In einem Zeitungsinterview warnt der kaufmännische Geschäftsführer der Ullstein Buchverlage, Hartmut Jedicke, vor den Folgen der vom neuen Urheberrecht verlangten „angemessenen Vergütung“ der Literaturübersetzer.
Jedicke war früher in gleicher Position bei Piper tätig und hat die juristische Auseinandersetzung zwischen der Übersetzerin Karin Krieger und dem Piper-Verlag hautnah miterlebt. Inzwischen habe Piper an Krieger „riesige Summen, von denen man sich gut eine Eigentumswohnung leisten kann“, gezahlt.
Laut Jedicke können sich viele Verlage nach wie vor nicht mit der Gesetzesänderung anfreunden. Überhaupt sei die Rechtslage durch schwammige Formulierungen unklar, so dass die Gerichte, „die von der Sache wenig verstehen“, jetzt erst einmal Auslegungsarbeit leisten müssten. „Irgendwann wird der BGH entscheiden, aber das kann viele Jahre dauern. Das heißt, wir haben vermutlich erst in vier bis fünf Jahren Rechtssicherheit für Verlage und Übersetzer.“
Er beklagt, dass die Übersetzer, die ohnehin „durchschnittlich besser bezahlt sind als Autoren“, eine Verdreifachung ihrer Honorare fordern. Jedicke: „Das ist von den Verlagen nicht verkraftbar und führt dazu, dass es weniger Übersetzungen geben wird. Letztendlich schaden sich die Übersetzer also selbst.“
Die gesetzlich vorgeschriebene Erfolgsbeteiligung komme nur „einigen wenigen Übersetzern“ zugute, nämlich denen, die sich mit gut verkäuflicher Unterhaltungsliteratur für die Massen beschäftigten. Die Verlegerseite schlage deshalb vor, die Erfolgsbeteiligung zum Teil in einen Fonds einzuzahlen, um damit die „wichtige Kulturarbeit“ derjenigen Übersetzer zu unterstützen, die „hochliterarische“, aber schlecht verkäufliche Werke übersetzen.
[Text: Richard Schneider. Quelle: Netzeitung, 2006-10-10.]