüle (SPD) begrüßt das „Ermöglichungsgesetz“:

Mit dem Niederdeutsch-Gesetz unterstützen wir Menschen dabei, ihre Sprache zu erhalten und zu pflegen. Denn Sprache und Identität sind eben nicht nur Privatsache.

Und Niederdeutsch wird eben nicht nur an der Nordseeküste gesprochen – auch wenn in der Werbung manchmal so getan wird.

Ich finde: Wir können durchaus ein bisschen stolz darauf sein, dass das erste Niederdeutsch-Gesetz nicht in Bremen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt oder Mecklenburg-Vorpommern verabschiedet wird, sondern bei uns in Brandenburg. Wir bekennen uns damit zur kulturellen und sprachlichen Vielfalt in unserem Land.

Eins ist auch klar: Ohne die vielen Ehrenamtlichen, die sich mit viel Engagement, Wissen und Herzblut seit Jahren und Jahrzehnten für den Erhalt des Niederdeutschen einsetzen, würde es nicht funktionieren. Dafür einen großen Dank!

Mir ist wichtig: Das Gesetz ist ein „Ermöglichungsgesetz“: Es eröffnet Räume für die Anwendung und Weitergabe der Regionalsprache.

Und es macht klar, dass das Niederdeutsche zum kulturellen Erbe und zur Zukunft Brandenburgs gehört – es stiftet Identität, stärkt regionale Bindungen und bereichert unser Land.

Kein Dialekt, sondern eigene germanische Sprache

Das seit Jahrhunderten gesprochene Niederdeutsch, auch Plattdeutsch genannt, ist als einzige Regionalsprache Deutschlands geschützt. Es handelt sich bei Niederdeutsch nicht um einen Dialekt des Hochdeutschen, sondern um eine eigene germanische Sprache, die beispielsweise mit dem Englischen und Friesischen verwandt ist. Sie wird derzeit in acht Bundesländern gesprochen.

Der Großteil des Landes Brandenburg gehört zum historischen niederdeutschen Sprachgebiet. Aktive Sprecher sind in verschiedenen Vereinen und Gruppen organisiert, die vom Verein für Niederdeutsch im Land Brandenburg als Dachverband vertreten werden.

Im Jahr 2018 hat die Landesregierung mit dem Verein eine Vereinbarung über die Grundlagen der Zusammenarbeit abgeschlossen, 2022 hat der Landtag den Schutz und die Pflege der niederdeutschen Sprache in die Verfassung des Landes Brandenburg aufgenommen.

Es existiert kein geschlossenes Sprachgebiet mehr

Brandenburg zählt mit Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein zu den acht deutschen Bundesländern, in denen Platt traditionell gesprochen wird. In Brandenburg selbst gehörten alle heutigen Landkreise und kreisfreien Städte mit Ausnahme der Lausitz zum historischen niederdeutschen Sprachgebiet.

Heute gibt es jedoch kein geschlossenes Sprachgebiet mehr. An verschiedenen Orten Brandenburgs zwischen Fläming, Havelland, Prignitz, Uckermark und Barnim wird Platt gesprochen, in Vereinen gepflegt und weitergegeben. Mitunter ist es auch an Schildern zu sehen oder touristisch zu erleben.

Durch Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen geschützt

Als Regionalsprache ist Niederdeutsch seit 1999 in Deutschland durch die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen geschützt. Zu deren Umsetzung werden regelmäßig Berichte verfasst und vom Europarat in Monitoringverfahren geprüft.

Seit 2022 sind Schutz und Förderung der Pflege der niederdeutschen Sprache Staatsziel in der Brandenburger Landesverfassung (Art. 34 Absatz 4).

Am Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur tagt mindestens jährlich eine Arbeitsgemeinschaft Niederdeutsch zum Austausch zwischen Landesregierung und Sprachgruppe. Grundlage ist eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit aus dem Jahr 2018.

Auch Kommunen engagieren sich für das Niederdeutsche. So schlossen die Städte Prenzlau (UM), Wittstock/Dosse (OPR) und Reuterstadt Stavenhagen (Mecklenburg-Vorpommern) 2022 einen Partnerschaftsvertrag zur Förderung des Niederdeutschen.

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PM Land Brandenburg / red