Deutsche Belletristikverlage wollen weiterhin eine möglichst vielfältige Übersetzungskultur erhalten. Sie haben deshalb das „Münchner Modell“ entwickelt und auf der Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft der Publikumsverlage in München damit erstmals eine umfassende Branchenregelung zur Vergütung der Literaturübersetzer vorgestellt. Es stellt die Übersetzer insgesamt besser als bisher.
Das Modell sieht eine Garantiezahlung vor, die sich am bisherigen Seitenhonorar orientiert; dazu eine prozentuale Beteiligung an jedem verkauften Exemplar und an allen Erlösen aus der weiteren Nutzung der Übersetzung. Wie bei den Autoren ist das Garantiehonorar auch im Falle eines wirtschaftlichen Misserfolgs nicht zurückzuzahlen. Außerdem soll ein Solidarfonds geschaffen werden, der aus Bestsellererlösen gespeist wird, aus dem insbesondere Übersetzer anspruchsvoller und schwerverkäuflicher Werke zusätzliche Honorare erhalten können.
Seit das neue Urhebergesetz im Jahr 2002 in Kraft getreten ist, wird zwischen Autoren, Übersetzern und Verlagen darum gerungen, wie es umzusetzen sei. Strittig dabei ist der Begriff der „angemessenen Vergütung“. Mit den Autoren konnten sich die Belletristikverlage bereits 2005 einigen, mit den Übersetzern bisher nicht. Aufgrund der bestehenden Rechtsunsicherheit sind Übersetzungen in der Belletristik bereits um 30 Prozent rückläufig, was weder im Interesse der Übersetzer noch der Verlage sein kann.
Das gemeinsame Interesse von Verlagen und Übersetzern ist die Literatur. Mit diesem Vergütungsmodell gehen die Verlage nach eigenen Angaben deshalb an die Grenzen ihrer wirtschaftlichen Möglichkeiten und versuchen, die Aufforderung des Gesetzgebers umzusetzen und zu konkretisieren.
[Text: Claudia Paul. Quelle: Pressemitteilung Börsenverein des Deutschen Buchhandels, 2007-01-18.]