In Tuttlingen musste ein Prozess gegen einen mutmaßlichen Drogenhändler vertagt werden, weil sich der „kurzfristig“ hinzugezogene Dolmetscher nicht mit einem italienischen Zeugen verständigen konnte. Die Schwäbische Zeitung berichtete am 30.06.2008, dass der Vorsitzende des Schöffengerichts ein paar Brocken Italienisch beherrscht und den Zeugen noch auf Italienisch ermahnt habe, „la verità – die Wahrheit“ zu sagen. Aus rechtlichen Gründen habe der Richter seine Italienischkenntnisse aber nicht weiter einbringen dürfen. Die Zeitung weiter: „Und der kurzfristig engagierte Übersetzer konnte nicht wirklich helfen. So äußerte der Verteidiger, er habe ‚Zweifel, ob Sie übersetzen können‘. Und der Staatsanwalt stellte die Frage, woran es liege, ‚dass Sie ihn nicht verstehen‘.“