Frankreich: Dokumente auf Französisch sind Pflicht – Gericht verurteilt US-Unternehmen

Die erste Zivilkammer des Appellationsgerichts Versailles (Cour d’appel) hat in einer Entscheidung vom 02.03.2006 ein amerikanisches Unternehmen dazu verpflichtet, den Arbeitnehmern seiner französischen Tochtergesellschaft sämtliche Dokumente in französischer Sprache vorzulegen. Das Unternehmen wurde zur Zahlung eines Zwangsgeldes von 580.000 Euro verurteilt.

Die deutsche Industrie- und Handelskammer (IHK) kommentiert:

Das Urteil ist auch für deutsche Unternehmen von Relevanz. Das von ausländischen Unternehmen mit Frankreich-Aktivitäten bislang selten beachtete Sprachschutzgesetz gewinnt durch diese Entscheidung wieder an Brisanz.

Im Ergebnis ist jedem deutschen Unternehmen, das in Frankreich Mitarbeiter beschäftigt, angeraten, sämtliche Unterlagen und technischen Dokumente, die französischen Mitarbeitern zur Verfügung gestellt werden, allen voran, aber nicht ausschließlich, den eigentlichen Arbeitsvertrag, in die französische Sprache zu übersetzen.

[Text: Richard Schneider. Quelle: Wirtschaft Hellweg-Sauerland, 7/8 2006.]