Summer School Rechtssprache: BDÜ NRW schließt Lücke in Ausbildungssystem

Justizakademie Recklinghausen
Veranstaltungsort ist die Justizakademie Nordrhein-Westfalen

Neue Wege geht der BDÜ-Landesverband Nordrhein-Westfalen in der Weiterbildung von Gerichtsdolmetschern und -übersetzern. Renate Dockhorn und Wolfram Baur organisieren in der Justizakademie (JAK) des Landes Nordrhein-Westfalen in Recklinghausen erstmals eine „Summer School Rechtssprache“. Die JAK ist die Bildungsstätte für die gesamte nordrhein-westfälische Justiz.

Die Veranstaltung richtet sich an Übersetzer, die eine allgemeine Beeidigung als Dolmetscher und/oder Ermächtigung als Übersetzer anstreben oder sich nach der Ermächtigung/Beeidigung zur Verbesserung der Qualität der erbrachten Dolmetsch- und/oder Übersetzungsleistung weiter fortbilden möchten. Richter, Staatsanwälte und Anwälte vermitteln als Dozenten in 75 Unterrichtsstunden einen umfassenden Einblick in die Grundlagen des deutschen Rechts.

Ziel dieser Summer School 2006 ist insbesondere, die Grundlagen für einen Sachkundenachweis ausreichender Kenntnisse der Rechtssprache für Dolmetscher und Übersetzer zu legen. Die Summer School schließt damit eine Lücke im bisherigen Ausbildungssystem für Dolmetscher und Übersetzer und ermöglicht auch solchen Dolmetschern/Übersetzern, die zwar allgemein, jedoch nicht spezifisch im Fachgebiet „Recht“ qualifiziert und erfahren sind, die Weiterqualifizierung zur Erfüllung des von den Oberlandesgerichten in Nordrhein-Westfalen geforderten Nachweises von Kenntnissen der Rechtssprache.

Zu diesem Zweck wird im Rahmen der Summer School auch eine Prüfung zum Nachweis ausreichender Kenntnisse der (deutschen) Rechtssprache abgenommen. Dieser Nachweis von Kenntnissen der Rechtssprache ist – über die persönliche und fachliche Eignung hinaus – ein Kriterium bei der Entscheidung der Gerichte über die Ermächtigung von Übersetzern und Beeidigung von Dolmetschern.

Der BDÜ NRW steht gegenwärtig mit den Oberlandesgerichten in Gesprächen, die mit dem Ziel geführt werden, dass die Oberlandesgerichte die Teilnahme an der Summer School in Verbindung mit der bestandenen Prüfung als Nachweis ausreichender Kenntnisse der Rechtssprache zum Zwecke der allgemeinen Beeidigung/Ermächtigung von Dolmetschern bzw. Übersetzern anerkennen.

Zu dem vom BDÜ Landesverband NRW vorgelegten Konzept der Summer School liegt derzeit von den Oberlandesgerichten Köln, Düsseldorf und Hamm die folgende Stellungnahme vor: „… darf ich Ihnen mitteilen, dass wir einhellig die Einrichtung der von Ihnen geplanten ,Summer School‘ begrüßen und im Interesse der Qualitätssicherung und Verbesserung fördern wollen. Sofern der o. g. Fortbildung eine belastbare Abschlussprüfung folgt und der Dolmetscher/Übersetzer nach erfolgreichem Bestehen ein entsprechendes Zeugnis vorlegt, beabsichtigen wir, dieses als Nachweis der Rechtssprachkenntnisse bei den Sprachen heranzuziehen, für die kein Hochschulstudium mit der Möglichkeit deutsche und ausländische Rechtssprache zu studieren angeboten wird.“

Zulassungsvoraussetzungen

Angelehnt an die Anforderungen, die der BDÜ als Voraussetzung für eine Mitgliedschaft im BDÜ stellt, gelten folgende Zulassungsvoraussetzungen für die Summer School:

  • Hochschulabschluss als Dolmetscher/Übersetzer (D/Ü) oder
  • erfolgreicher Abschluss der Prüfung zum D/Ü vor der IHK oder
  • Anmeldung zur Prüfung zum D/Ü vor der IHK (Nachweis erforderlich) oder
  • erfolgreicher Abschluss der Prüfung zum staatlich geprüften D/Ü oder
  • in geregelter Ausbildung zum Dolmetscher/Übersetzer (FH Köln, AKAD) oder
  • höhere schulische/akademische Ausbildung, Berufserfahrung und mindestens 5 Jahre Erfahrung als D/Ü.

Darüber hinaus werden Teilnehmer, die eine Benachrichtigung vom Oberlandesgericht erhalten haben, dass nur noch der Nachweis der Kenntnisse der Rechtssprache für die Ermächtigung bzw. Beeidigung fehlt, zugelassen.

Da Mitglieder des BDÜ bereits bei ihrer Aufnahme in den BDÜ ihre Qualifikation als Dolmetscher und/oder Übersetzer nachgewiesen haben, entfällt bei Mitgliedern des BDÜ die Überprüfung der Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen, die ansonsten im Einzelfall durchzuführen ist. Für die Durchführung der Summer School ist eine Teilnehmerzahl von mindestens 20 erforderlich, die Teilnehmerzahl wird auf maximal 40 begrenzt.

Abschlussprüfung

Den Abschluss der Summer School bildet eine schriftliche Prüfung in Form einer 90-minütigen Klausur. Einen Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme erhalten alle Teilnehmer, die diese Klausur bestehen.

Veranstaltungsdetails

Summer School Rechtssprache
Justizakademie Recklinghausen
August-Schmidt-Ring 20
45665 Recklinghausen

Block 1: Mi., 21.06. 2006, 19 Uhr, bis So., 25.06.2006, 17 Uhr.
Block 2: Mi., 16.08.2006, 19 Uhr, bis So., 20.08.2006, 17 Uhr.
(Die beiden Blöcke bauen aufeinander auf.)
Abschlussprüfung: Sa., 02.09.2006, 10 bis 12 Uhr.

Teilnehmerbeiträge Frühbucher bis zum 7. April 2006
– 780 Euro zzgl. ges. MwSt. für Mitglieder
– 1.080 Euro zzgl. ges. MwSt. für Nichtmitglieder

Teilnehmerbeiträge bei Anmeldungen ab dem 8. April 2006
– 820 Euro zzgl. ges. MwSt. für Mitglieder
– 1.120 Euro zzgl. ges. MwSt. für Nichtmitglieder

[Text: BDÜ NRW. Quelle: BDÜ NRW, 2006-03-15.]