Mit einem blauen Auge davongekommen ist die freiberufliche Übersetzerin Michaela T. (43). Da die Mutter von zwei Kindern nach drei Monaten Untersuchungshaft voll geständig war, ging jetzt alles ganz schnell. Das Oberlandesgericht Koblenz teilte gestern Nachmittag mit:
Pressemeldung 127 E 2 – 83/04
Urteil in dem Strafverfahren gegen Michaela T.
In dem Strafverfahren gegen Michaela T. hat der 1. Strafsenat – Staatsschutzsenat – des Oberlandesgerichts Koblenz die Angeklagte, die den Tatvorwurf in vollem Umfang eingeräumt hatte, am heutigen Tag wegen versuchten Landesverrats zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr verurteilt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wurde auf die Dauer von 3 Jahren zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil ist rechtskräftig.
Der Generalbundesanwalt hatte die Verhängung einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten mit Strafaussetzung zur Bewährung beantragt.
Aktenzeichen: 3 StE – 6/04
Oberlandesgericht Koblenz
– Pressestelle –
- 2004-12-15: U-Boot-Affäre: Prozessbeginn am OLG Koblenz, Übersetzerin Michaela T. in Fußfesseln vorgeführt
- 2004-11-27: U-Boot-Affäre: Anklage wegen versuchten Landesverrats gegen Übersetzerin Michaela T.
- 2004-09-18: „Sie ist einfach schwach geworden.“ – Wollte Übersetzerin Michaela T. geheimes U-Boot-Handbuch an China verkaufen?
Richard Schneider