Deutsch bleibt EU-Sprache – BILD verliert vor Gericht und muss Gegendarstellung veröffentlichen

Die Falschmeldung „EU schafft Deutsch ab“ der Bild-Zeitung vom 24. August 2005 bleibt eine „Ente“. Das Landgericht Berlin hat am 15.09.2005 den Widerspruch der Bild-Anwälte gegen die am 25.8.2005 erlassene einstweilige Verfügung zur Gegendarstellung zurückgewiesen.

Bild wird damit (gemäß § 10 des Berliner Pressegesetztes in Verbindung mit §§ 935 ff., 91 ZPO) verpflichtet, eine Gegendarstellung im gleichen Umfang wie die Falschmeldung zu veröffentlichen. Ohne Einschaltungen und Weglassungen müssen auf Seite 2, auf der die Ausgangsmitteilung erschienen ist, unter drucktechnischer Hervorhebung der Worte „Gegendarstellung zu Bild vom 24. August 2005: ‚EU schafft Deutsch ab’: Die EU schafft Deutsch nicht ab“ in der Größe der Worte „EU schafft Deutsch ab“ über dem Ausgangsartikel und unter schwarzer oder roter Umrandung der Gegendarstellung nachstehende Zeilen verbreitet werden:

Gegendarstellung zu Bild vom 24. August 2005: „EU schafft Deutsch ab“: Die EU schafft Deutsch nicht ab

Sie schreiben: „Die EU-Kommission hat die Übersetzung von Dokumenten ins Deutsche gestoppt. … Die EU-Vorlagen und Ausschreibungen gibt es jetzt nur noch in englischer Sprache.“ Das ist falsch: Es gibt alle EU-Vorlagen und Ausschreibungen auch in Französischer und in Deutscher Sprache, die Ausschreibungen sogar im Amtsblatt.

Die Europäische Kommission freut sich, dass sie „bei der Bergung des für den Artikel verantwortlichen Redakteurs aus dem Sommerloch helfen konnte“, wie es in einer Pressemitteilung heißt. Sie erwartet nun, dass BILD seinen rechtlichen Verpflichtungen nachkommt und die Gegendarstellung umgehend veröffentlicht.

PM EU-Kommission