Vergewaltigungsprozess: Aussage nicht verwertbar, weil Dolmetscherin nicht vereidigt war?

In Mainz steht ein 49-jähriger Arzt vor Gericht, der seine Stieftochter in zwölf Fällen sexuell genötigt haben soll. Die Allgemeine Zeitung schreibt dazu:

Folgen hat ein Patzer der Kammer unter dem Vorgänger des derzeitigen Vorsitzenden Lorenz: Dieser hatte zugestimmt, dass bei der umfassenden gutachterlichen Befragung der 20-Jährigen eine nicht allgemein vereidigte Dolmetscherin hinzugezogen wurde.

Die Verteidigung engagierte daraufhin selbst einen (vereidigten) Dolmetscher, der Übersetzungsfehler entdeckte. Die ursprüngliche Dolmetscherin habe ihre eigene Meinung eingebracht, selbst Fragen gestellt und nur vage gedolmetscht.

„Daraus wird das Gericht Konsequenzen ziehen müssen“, so die Verteidiger.

[Text: Richard Schneider. Quelle: Rhein Main Presse, 2007-02-02.]