Der Literaturübersetzerverband VdÜ hat auf einer Mitgliederversammlung in Berlin am 27. Januar 2007 das von Verlegerseite vorgeschlagene „Münchner Modell“ abgelehnt und die folgende „Berliner Erklärung“ verabschiedet:
Übersetzer machen sich stark für angemessene Vergütung
Seit fünf Jahren gibt es das neue Urhebervertragsrecht. Erklärtes Ziel dieses Gesetzes ist, einen skandalösen Zustand zu beenden. Bis 2002 bestimmten Verwerter urheberrechtlicher Leistungen die Honorare praktisch allein. Mit gravierenden Folgen: Seit Jahrzehnten sinkt das Einkommen der Literaturübersetzer im Verhältnis zu den Lebenshaltungskosten. Mit einem durchschnittlichen Einkommen von 1.000 Euro im Monat leben sie an der Armutsgrenze, mit Kindern mitten in Hartz IV. Das neue Urhebervertragsrecht räumt ihnen endlich einen Anspruch auf angemessene Vergütung ein.
Als angemessen kann laut Gesetz nur gelten, worüber sich Urheberverbände und Verwerter in fairen und freien Verhandlungen geeinigt haben.
Nun zeigen die deutschen Verlage, dass sie den Kern des Gesetzes nicht zur Kenntnis nehmen. Mit dem so genannten „Münchner Modell“ versucht die AG Publikumsverlage, die angemessene Vergütung ohne Rücksprache mit den Übersetzern allein zu bestimmen. Die darin vorgesehene Vergütungsstruktur fällt hinter die bisher gewährten Beteiligungen und den alten „Bestsellerparagraphen“ zurück – ein Sparprogramm der Verlage auf Kosten der Übersetzer.
Der VdÜ/Bundessparte Übersetzer hat das „Münchner Modell“ auf seiner Mitgliederversammlung in Berlin am 27.1.2007 einstimmig abgelehnt. Die Literaturübersetzer sind weiterhin bereit, mit den Verlagen konstruktiv zu verhandeln und eine gemeinsame Vergütungsregel aufzustellen. Kernpunkte einer solchen Regel müssen
höhere Grundhonorare und eine nicht verrechenbare Beteiligung an Verkaufs- und Nebenrechtserlösen sein.Nur dann wird es auch künftig Weltliteratur in guter deutscher Übersetzung geben.
[Text: Gerlinde Schermer-Rauwolf. Quelle: Pressemitteilung VdÜ, 2007-01-27.]